Inhaltsübersicht
Die Feministische Infrastruktur
Bei vielen heute vorhandenen gesellschaftlichen Konflikten
(z.B. Frauenquoten, Sexismus / Definitionsmacht,
Elternrechte, ...) stehen sich Männer und Frauen als
Parteien mit entgegengesetzten Interessen gegenüber.
Sowohl Maskulismus wie Feminismus sind in diesem Kontext
als soziale Bewegungen zu verstehen, die aus handelnden
Personen bestehen, die an Diskussionen und Entscheidungen
teilnehmen und und ihre Interessen vertreten.
Daß gesellschaftliche Gruppen einander entgegenstehende
Interessen haben und sich Debatten und Machtkämpfe
liefern, ist nichts ungewöhnliches. Das beste Beispiel
sind Ideologien, die durch politische Parteien vertreten
werden. Ein anderes Beispiel sind Arbeitnehmer und
Arbeitgeber, die durch Gewerkschaften bzw.
Arbeitgeberverbände vertreten werden. Das Grundgesetz
fördert die demokratische Diskussionskultur, indem es der
Vereinigungsfreiheit in Artikel 9 den Rang eines
Grundrechts verleiht.
Der Staat als solcher hat in den Wettbewerb von
gesellschaftlichen Gruppen nicht parteiisch einzugreifen,
sondern im Gegenteil für faire Wettbewerbsbedingungen zu
sorgen. Dieser Grundsatz führt z.B. zu diversen strengen
Regelungen zur Parteienfinanzierung oder zur Festlegung
von zulässigen oder unzulässigen Methoden bei
Tarifauseinandersetzungen. Ferner ist beispielsweise eine
Parteinahme in der Form, Werbung für einzelne politische
Parteien aus staatlichen Mitteln zu finanzieren, verboten.
Während der Staat sich bei Parteien und den dadurch
vertretenen Ideologien und Interessengruppen neutral
verhält, greift er bei den Auseinandersetzungen zwischen
Männern und Frauen massiv zugunsten der Frauenseite bzw. der
feministischen Ideologie ein (ob die feministische Ideologie
die Interessen aller Frauen vertritt, ist umstritten), indem
aus staatlichen Mitteln eine Feministische Infrastruktur
aufgebaut wurde und weiterhin ausgebaut wird.
Unter (staatlicher) Feministischer Infrastruktur
verstehen wir hier alle (staatlich finanzierten) Personen
und Institutionen, die bei den gesellschaftlichen
Auseinandersetzungen zwischen Männern und Frauen einseitig
zugunsten der Gruppe der Frauen agieren. Insofern spricht
man auch von institutionalisiertem Feminismus.
Alleine an deutschen Schulen dürften ca. 10.000 Frauenbeauftragte arbeiten. Das Statistische Bundesamt (2014) gibt die Gesamtzahl der allgemeinbildenden Schulen mit 34.400 an, darunter rund 16.000 vergleichsweise kleine Grundschulen. Von den rund 18.000 restlichen, i.d.R. größeren Schulen dürften die meisten eine Frauenbeauftragte haben, wobei das Stundenvolumen oft klein, also 1 - 2 Stunden pro Woche, ist.
