Inhaltsübersicht
- Übersicht
- Der Mythos von einem prähistorischen Matriarchat
- Hexenverfolgungen als "Frauen-Holocaust" und Beweis für historischen Frauenhaß
- Die angebliche Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus
- Mythos Trümmerfrauen
- Falschaussage (Geschichtsfälschung): Frauen durften in Deutschland bis 1977 nicht ohne die Erlaubnis des Ehemannes arbeiten.
- Falschaussage (Geschichtsfälschung): Bis 1997 war Vergewaltigung in der Ehe erlaubt
Übersicht
Geschichte hat aus Sicht von Ideologen und
Populisten die entscheidende Eigenschaft, einerseits
bewußtseinsbildend zu sein - jeder Mensch bezieht seinen
Begriffs- und Werterahmen großenteils aus der Geschichte
-, andererseits vergangen, prinzipiell nicht mehr
kontrollierbar und bei entsprechender politischer oder
medialer Macht beliebig manipulierbar. Geschichtsfälschung bzw. Geschichtsrevisionismus ist daher ein Lieblingssport
totalitärer Systeme, am besten illustriert in Orwells
Ministerium für Wahrheit und dessen Kontrolle der Vergangenheit.
Geschichtsfälschungen sind daher im Feminismus guter
Brauch, man kann hierbei zwei typische Ziele unterscheiden:
- Geschichtsfälschungen, die den historischen und immerwährenden Opferstatus von Frauen beweisen sollen.
- Geschichtsfälschungen, die besondere Leistungen von Frauen beweisen und diese glorifizieren sollen, die i.w. nur das Selbstwertgefühl von Frauen stärken sollen.
- Das wichtigste Beispiel der Opferstatusproduktion sind die Hexenverfolgungen, s. hierzu eigenen Abschnitt. Diese Geschichtsfälschung war lange Zeit eine entscheidende Basis für das Selbstbild der feministischen Bewegung und erklärt teilweise deren Radikalisierung.
- Es wird immer wieder behauptet, ein (prä-) historisches Matriarchat habe existiert und sei später von "den Männern" gewaltsam beseitigt worden. Diese These ist weitestgehend ein Phantasieprodukt.
- Es wird immer wieder behauptet, Ehefrauen hätten bis 1977 eine Erlaubnis des Ehemann zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt. Das stimmt nicht.
- Es wird immer wieder behauptet, der Feminismus habe das Wahlrecht für alle Frauen mit friedlichen - eben weiblichen - Mitteln erkämpft, womit implizit behauptet wird, "die Männer" hätten das Recht zu wählen gehabt, die Frauen nicht. Dies ist objektiv falsch, die meiste Zeit hatten auch Männer der unteren Klassen kein Wahlrecht. Diese Klassendifferenz wird kontrafaktisch als Geschlechtsdifferenz propagiert.
-
Im Zusammenhang mit dem Wahlrecht für einfache
Bürger werden immer wieder die Suffragetten als Heldinnen glorifiziert, die
Anfang des 20. Jahrhunderts angeblich "vor allem mit
passivem Widerstand, Störungen offizieller Veranstaltungen
bis hin zu Hungerstreiks für ein allgemeines
Frauenwahlrecht eintraten." Tatsächlich übten sie einen
gewalttätigen Terror aus, inkl. Brandstiftung,
Bombenanschläge und Mordversuchen.
Wesentlich beteiligt waren die Suffragetten auch am "Orden der weißen Feder" (Order of the White Feather). Diese Frauenvereinigung führte während des Ersten Weltkrieges eine groß angelegte und sehr erfolgreiche öffentliche Diffamierungskampagne gegen Männer durch, die sich nicht freiwillig zum Kriegsdienst melden. Diese bekamen eine weiße Feder als Zeichen der Feigheit überreicht. Es handelte sich also um Kriegshetze in widerwärtigster Form. Der "Orden der weißen Feder" ist indirekt für tausende auf den Schlachtfeldern gestorbene Männer verantwortlich. Weitere Details s. Kunz (2016).
