Inhaltsübersicht
Ethisch-philosophische Grundlagen
- Zusammenfassung
- Gleichberechtigung
- Ablehnung von Sippenhaft, Blutrache und Kollektivrechten
- Keine Relativierung von Unrecht
Ethisch-philosophische Grundlagen
Zusammenfassung
Die maskulistischen
Kernforderungen sind zwar intuitiv einleuchtend, es lohnt
sich aber dennoch, die zugrundeliegenden ethisch-philosophischen
Grundlagen explizit zu benennen. Im einzelnen basieren die
maskulistischen Standpunkte auf folgenden Überzeugungen:
- Gleichberechtigung, also Gleichbehandlung vor dem Gesetz
- Unschuldsvermutung vor Gericht, Anspruch auf unvoreingenommene und faire Prozeßführung (s. Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948)
- Ablehnung des "Prinzips Blutrache" bzw. abstrakter formuliert Ablehnung von Kollektivrechten
- Ablehnung der Relativierung von Unrecht
- Rede- und Meinungsfreiheit
Gleichberechtigung
Eine zentrale Rolle spielt die Gleichberechtigung, also
die Gleichbehandlung vor dem Gesetz:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. ... Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ... Niemand darf wegen seines Geschlechtes .... benachteiligt oder bevorzugt werden. (Auszüge aus Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland).Das Gleichberechtigungsprinzip ist im Kern ein Schutz der Bürger vor dem Gesetzgeber, der u.a. durch die Verbrechen des Nationalsozialismus motiviert ist: es verbietet dem Gesetzgeber, Gesetze zu erlassen, die bestimmte Menschengruppen schlechter stellen. Beispiele für Gesetze, die eklatant gegen Art. 3 GG verstoßen, sind die lex FiDAR und das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW. Das Gleichberechtigungsprinzip betrifft nicht nur den Wortlaut der Gesetze, sondern auch die Anwendung und Durchsetzung der Gesetze: beispielsweise müssen Straftaten mit gleichem Nachdruck verfolgt werden und gleich bestraft werden, egal wer der Täter oder das Opfer war. In diesem Sinne kann auch der Begriff der "tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung" in Art. 3 GG, Absatz (2) interpretiert werden. Mehr hierzu auf einer eigenen Seite zum Thema Gleichberechtigung. Gleichberechtigung wird oft mit Gleichstellung verwechselt; vielleicht weil beides ähnlich klingt, ferner wird diese Begriffsverwirrung durch feministische Propaganda systematisch verstärkt. Gleichstellung ist das Gegenteil von Gleichberechtigung: hier werden abstrakt gesagt bestimmte Menschengruppen, besonders erfolgreich waren und die um diesen Erfolg beneidet werden, gesetzlich diskriminiert, damit sie weniger Erfolg als bisher haben und die Kollektive, die bisher unterschiedlich erfolgreich waren, statistisch gleich erfolgreich werden. Details sind auf einer separaten Seite über den Kampfbegriff "Gleichstellung" dargestellt. Fast alle Diskriminierungen, gegen die sich die maskulistischen Kernforderungen wenden, verstoßen gegen das Prinzip Gleichberechtigung. Einzelne genannte Diskriminierungen verstoßen zusätzlich gegen weitere Grundwerte, die nur in entferntem Zusammenhang mit der Gleichberechtigung stehen, und gegen die Rechtsstaatlichkeit und das Prinzip der Gewaltentrennung.
Ablehnung von Sippenhaft, Blutrache und
Kollektivrechten
Das Prinzip Blutrache
Diskriminierungen von Männern werden regelmäßig mit Argumenten rechtfertigt, die auf dem Prinzip Blutrache bzw. Sippenhaft basieren und die Kollektive als höherwertige Rechtssubjekte als Menschen ansehen. Beispiele:- Sexismus gegen Männer kann toleriert werden, denn viele Männer sind sexistisch gegen Frauen.
- Häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer ist irrelevant, weil häusliche Gewalt weit überwiegend von Männern gegen Frauen ausgeübt wird.
- Männer dürfen heute bei der Stellenvergabe durch Frauenquoten diskriminiert werden, weil früher Frauen diskriminiert wurden.
Keine Relativierung von Unrecht
Beispiele für die Relativierung von Unrecht gegen Männer sind:
- Sexismus gegen Männer ist harmlos im Vergleich zum Sexismus gegen Frauen.
- Häusliche Gewalt gegen Männer ist irrelevant, weil in dem meisten Fällen häuslicher Gewalt Frauen betroffen sind.
- Genitalverstümmelungen bei Jungen können toleriert werden, weil die Genitalverstümmelung bei Mädchen noch viel häufiger und grausamer ist.
- Frauenquoten diskriminieren zwar Männer, aber Frauen haben ja trotzdem immer noch weniger als 20% der Vorstandsposten.