Man kann auch aus einer globalen Sicht die Anzahl der nebenamtlichen Frauenbeauftragten schätzen. Laut Beamtenbund (2016) gibt es insgesamt 4.652.500 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Bei durchschnittlich einer nebenamtlichen Frauenbeauftragten pro ca. 200 Beschäftigten kommt man auf eine Größenordnung von 20.000 Frauenbeauftragten. Während die vorstehenden Ressourcen unmittelbar und ausschließlich staatlich finanziert sind, sind andere Ressourcen teilweise indirekt staatlich oder privat finanziert, z.B. durch eigene Mittel von Parteien, private Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Diese gemischt finanzierten Infrastrukturen haben oft die Rechtsform eines ggf. gemeinnützigen Vereins, dessen Interna kaum publik werden. Der genaue Umfang der öffentlichen Mittel, der in diese Infrastrukturen fließt, ist schwer einzuschätzen, da er durch verschachtelte Konstruktionen von Vereinen und Stiftungen verschleiert wird. Er liegt aber in wichtigen Fällen in der Größenordnung von 90%, d.h. diese Ressourcen kann man als "beinahe staatlich finanziert" bezeichnen:
Planungs- und Führungsebenen
Die Feministische Infrastruktur deckt - in Anlehnung an betriebliche oder militärische Planungs- und Führungsmethoden - eine strategische, taktische und operative Ebene ab:- strategische Ebene: Die Funktionen und
Aufgaben, die diese Ebene bisher übernommen hat,
bestehen vor allem darin,
- die feministische Ideologie weiterzuentwickeln, indem z.B. nach immer spezielleren Formen zu eliminierender patriarchaler Herrschaftsstrukturen gesucht wird,
- Strategien, politische Programme und langfristige Aktionspläne zur Besserstellung von Frauen und zur gesellschaftlichen Transformation in eine durchgängig feministische Gesellschaft zu entwickeln,
- die feministische Ideologie zu verbreiten, in die öffentliche Meinungsbildung in Medien inkl. der Presse, den Parteien usw. einzugreifen (vgl. Manipulation der deutschen Wikipedia und unsere feministischen Medien), und hierbei Frauen als Opfer patriarchaler Diskriminierung darzustellen, da hiervon die Existenzberechtigung der Feministischer Infrastruktur abhängt,
- die heute vorhandene Dominanz der feministischen Ideologie abzusichern, indem Kritik daran moralisch diskreditiert oder (z.B. als hate speech) kriminalisiert und als Teil anderer, verfassungsfeindlicher Bewegungen eingeordnet wird, also letztlich mundtot gemacht wird,
- bei Arbeitgeberverbänden oder sonstigen nichtstaatlichen Institutionen, die relevante Machtbefugnisse haben, Lobbyarbeit zu betreiben und nichtstaatliche, "freiwillige" sog. positive Diskriminierungen von Frauen zu bewirken,
- Know-how für erfolgreiche Selbstorganisation und Intervention an feministische Akteure anzubieten, namentlich in Form von Schulungen für die mittlere Leitungsebene und die operative Ebene.
- die operative Ebene: diese greift im Einzelfall "an der Basis" in Konflikte zugunsten von Frauen ein, z.B. bei der Stellenvergabe durch betriebliche Frauenbeauftragte, bei Beziehungsproblemen durch (feministische) Beratungsstellen usw. Die operative Ebene hat in Deutschland ähnlich wie die Steuerfahndung oder Innenrevision z.T. Sonderbefugnisse, z.B. Aufhebung von Datenschutzvorschriften, das Recht zu operativen Eingriffen in Stellenbesetzungsverfahren u.a.
- die taktische Ebene: diese ist für die Vernetzung, mittelfristige Koordinierung und Erfolgskontrolle der einzelnen feministischen Akteure zuständig, Organisation von überregionalen Kampagnen und die Verbindung zwischen strategischer und operativer Ebene.
Ressourcen der staatlich finanzierten Feministischen Infrastruktur
Die Personalausstattung der staatlich finanzierten Feministischen Infrastruktur in Deutschland kann man grob auf ca. 3000 bis 5000 hauptamtlich arbeitende Personen schätzen.- Die zahlenmäßig größte Gruppe hauptamtlicher
Akteure sind die hauptamtlichen
Gleichstellungsbeauftragten
- in Bundes- und Landes-Ministerien
- in großen Behörden
- in Kommunen (In NRW ist beispielsweise jede Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen koordiniert nach eigenen Angaben ca. 1900 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.)
- in Universitäten und Forschungseinrichtungen
- Ca. 150 Genderlehrstühle in
Deutschland (sowie weitere ca. 50 in Österreich und der
Schweiz), die überwiegend der strategischen Ebene
zuzuordnen sind. Ein Lehrstuhl besteht personell neben dem
Lehrstuhlinhaber i.d.R. aus 1 - 3 wissenschaftlichen
Mitarbeitern, einer Sekretariatsstelle und studentischen
Hilfskräften, die überwiegend nur in Teilzeit, also
nebenamtlich arbeiten. Unterstellt man durchschnittlich
ca. 1.5 hauptamtliche wissenschaftliche Mitarbeiter pro
Lehrstuhl, kommt man auf ca. 400 hauptamtlich arbeitende
Personen an den deutschen Genderlehrstühlen.