Wenig bekannt ist auch der ausgeprägte Rassismus der Suffragetten: Die Suffragetten kämpften nicht für die Rechter "der Frauen", sondern ausschließlich für die Rechte weißer Frauen, Details s. Serbent (2018). - Eine weitere Fälschung einer persönlichen (Leidens-) Geschichte ist die scheinbar authentische Selbstdarstellung von Betty Friedan in Ihrem Buch "The Feminine Mystique". Dieses Buch war ein Meilenstein in der feministischen Bewegung, es wurde millionenfach gelesen. Betty Friedan portraitiert sich darin als einsame und eingekerkerte Vorstadt-Hausfrau, die an ihrer politischen Entfaltung und gesellschaftlicher Teilhabe gehindert wird. Diese Pseudo-Autobiographie ist eine einzige Lüge. Betty Friedan war eine bestens vernetzte Aktivistin und ein Polit-Profi. Mehr hierzu s. Fetters (2013) und Horowitz (1998). "The Feminine Mystique" baut ferner auf mehrere wissenschaftliche (Geschichts-) Fälschungen anderer Autorinnen auf (s. Wolfe (1999), Fetters (2013)).
- Die angebliche Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus. Lesbische feministische Lobbygruppen setzen seit langer Zeit alles daran, Denkmäler für Lesben als Opfer des Nationalsozialismus zu errichten. Tatsächlich war Homosexualität von Männern, nicht hingegen von Frauen im Nationalsozialismus nach § 175 strafbar. Lesbische Frauen wurden zwar verfolgt, aber nicht, weil sie lesbisch waren, sondern weil sie Jude oder Widerstandskämpfer waren. Mehr dazu hier.
- Ein Beispiel für eine prominente Glorifizierung ist Ada Lovelace, die als historisch erster Programmierer gegpriesen wird, dies aber nicht war. Mehr hierzu auf einer separaten Seite Ada Lovelace - eine große Lüge?.
- Die legendären Trümmerfrauen, die angeblich einige Millionen Tonnen Bauschutt weggeräumt haben, sind nur eine Legende. Mehr dazu hier.
Quellen
- Ashley Fetters: 4 Big Problems With 'The Feminine Mystique'. The Atlantic, 13.02.2013. https://www.theatlantic.com/sexes/archive/2013/02/4-big ... /273069
- Daniel Horowitz: Betty Friedan and the Making of "The Feminine Mystique". University of Massachusetts Press, ISBN: 978-1-55849-168-7, 1998. https://www.umass.edu/umpress/title/betty-friedan-and-making-feminine-mystique
- Gunnar Kunz: Manche Mythen sind unausrottbar. Aber sind sie deshalb wahr? Cuncti, 20.09.2016. https://cuncti.net/geschlechterdebatte/963-was-nicht-im-geschichtsbuch-steht
- Helena Serbent: Freiheit für die weiße Frau: der Rassismus der Suffragetten. t-online, 13.11.2018. https://www.t-online.de/nachrichten/wissen/geschichte/i ... us.html
- Alan Wolfe: The Mystique of Betty Friedan. The Atlantic, 09/1999. https://www.theatlantic.com/past/docs/issues/99sep/9909friedan.htm
Der Mythos von einem prähistorischen
Matriarchat
In der "feministischen Geschichtsschreibung" findet man
immer wieder Behauptungen, vom Beginn der Menschheit an bis
zum Ausbruch des heute vorhandenen grauenhaften Patriarchats
habe ein Matriarchat geherrscht (Beispiele: Schaik (2020), Stoverock (2021)).
Damals herrschten die Frauen, es gab keine Kriege, Männer
und Frauen waren gleichberechtigt, alle waren glücklich und
zufrieden, zugespitzt formuliert war die Erde ein Paradies.
Das Matriarchat ist angeblich sozusagen der natürliche
Urzustand, der von den infamen Männern mit Gewalt beendet
wurde. Über den Zeitpunkt dieser patriarchalen Revolution
ist man sich nicht einig, mit etwas Recherche man findet
Angaben wie "vor ca. 4000 / 5000 / 6000 / 10000 Jahren" oder
entsprechend umgerechnete Zahlen vor Christus. Alternativ
wird als Zeitpunkt der Übergang vom Nomandentum zur Seßhaftigkeit und Ackerbau genannt, weil die Männer
damals Häuser bauten, in die sie die Frauen einsperren
konnten.
Neben den widersprüchlichen Zeitangaben fällt auch auf, daß
- wenn überhaupt - sehr unterschiedliche Angaben gemacht
werden, worin die Macht der Frauen damals bestand, u.a. daß
repräsentative Positionen von Frauen besetzt wurden,
matrilinear vererbt wurde, die Hausarbeit und
Kindererziehung egalitär aufgeteilt wurde usw. Bei den
Schwierigkeiten, die die heutige Demoskopie hat, das
Verhalten des Volks genau zu erfassen, ist man überrascht,
wie weitreichende und präzise Aussagen auf Basis einiger
weniger Tonscherben und Höhlenzeichnungen möglich sind. Wenn
man sich ferner die zum Teil massiven Klimaänderungen im Holozän (ca. 9700 vor Chr. bis heute) und deren
ökologische Folgen ansieht, nicht zu reden von Seuchen und
Hungersnöten, dann hatten unsere Vorfahren vermutlich andere
Probleme als die Gleichstellung bei der Kindererziehung und
Feldarbeit.
Ideengeschichte des
Matriarchatsbegriffs
Theorien bzw. -Mythen über (prä-) historische Matriarchate
entstanden im 18. Jahrhundert. Übersichten findet man hier und hier.
Der Matriarchatsbegriff wurde im Lauge der Zeit immer wieder
erheblich verändert, abhängig von den jeweils aktuellen
gesellschaftlichen Debatten. Die jeweilige Begriffsbildung
sagt mehr über den Autor und dessen Wunschdenken aus als
über die historischen Verhältnisse.
Fazit
Wie oben schon angedeutet sind die Matriarchatstheorien
hochgradig spekulativ und unbewiesene Mythen.
Als Fazit konstatiert Hartmann (2004) diplomatisch, aber eindeutig:
Um die Geschichte von Familienformen sowie anderer sozialer Systeme und der ihnen innewohnenden Machtverhältnisse zu untersuchen, erscheint ... der Rückgriff auf den Matriarchatsbegriff ungeeignet. Vielmehr wäre mit einem differenzierteren Machtbegriff zu arbeiten, und die Vorstellung vom strikten Dualismus der Geschlechter zu revidieren, wie dies in der neueren ethnologischen Forschung bereits geschieht.Weitere Quellen, die zu einem ähnlichen Fazit kommen, s. hier.
Quellen
- Elke Hartmann: Zur Geschichte der Matriarchatsidee. Antrittsvorlesung, Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Geschichtswissenschaften, 02.02.2004. https://edoc.hu-berlin.de/handle/18452/2340 Hartmann (2004)
- Carel van Schaik, Kai Michel: Die Wahrheit über Eva: Die Erfindung der Ungleichheit von Frauen und Männern. Rowohlt Buchverlag, 17.11.2020. https://www.rowohlt.de/buch/carel-van-schaik-kai-michel ... 8001124
- Meike Stoverock: Female Choice. Vom Anfang und Ende der männlichen Zivilisation. Tropen, 352 Seiten, ISBN: 9783608504804, 20.02.2021. https://www.klett-cotta.de/buch/Tropen-Sachbuch/Female_Choice/136739
Hexenverfolgungen als "Frauen-Holocaust" und
Beweis für historischen Frauenhaß
Viele Feministinnen führen als Beweis für den
jahrtausendealten Haß auf Frauen immer wieder die
Hexenverfolgungen bzw. Hexenverbrennungen im Mittelalter
an. Manche leiden bei der Erinnerung an diese bestialische
Vorgänge auch heute noch persönlich mit und beziehen
daraus einen großen Teil ihrer Energie, das Patriarchat -
hier in Gestalt der Männer, die damals wehrlose Frauen
gefoltert und umgebracht haben - zu bekämpfen.