- Ca. 20 Frauenministerien des Bundes bzw. der Länder bzw. entsprechende Abteilungen größerer Ministerien. Die Ministerien bzw. Abteilungen sind wesentliche Träger der strategischen Ebene. Bei durchschnittlich 25 Angestellten bzw. Beamten ergeben sich bundesweit rund 500 hauptamtliche Akteure und eine wesentlich größere Zahl nebenamtlicher Akteure.
Alleine an deutschen Schulen dürften ca. 10.000 Frauenbeauftragte arbeiten. Das Statistische Bundesamt (2014) gibt die Gesamtzahl der allgemeinbildenden Schulen mit 34.400 an, darunter rund 16.000 vergleichsweise kleine Grundschulen. Von den rund 18.000 restlichen, i.d.R. größeren Schulen dürften die meisten eine Frauenbeauftragte haben, wobei das Stundenvolumen oft klein, also 1 - 2 Stunden pro Woche, ist.
Man kann auch aus einer globalen Sicht die Anzahl der nebenamtlichen Frauenbeauftragten schätzen. Laut Beamtenbund (2016) gibt es insgesamt 4.652.500 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Bei durchschnittlich einer nebenamtlichen Frauenbeauftragten pro ca. 200 Beschäftigten kommt man auf eine Größenordnung von 20.000 Frauenbeauftragten. Während die vorstehenden Ressourcen unmittelbar und ausschließlich staatlich finanziert sind, sind andere Ressourcen teilweise indirekt staatlich oder privat finanziert, z.B. durch eigene Mittel von Parteien, private Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Diese gemischt finanzierten Infrastrukturen haben oft die Rechtsform eines ggf. gemeinnützigen Vereins, dessen Interna kaum publik werden. Der genaue Umfang der öffentlichen Mittel, der in diese Infrastrukturen fließt, ist schwer einzuschätzen, da er durch verschachtelte Konstruktionen von Vereinen und Stiftungen verschleiert wird. Er liegt aber in wichtigen Fällen in der Größenordnung von 90%, d.h. diese Ressourcen kann man als "beinahe staatlich finanziert" bezeichnen:
- parteinahe Stiftungen: Ein Beispiel ist das "Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie", das über die Heinrich-Böll-Stiftung teilweise von der Partei Bündnis 90/Die Grünen finanziert wird. Formell tritt hier nicht der Staat als Arbeitgeber auf. Wie bei den anderen parteinahen Stiftungen stammt indes der weit überwiegende Teil des Budgets der Stiftung aus Mitteln des Bundes.
- diverse Frauenverbände und Frauennetzwerke, z.B. der Deutsche Frauenrat oder eine Vielzahl von Frauenfördermaßnahmen, die als arbeitsmarktbezogene Fördermaßnahmen etikettiert werden, z.B. career-women.org.
Verpflichtung auf einseitige Vertretung von Fraueninteressen
Geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie "Gleichstellung"sbeauftragte suggerieren, daß es sich hier um Ressourcen handelt, die ideologieunabhängig für die Gleichstellung von Männern und Frauen arbeiten. Dies ist eine Täuschung und dreiste Lüge, korrekt wäre die frühere übliche Bezeichnung "Frauenbeauftragte". Die "Gleichstellung"sbeauftragten sind in den Gesetzen, in denen ihre Rolle definiert wird, durchweg zur Vertretung der Interessen von Frauen verpflichtet. Derartige Aufzählungen von Begünstigten in Gesetzen sind abschließend, d.h. "Gleichstellung"sbeauftragte dürfen die Interessen von Männern nicht vertreten. Darüber hinaus reservieren die Gesetze mit wenigen Ausnahmen die Stellen der "Gleichstellung"sbeauftragten für (biologische) Frauen. Prozesse hiergegen waren erfolglos, s. z.B. Spiegel (2013), Spiegel (2017) und Spiegel (2018). In den Urteilen wird das weibliche Geschlecht als unverzichtbare Voraussetzung für einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten bezeichnet, die eben darin bestehen, die sogenannten strukturellen Benachteiligungen von Frauen - ein feministischer Kampfbegriff - zu bekämpfen.Politisch aktive Frauenverbände und Lobby-Arbeit
Durch die rund 20 Frauenministerien im Bund und in den Ländern kann der institutionalisierte Feminismus bereits umfangreich politische Macht unmittelbar ausüben, z.B. Erlaß von Gesetzen oder Zuteilung von Mitteln. Fast alle Parteien haben einen parteiinternen Frauenverband (analoge parteiinterne Männervertretungen sind praktisch nicht vorhanden). Bei feministischen Parteien haben diese parteiinternen Frauenverbände Frauenverbände Sondervollmachten, z.B. Vetorechte gegen unerwünschte Parteibeschlüsse, die schon im Vorfeld vor Gesetzesvorlagen oder anderen politischen Beschlüssen Standpunkte der feministischen Ideologie durchsetzen können. Beispiele sind:- in der SPD die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF),
- bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Bundesfrauenrat.
Zusammenfassung
Die wichtigsten Merkmale der Feministischen Infrastruktur sind somit:- Es handelt sich eine sehr große, effektiv geführte Organisationsstruktur, die alle planerischen Ebenen systematisch integriert.
- Die Feministische Infrastruktur ist weit überwiegend staatlich alimentiert.
- Die Feministische Infrastruktur beinhaltet sowohl öffentliche (staatliche) Machtstrukturen wie nichtöffentliche Lobbygruppen. Eine Trennung dieser Bereiche ist nicht erkennbar, im Gegenteil werden die Lobbygruppen großenteils staatlich finanziert.
- Die Ziele der Lobbygruppen sind teilweise nicht verfassungskonform und in jedem Fall eine völlig einseitige Interessenpolitik für Frauen i.a. oder bestimmte Frauengruppen.
- Für die Vertretung der Interessen von Männern steht keine auch nur ansatzweise vergleichbare Infrastruktur zur Verfügung. Bei gesellschaftlichen Konflikten zwischen Männern und Frauen werden also Frauen logistisch massiv bevorzugt.
Verfassungswidrigkeit der Feministischen Infrastruktur
Daß der Staat in einem sozialen Konflikt massiv gegen eine Partei eingreift und diese Partei im Endeffekt daran hindert, ihre Rechte wahrzunehmen, ist unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gleichberechtigung gem. Artikel 3 des Grundgesetzes: "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Satz 2 in Absatz (2): "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ...". Dieser Satz ist erst 1994 in das Grundgesetz aufgenommen worden. Er ist eigentlich redundant, daß Recht und Gesetz auch durchgesetzt werden, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Er spielt auf das Problem an, daß Gesetze ggf. zwar geschlechtsneutral formuliert sind, in der Realität aber nicht gleichmäßig durchgesetzt werden oder sich faktisch ungleichmäßig auf Männer und Frauen auswirken. Gleichberechtigung bedeutet auch, Gesetze gleichmäßig durchzusetzen. Die staatliche Feministische Infrastruktur verletzt den obigen Satz unmittelbar in eklatanter Weise, weil sie Männer systematisch darin behindert, ihr nur formal existierendes Recht auf Gleichberechtigung auch faktisch durchzusetzen.Ergänzende Quellen und Materialien
- Mit welcher Vehemenz feministische Aktivisten gegen die rechtliche Gleichbehandlung von Männern kämpfen, wurde im Rahmen der Debatten um das Frauenquotengesetz ("lex FiDAR") besonders deutlich. Bei dessen ersten Entwürfen bestand die Gefahr, daß sich Gleichstellungsbeauftragte auch um Männer, wo diese unterrepräsentiert sind, kümmern mußten. S. hierzu diverse Quellen zu den Protesten gegen die rechtliche Gleichbehandlung von Männern.
-
Kaija Kutter:
Hamburg plant eine Männerquote.