Leider zeugt diese Geschichtsauffassung von sprachlicher
und historischer Unbildung. Sie ist objektiv falsch und
weitgehend das Resultat feministischer Propaganda.
In der 2. feministischen Welle spielte die Verbreitung
eklatant falscher Darstellungen der Hexenverfolgungen
("Frauen-Holocaust") sogar eine wesentliche Rolle bei der
Entstehung radikalisierter Strömungen und dem dort zu
beobachtenden Haß auf Männer (s.u.). Sofern man eine Art
kollektives Gedächtnis bzw. Bewußtsein unserer Kultur
unterstellt, kann man den klassischen Opferstatus von
Frauen und die auch heute noch beobachtbare Verachtung von
Männern zumindest teilweise auf die massiven
Geschichtsfälschungen im Kontext der Hexenverfolgungen
zurückführen.
Sprachliches: "Hexe" ist ein generisches Femininum
Die deutsche Sprache enthält zwar nur wenige, aber
trotzdem prinzipiell auch generische Feminina (analog zum
generischen Maskulinum), z.B. Hexe, Zicke, Grazie,
Jungfrau u.a., also Substantive, deren grammatisches
Geschlecht (genus) weiblich ist, die eine Art
Gattungsbezeichnung darstellen und die überwiegend für
Frauen gebraucht werden, aber prinzipiell auch für Männer
benutzt werden können. "Hexe" ist übrigens kein vom Verb
"hexen" abgeleitetes Substantiv, das ist "Hexerin" (analog
zu "sehen" - "Seherin").
Männliche Hexen werden als "Hexer", "Hexenmeister" oder
"Zauberer" bezeichnet. In Komposita wie "Hexenverbrennung"
oder
Hexenverfolgung ist "Hexe" immer als
geschlechtsneutrale Gattungsbezeichnung zu verstehen,
zumal auch bei den damit bezeichneten historischen
Vorgängen immer Männer und Frauen ermordet wurden.
Frauen sind hier also nur mitgemeint.
Historische Fakten: Männer wurden ebenfalls
verfolgt
In diversen historischen Dokumenten, die Anleitungen zur
Hexenverfolgung beinhalten, wird auch dazu aufgerufen,
Männer zu verfolgen, es besteht hier kein prinzipieller
Unterschied zu Frauen. Das bekannteste Dokument ist der Hexenhammer: Dieses Buch legitimiert die
Hexenverfolgung und enthält Anleitungen zu den
bestialischen Folterpraktiken bei Verhören. Es wurde über
rund 200 Jahre lang verbreitet und hatte 29 Auflagen. Auch
wenn hier überwiegend von Frauen die Rede ist, werden an
vielen Stellen explizit auch Männer genannt.
Tatsächliche Männerquoten unter den Hexen
Die tatsächliche Männerquoten unter den Opfern der
Hexenverfolgung waren regional und historisch
uneinheitlich. In Nordeuropa waren überwiegend Männer
betroffen (zwischen 50 % in Finnland und bis zu 90 % in
Island). In ganz Europa waren es mit 75 bis 80 % der
Verfolgten überwiegend Frauen. Die vielfach verbreitete
These, es habe sich um organisierten Massenmord
ausschließlich an Frauen gehandelt (Gynozid), ist
vor diesem Hintergrund unhaltbar.