TAZ,
11.11.2013.
http://www.taz.de/Umkehr-der-Frauenfoerderung/!127218
Ende 2013 wurde in Hamburg ein neues Hochschulgesetz diskutiert, nach welchem männliche Bewerber für eine Professur zu bevorzugen sind, wenn in einer Fakultät der Männeranteil weniger als die Hälfte ausmacht. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG) ist strikt dagegen und fordert, es bei der Frauenförderung zu belassen.
Quellen
- Nur Frauen dürfen Gleichstellungsbeauftragte werden. Spiegel, 11.01.2018. http://www.spiegel.de/karriere/schleswig-holstein-nur-f ... 53.html
- Urteil in Mecklenburg-Vorpommern - Gleichstellungsbeauftragte müssen weiblich sein . Spiegel, 10.10.2017. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/mecklenburg ... 28.html
- Diskriminierungsklage in Nordrhein-Westfalen Gleichstellungsbeauftragte sollen weiblich sein. Spiegel, 27.08.2013. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nordrhein-westfal ... 40.html
Staatsfeminismus
Der Begriff Staatsfeminismus ist analog zum Begriff
Staatsreligion zu verstehen und besagt, daß die
feministische Ideologie ähnlich wie eine Religion über
folgende staatlichen Machtmittel verfügt:
- Sie ist insb. über die Feministische Infrastruktur mit enormen staatlich finanzierten Ressourcen ausgestattet, Details s.u.
- Ihre ideologischen Dogmen werden über öffentlich finanzierte Einrichtungen wie Schulen und Universitäten verbreitet.
- Sie hat einen massiven Einfluß auf die Gesetzgebung (Beispiele: Frauenquotengesetze oder die Verschärfung des Sexualstrafrechts 2016).
- Vertreter der Ideologie auf der operative Ebene verfügen über Sonderrechte (ähnlich wie Religionswächter oder die Steuerfahndung), um die Einhaltung der Ideologie durchzusetzen, z.B. Aufhebung von Datenschutzvorschriften, das Recht zu operativen Eingriffen in Stellenbesetzungsverfahren u.a.
- Prinzipielle Kritik an der Ideologie ist verboten und wird analog zu Blasphemie unter Strafe gestellt, Details s.u..
Verwandte Begriffe
Statt von Staatsfeminismus wird vielfach von institutionalisiertem Feminismus gesprochen (für den sich zahllose Nachweise finden lassen). Dieser Begriff deutet an, daß der Feminismus so umfangreiche Machtpositionen besetzt - oft mit auf Lebenszeit verbeamteten Aktivisten -, daß er bei den heutigen politischen Machtverhältnissen auf Generationen hinaus nicht mehr beseitigt werden kann bzw. darf, sofern ihm nicht gleich so etwas wie Verfassungsrang zugestanden wird. Kurioserweise drückt dieser Begriff zugleich aus, daß der Feminismus die Probleme, die er zu lösen vorgibt und aus denen er seine Existenzberechtigung bezieht, auf sehr lange Zeit nicht lösen will oder kann. Ein klarer Bedeutungsunterschied zwischen beiden Begriffen ist indes nicht erkennbar. Während "institutionalisierter Feminismus" stärker die institutionellen Machtpositionen betont, ist der Begriffen Staatsfeminismus insofern allgemeiner, als er auch die Verfügungsmacht über staatliche Ressourcen und hoheitliche Rechte betont. In der feministischen Literatur wird ferner der unscharfe, vordergründig geschlechtsneutrale Begriff "Geschlechterdemokratie" verwendet, unter dem - eingedenk des ewigen Opferstatus der Frauen - die erfolgreichen Durchsetzung von einseitiger Frauen- und Gleichstellungspolitik verstanden wird, z.B. in Sauer (2006). Sauer formuliert die einseitige Geschlechterdemokratie als kuriosen inneren Widerspruch:Frauenbewegungen haben in den vergangenen dreißig Jahren relativ erfolgreich westliche liberale Demokratien unter einer Frauenperspektive demokratisiert.Da man eine Demokratie eigentlich nicht demokratisieren kann, soll hier offenbar ausgedrückt werden, daß ehemals liberale Demokratien abgeschafft und neue antiliberale Herrschaftsformen installiert worden sind, in denen die Frauenperspektive wichtiger als Fakten ist (nicht umsonst wird unsere Zeitalter als postfaktisch bezeichnet).