Historische Falschdarstellungen der Hexenverfolgung
und deren Bedeutung für den Feminismus
Die im 15. - 17. Jahrhundert stattgefundene
Hexenverfolgung wurde schon seinerzeit und später immer
wieder massiv verfälscht dargestellt und für politische
Zwecke instrumentalisiert. Insbesondere wurden die
Opferzahlen stark überhöht dargestellt. Während seriöse
Schätzungen auf ca. 30.000 - 60.000 Opfer kommen, ist in
vielen Propagandaschriften von 9 Millionen und mehr die
Rede. Behringer
(1998) gibt eine sehr ausführliche und interessant
zu lesende Übersicht.
Peinlicherweise von den Nationalsozialisten übernahm
zunächst in den 30er Jahren der völkische Feminismus
Falschdarstellungen und verortete die Hexenverfolgung als
"organisierte Frauenausrottung". Nach dem Krieg sorgte vor
allem der radikale Feminismus, z.B. durch Bewegungen wie
der Women's International Terrorist Conspiracy from Hell -
WITCH, für ein Wiederaufleben der Geschichtsfälschungen
und das Entstehen eines neuen Hexenmythos. Der Abschnitt
"Das Große Brennen im neuen Feminismus" in Behringer (1998) führt
hierzu aus:
Außerhalb der professionellen Historiographie kam es jetzt in den USA zu einem rapiden Anstieg der Opferzahlen. "Millions" ließen Barbara Ehrenreich und Deirdre English 1973 in ihrem schmalen, aber einflußreichen Büchlein "Hexen, Hebammen und Krankenschwestern" hinrichten, einer mittlerweile klassischen Publikation der neuen Frauenbewegung, welche die Verschwörungsthese propagiert, Ärzte hätten mit Hexenverfolgungen die Frauen aus den Gesundheitsdiensten eliminieren wollen. [76] Eines der einflußreichsten Produkte des akademischen Feminismus, "Gyn/Ecology" von der amerikanischen Religionsphilosophin Mary Daly, erhebt diese Zahlen zum Zentralstück ihrer These vom unterdrückerischen Charakter "des Patriarchats" [77]. In diesem Kontext kam es in den 1970er Jahren zu expliziten Vergleichen der Hexenverfolgung mit dem Holocaust an den europäischen Juden, wobei neben Andrea Dworkin insbesondere Mary Daly den Genozid durch einen "Gynozid" übertreffen wollte. [78] Diane Purkiss, Lecturer in English an der University of Reading, hat herausgearbeitet, in welcher Weise sich Daly dabei selbst zur Hexe stilisierte und möglichen Kritikern die Rolle der Inquisitoren zuweist, wobei sie in ihrem denunziatorischen Duktus eher den Verfassern des "Hexenhammers" als den verfolgten Frauen gleiche. .... "The Great Burning" [diente] als Legitimation der eigenen Radikalität. Purkiss diagnostizierte eine Art Wettbewerb mit dem Ergebnis, "daß Frauen mehr gelitten hätten als alle Opfer von Rassismus und Völkermord". Das Bestehen auf dem "Verbrennen" (burning) deute auf die Parallelisierung mit den Krematorien, wenn nicht auf Hiroshima oder Dresden. Die Botschaft, die Hexenverfolgung sei in Wirklichkeit eine Frauenverfolgung gewesen und diese habe den Holocaust quantitativ weit übertroffen, .... ... werden hier mit Opferzahlen bis zu 13 Millionen Hexen neue Superlative erzielt, natürlich ohne die Spur eines Beleges, ....Behringer listet eine große Zahl von feministischen Werken auf, in denen die Zahl der getöteten Frauen extrem übertrieben dargestellt wird und merkt zu unseren Mainstream-Medien, die wesentlichen Anteil an der Verbreitungen der Geschichtsfälschungen hatten, an: "Wenn man bedenkt, welches Vertrauen selbst gebildete Leser in die großen liberalen Zeitungen setzen, weil man hier die Selbstkontrolle durch eine informierte Redaktion erwartet, verdient das Verhalten von Magazinen wie "Der Spiegel" [87] und "Der Stern", oder auch der "Süddeutschen Zeitung" besondere Aufmerksamkeit."