Mittelausstattung
Die Mittel, die jährlich für die Feministische Infrastruktur zur Verfügung stehen bzw. ausgegeben werden, werden auf eine Größenordnung von wenigstens 500 Mio. Euro geschätzt (Details s. nächster Abschnitt). Alleine durch die schiere Masse der feministischen Multiplikatoren wird in der praktischen politischen Auseinandersetzung auf allen Ebenen eine extreme Waffenungleichheit zugunsten der feministischen Ideologie (und zugunsten feministischer Parteien) herstellt. Vom Umfang der öffentlichen Finanzierung her ist die Feministische Infrastruktur vergleichbar mit einer mittelgroßen Partei oder Kirche (im Sinne einer Religionsgemeinschaft).Kritikverbot
Kritik an einer Ideologie kann mit informalen Mitteln unterdrückt werden oder mit formalen Gesetzen, Erlassen u.ä., direkt verbieten und unter Strafe gestellt werden. Zu den informalen Mitteln zählen die Etablierung von Tabus und politischer Korrektheitsregeln, die als Sprechverbote wirken, Gesinnungsterror und sonstiger sozialen Druck. Der soziale Druck liegt in allen feministischen Staaten in sehr ausgeprägter Form vor. Der weitverbreitete Sexismus gegen Männer zielt pauschal gegen jegliche Vertretung der Interessen von Männern und damit auch gegen jede Gegenwehr gegen feministische Pläne, Männer zu diskriminieren. Konkrete Beispiele aus Deutschland, wie Kritik am Feminismus kriminalisiert wird, sind das ARD radiofeature "Maskuline Muskelspiele", in dem die "so genannten Maskulisten" als "eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit" positioniert werden, weil es ideelle Verbindungen zum norwegischen Massenmörder Anders Breivik gibt. Während dieses Beispiel die feministische Indoktrination durch die öffentlich/rechtlichen Medien illustriert, ist der Artikel von Claudia Roth von 20.1.2014 in der ZEIT ein Beispiel für politische Propaganda feministischer Parteien: Jede Kritik an (radikal-) feministischen Plänen wird umetikettiert als "Ausgrenzungs- und Diskriminierungswille" und "Verweigerung von Menschenrechten". Eine gesetzliche Kriminalisierung von Feminismuskritik wird derzeit in der EU vorangetrieben, wodurch sich feministische Akteure demokratischen Kontrolle entziehen könnten. Die Parallelen zur Einführung der Gender-Mainstreaming-Strategie, die weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit auch über EU-Gremien erfolgte, sind unübersehbar. In Belgien wird ein entsprechendes Gesetz gerade eingeführt, das sexistische Äußerungen unter Strafe stellt; Kritik am Feminismus kann leicht als Sexismus gegen Frauen uminterpretiert werden, ein ähnliches Gesetz wird in Schweden verlangt.Feministische Kritik am Staatsfeminismus
Der Begriff "Staatsfeminismus" wird in Lent (2015) etwas anders als im Mainstream-Feminismus gesehen. Letzterer geht von der infantilen Vorstellung aus, daß die vielen Machtpositionen, die Männer besetzen, in einem Lotterieverfahren unter den Männern verteilt werden, und den Frauen die Hälfte des Himmels, also auch die Hälfte der Gewinnlose leistungslos gehört. Lent et al. beobachten korrekt, daß durchaus Gegenleistungen verlangt werden und daß die ersehnte Teilhabe an der Macht auf eine Ausbeutung der Arbeitskraft und die Interessen des Kapitalismus hinausläuft.Staatsfeminismus als angebliche Verschwörungstheorie
Der Begriff Staatsfeminismus wird in den Debatten teilweise mit diffusen und unklaren Bedeutungen benutzt, z.B. als Hinweis auf die angebliche Allmacht der Frauen (was einem Realitätscheck nicht standhält). Diese eher unqualifizierten Begriffsnutzungen ähneln Verschwörungstheorien. Dies wird natürlich diskurstechnisch ausgenutzt, den real gemäß den einleitend dargestellten Kriterien real nachweisbaren Staatsfeminismus generell als Verschwörungstheorie und für nicht existent zu bezeichnen. Faktisch werden aber die beiden nahezu bedeutungsgleichen Begriffe Staatsfeminismus und institutionalisierter Feminismus regelmäßig auch in der feministischen Literatur verwendet.Ergänzende Quellen und Materialien
- Lilly Lent, Andrea Trumann: Kritik des Staatsfeminismus Oder: Kinder, Küche, Kapitalismus. Sexual Politics 6, Bertz + Fischer, ISBN 978-3-86505-724-2, 2013. http://www.bertz-fischer.de/product_info.php?products_id=429
- Birgit Sauer:
Engendering Democracy: Staatsfeminismus im Zeitalter
der Restrukturierung von Staatlichkeit.
Gert Pickel, Susanne Pickel (Ed.):
Demokratisierung im internationalen Vergleich,
Springer, S.251-266,
2006.
http://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-531-90423-8_13
"Frauenbewegungen haben in den vergangenen dreißig Jahren relativ erfolgreich westliche liberale Demokratien unter einer Frauenperspektive demokratisiert. ... Frauen- und Gleichstellungspolitik entwickelte sich zu einem eigenen Politikfeld, und Gender Mainstreaming wurde seit der Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing zu einer für den EU-Raum verbindlichen Politikstrategie. Geschlechterdemokratie, so scheint es, war in den letzten drei Dekaden durchaus möglich."
- Wikipedia Begriff Staatsfeminismus
- Volker Zastrow: "Gender Mainstreaming" - Politische Geschlechtsumwandlung. FAZ, 20.06.2006. http://www.faz.net/aktuell/politik/gender-mainstreaming ... 41.html
Die Kosten der Feministischen Infrastruktur
Die Frage, wieviel die Feministische Infrastruktur den
Steuerzahler jährlich kostet, wird oft gestellt, ist aber
nicht leicht zu beantworten. Zumindest eine grobe
Schätzung ist anhand der oben erwähnten "Ressourcen der
staatlich finanzierten Feministischen Infrastruktur" wie
folgt möglich:
- Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte: Über die Vergütung von Gleichstellungsbeauftragten findet man kaum Informationen im Netz, sie dürfte auch nicht einheitlich sein. Da es sich im Kern um eine Tätigkeit handelt, die juristisches Fachwissen erfordert, ist sie aber nicht unter einer Sachbearbeiterposition einzuordnen, entsprechend einem Bachelorabschluß. Im Öffentlichen Dienst führt dies zu einer Eingruppierung nach TV-L E9. Sofern man einen Master- oder Diplomgrad (z.B. in Gender Studies) als notwendig unterstellt, wäre z.B. eine Eingruppierung nach TV-L E13 zwingend. Nach den DFG Richtsätzen für Personalkosten 2015 liegen die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten (inkl. Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen, aber ohne Bürokosten und allgemeine Umlagen) bei ca. 51.000 bzw. 60.000 Euro pro Jahr. I.f. gehen wir von durchschnittlich ca. 56.000 Euro aus. Die ca. 3000 hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten führen daher bundesweit zu ca. 170 Mio. Euro Kosten. Die Kosten der nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sind weitaus schlechter schätzbar: Deren Anzahl ist ca. 3 - 6 mal höher, viele dürften aber nur mit einem kleinen Stundenvolumen als Gleichstellungsbeauftragte arbeiten (z.B. 20% der Arbeitszeit), ansonsten einer anderen Verwaltungstätigkeit nachgehen. Wenn im Schnitt ca. 25% der Arbeitszeit als Gleichstellungsbeauftragte gearbeitet wird, kommt man bei geschätzten 20.000 nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf 280 Mio. Euro Kosten pro Jahr. Die Gleichstellungsbeauftragten haben ein Anrecht auf personelle Unterstützung. Sofern z.B. ein eigenes Gleichstellungsbüro eingerichtet wird, wird man dort ggf. eine zusätzliche Sekretärin oder einen Sekretär einstellen (z.B. nach TV-L E6, DFG-Kostensatz: 45.000 Euro p.a.). Dies dürfte vor allem bei den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten häufig der Fall sein. Bei grob geschätzt 1500 Sekretariaten, die halbtags besetzt sind, kommt man auf rund 75 Mio. Euro Kosten pro Jahr. Nicht enthalten sind in den vorstehenden direkten Personalkosten die Kosten für Büroraum, Heizung, Telefon, Dienstreisen, Erhalt der Infrastruktur, zentrale Verwaltungen etc. Kommerziell sind für solche Kosten Umlagepauschalen von 20 - 50% Zuschlag auf die direkten Personalkosten üblich. Bei bisher geschätzten 525 Mio. Euro direkten Personalkosten pro Jahr und bei einer eher niedrigen Umlagepauschale von ca. 30% kann man diese Nebenkosten grob mit 150 Mio Euro pro Jahr einschätzen.