Quellen
- Christina Bechold: Männer als Opfer der Hexenverfolgung. Didaktische Hausarbeit, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, 2007. https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/themen ... echold/
- Wolfgang Behringer: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos. Geschichte in Wissenschaft und Unterricht. 49 (1998), S. 664-685, 1998. https://www.historicum.net/de/themen/hexenforschung/the ... lionen/
Die angebliche Verfolgung lesbischer Frauen im
Nationalsozialismus
Männliche Homosexuelle waren den Nationalsozialisten fast
noch mehr verhaßt als Juden, weil sie den faschistischen
Männlichkeitskult direkt infrage stellten und damit ein
zentrales Element der faschistischen Ideologie. Von
weiblicher Homosexualität ging diese Bedrohung nicht aus,
lesbische Frauen wurden eher als geistig gestört angesehen.
Homosexualität war daher im Nationalsozialismus nach § 175
für Männer strafbar, nicht hingegen für Frauen. Lesbische
Frauen wurden natürlich auch verfolgt, aber nicht primär,
weil sie lesbisch waren, sondern weil sie Jude oder
Widerstandskämpfer waren. Im Gegensatz dazu wurden tausende
Schwule alleine aufgrund ihrer Homosexualität bestialisch
ermordet. Die Leiden homosexuelle Männer bzw. Frauen sind
weder qualitativ noch quantitativ vergleichbar. Diese
historischen Fakten sind seit langem bekannt, s. z.B. Hauer (2010) oder Zinn (2018).
Für viele feministische Aktivisten ist es unerträglich,
nicht an der Spitze der Opferstatuspyramide zu stehen oder
anzuerkennen, daß hier nur Männer direkt betroffen waren.
Von daher wird seit
Jahren immer wieder versucht, letztlich offenbar
erfolgreich, die
Geschichtsschreibung dahingehend zu fälschen, daß Frauen und
Männer gleichermaßen betroffen waren.
Quellen
- Gudrun Hauer: Anmerkungen zur Verfolgung von lesbischen Frauen im Nationalsozialismus. lernen-aus-der-geschichte.de, 08.03.2010. https://archive.is/3zaKo
- Franziska Schulteß: Schwule vs. Lesben? - Streit um Gedenkkugel für lesbische NS-Opfer geht weiter. L.Mag, 12.10.2018. https://mobil.l-mag.de/news/artikel.html?readArticle=38 ... 501d6f1
- Alexander Zinn: Aus dem Volkskörper entfernt? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus. Campus Verlag, 12.04.2018. https://www.amazon.de/Aus-dem-Volksk%C3%B6rper-entfernt ... 350863X
- Alexander Zinn: KZ-Denkmal für Lesben - Geschichte im Dienste einer neuen Opferkultur. Cicero, 15.07.2021. https://www.cicero.de/kultur/kz-denkmal-lesben-ravensbr ... rheiten
Mythos Trümmerfrauen
Die legendären Trümmerfrauen, die
angeblich einige Millionen Tonnen Bauschutt weggeräumt
haben, sind nur eine Legende.
Damit soll nicht gesagt werden, daß Frauen nicht beim
Aufräumen nicht mitgeholfen haben. Die wichtigste
Untersuchung zu diesem Thema ist die Dissertation von Leonie
Treber, die als Treber
(2014) veröffentlicht wurde (s. auch Scholz (2014)).