- Genderlehrstühle: An Universitäten dürften ein Genderlehrstuhl typischerweise aus folgendem Personal bestehen: ein Professor (DFG-Pauschale: 94.800 Euro p.a.), ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (DFG-Pauschale: 60.600 Euro p.a.), eine Teilzeit-Sekretärin, z.B. 35%-Stelle (DFG-Pauschale: ca. 15.000 Euro p.a.) sowie laufenden Mitteln z.B. für studentische Hilfskräfte von ca. 5.000 Euro p.a. Insg. fallen also rund 175.000 Euro pro Lehrstuhl und Jahr an. Bei rund 150 Lehrstühlen an Universitäten fallen also rund 25 Mio. Euro an. An Fachhochschulen dürfte typischerweise der wissenschaftliche Mitarbeiter und das Sekretariat entfallen, d.h. die Kosten sinken auf rund 100.000 Euro pro Lehrstuhl und Jahr. Bei ca. 40 FH-Professuren ergeben sich ca. 4 Mio. Euro pro Jahr. Hinzu kommen eingeworbene Drittmittel, z.B. bei der DFG, aus EU-Programmen oder anderen Quellen. Wenn man bei der Hälfte der Professuren pro Jahr von einer Mitarbeiter-Stelle und ca. 10.000 sonstigen Mitteln, in der Summe also 70.000 Euro Drittmitteln ausgeht, kommt man auf weitere 7 Mio. Euro pro Jahr. Auch auf diese rund 37 Mio. Euro direkte Personalkosten pro Jahr muß ein Nebenkostenzuschlag von rund einem Drittel addiert werden.
- Frauen-Ministerien: In den ca. 20 Bundes- oder Landesministerien wurden oben ca. 500 hauptamtliche Akteure geschätzt, ferner eine wesentlich größere Zahl nebenamtlicher Akteure, z.B. Sekretariate. Für die hauptamtlichen Akteure dürfte wenigstens TV-L E13 anzusetzen sein (60.000 Euro p.a.), relativ viele Stellen sind höher gruppiert. Die Kosten aller nebenamtlichen Akteure schätzen wir pauschal mit 40.000 Euro p.a. pro hauptamtlichem Akteur. Insgesamt erhalten wir 50 Mio. Euro direkte Personalkosten p.a. Auch hier fallen zusätzliche Nebenkostenpauschalen an.
- Parteinahe Stiftungen und Frauenverbände: Die öffentlichen Mittel, die über die parteinahen Stiftungen und Frauenverbände und Frauennetzwerke der Feministischen Infrastruktur zugute kommen, lassen sich nur grob auf einen kleineren zweistelligen Millionenbetrag schätzen.
Privat finanzierte Anteile der Feministischen Infrastruktur
Die parteinahen Stiftungen und Frauenverbände und Frauennetzwerke werden zumindest teilweise über Mitgliedsbeiträge der Parteien oder Vereine finanziert, somit aus privaten Mitteln. Ferner sind private Stiftungen oder Schenkungen denkbar. Von Mittelvolumen her gesehen dürften diese privat finanzierten Anteile vernachlässigbar sein; politisch sind sie außerdem nicht zu beanstanden, da privat.