Treber allerdings, daß vor allem bauhandwerkliche Betriebe,
die die notwendigen Gerätschaften für diese schwere und oft
gefährliche Arbeit hatten, den Großteil dieser Arbeit
erledigten. Nur in Berlin und in einigen Städten der
sowjetischen Besatzungszone kamen Frauen in nennenswertem
Umfang zu Einsatz, oft nicht freiwillig. Selbst diese
Frauen stellten nur wenige Prozent der weiblichen
Bevölkerung dar, können also nicht als Beleg dienen, daß
schwere körperliche Arbeit auf dem Bau für Frauen normal
gewesen sei.
Die Veröffentlichung von Treber
(2014) führte zu etlichen journalistischen
Darstellungen und inspirierte Fernsehdoumentationen des BR,
NDR und WDR.
Interessant sind die Reaktionen auf das Buch von Treber: die
Rezensionen auf Amazon sind größtenteils wutentbrannt mit
der schlechtesten Note. Auch sonst wurde Treber massiv
angefeindet. Von den ca. 20 Mio. arbeitsfähigen Frauen nach
1934 hatte in der Tat eine winzige Minderheit von wenigen
10.000 Frauen bei der Trümmerbeseitigung aktiv mitgeholfen.
Wer eine dieser Frauen und deren Einsatz miterlebt hatte,
wertet das Buch als unverschämte Negation dieser Leistung.
Umgekehrt waren die Grünen in München sehr angetan von der
Demystifizierung der Trümmerfrauen, weil sie diesen
Personenkreis zu den Nazi zählten und ein Denkmal für die
Trümmerfrauen in München beseitigen wollten.
Quellen
-
Akte D -
Mythos Trümmerfrau
BR Fernsehen, 16.08.2017, 22:00 Uhr, 43 Min.,
http://www.br.de/mediathek/video/video/mythos-truemmerfrau-104.html
Die Filmautorinnen Judith Voelker und Julia Meyer unternehmen eine kritische Würdigung der Gründungslegende der "Trümmerfrau". Redaktion: Matthias Eggert
-
Trümmerfrauen nur ein Mythos?
BR Fernsehen, Kontrovers, 04.05.2016.
http://www.ardmediathek.de/tv/Kontrovers/Tr%C3%BCmmerfr ... 5143274
Kopie der Sendung: https://www.youtube.com/watch?v=umRIzYClBaw
- Mythos Trümmerfrauen. Mehr Wunsch als Wirklichkeit. WDR West ART Magazin, 23.09.2014, 22.30 - 23.10 Uhr http://www1.wdr.de/fernsehen/kultur/west-art-magazin/sendungen/leonietreber104.html
- Katja Lüber: Trümmerfrauen - mehr Wunsch als Wirklichkeit. NDR, 30.09.2014 http://www.ndr.de/kultur/buch/Leonie-Treber-Mythos-Truemmerfrauen,mythostruemmerfrauen100.html
- Andrea Lueg: Den Kriegsschutt räumten andere weg. Deutschlandfunk, 08.01.2015. https://www.deutschlandfunk.de/truemmerfrauen-den-krieg ... =308203
- Stephan Scholz: Rezension zu: Treber, Leonie: Mythos Trümmerfrauen. Von der Trümmerbeseitigung in der Kriegs- und Nachkriegszeit und der Entstehung eines deutschen Erinnerungsortes. H-Soz-Kult, 27.11.2014. https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-21652
- Nicholas Steinberg: Umstrittenes Denkmal. Süddeutsche, 05.12.2014. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/diskussion-um-true ... 2252531
- Leonie Treber: Mythos Trümmerfrauen: Von der Trümmerbeseitigung in der Kriegs- und Nachkriegszeit und der Entstehung eines deutschen Erinnerungsortes. Klartext Verlag, ISBN-10: 3837511782, 07.2014. https://www.amazon.de/Mythos-Tr%C3%BCmmerfrauen-Tr%C3%B ... 7511782
Falschaussage (Geschichtsfälschung): Frauen
durften in Deutschland bis 1977 nicht ohne die Erlaubnis
des Ehemannes arbeiten.
Diese Falschaussage beruft sich i.d.R. auf den § 1356 BGB,
der regelmäßig in doppelter Hinsicht falsch zitiert wird:
- Die angebliche Gesetzesregelung steht dort gar nicht. Es gab nur eine Regelung, nach der der Ehemann unter sehr einschränkenden Voraussetzungen einen Arbeitsvertrag der Ehefrau kündigen konnte.
- Selbst der vorstehende Spezialfall widerspricht Art. 3 GG, das Gesetz war seit 01.04.1953 nicht mehr anwendbar.
Die Nichtanwendbarkeit grundgesetzwidriger Gesetze
Daß ein Gesetz vom Gesetzgeber verabschiedet wird, heißt
noch lange nicht, daß es auch angewandt werden kann. Ein
Beispiel ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW, das die
feministische Regierung Kraft/Löhrmann seinerzeit erließ und
dessen grundgesetzwidrige Regelungen nie angewandt wurden,
weil sofort an Verwaltungsgerichten erfolgreich dagegen
geklagt wurde.
Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verabschiedet.
Es trat am 24.05.1949, 0:00 Uhr inkraft.
Prinzipiell waren ab diesem Zeitpunkt alle vorhandenen
Gesetze, die dem Grundgesetz widersprachen, nicht mehr
anwendbar.
Man kann sogar davon ausgehen, daß es der explizite Wille
des Verfassungsgebers war, das Rechtsverständnis, das sich im
§ 1356 (und damit zusammenhängenden weiteren Paragraphen)
ausdrückte und das aus dem Jahr 1900 stammte, zu beenden und
durch die grundsätzliche Gleichberechtigung von Frauen und
Männern zu ersetzen.
Da speziell durch Art. 3 GG viele vorhandene Gesetze außer
Kraft gesetzt wurden und ein rechtsfreier Zustand geschaffen
wurde, wurde in diesem Punkt die Gültigkeit der Gesetze um
rund 4 Jahre verlängert, in denen der Gesetzgeber
grundgesetzkonforme Neuregelungen finden sollte. Art. 117 GG
besagt hierzu:
- (1) Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953.
§ 1356 BGB
Die Falschaussage im Titel beruft sich i.d.R. auf den § 1356
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896, Buch 4.
Familienrecht, Abschnitt 1. Bürgerliche Ehe, Titel 5.
Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, Paragraf 1356.
Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit). Von diesem gab es
mehrere Fassungen mit folgenden Verabschiedungsdaten:
Rechtslage ab dem 1. Juli 1958
Die Fassung vom 1. Juli 1958 lautet:
- (1) Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
- (2) Jeder Ehegatte ist verpflichtet, im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten mitzuarbeiten, soweit dies nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist.
... [2] Die Frau erfüllt ihre Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts; zu einer Erwerbstätigkeit ist sie nur verpflichtet, soweit die Arbeitskraft des Mannes und die Einkünfte der Ehegatten zum Unterhalt der Familie nicht ausreichen ...Diese Regelung erteilt Männern und Frauen verschiedene Rechte und Pflichten und widerspricht daher offensichtlich der rechtlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern gemäß Art. 3 GG. Sie war daher nicht anwendbar. Sie entsprach allerdings dem damals üblichen Alltag und den damaligen Rechtsverständnis. Sie wird gerne als Diskriminierung von Frauen verkauft, faktisch wurde sie schon in den 60er Jahren infolge der zunehmenden Mechanisierung der Haushalte zu einem Privileg. Dies ist der Grund, warum diese Regelung sehr lange von (konservativen) Frauen verteidigt wurde: Durch die Automatisierung vieler Haushaltsarbeiten und die viel geringere Kinderzahl wurde aus einer Tätigkeit, die in den 50er Jahren tatsächlich ein strapaziöser Ganztagsjob war, eine Nebenbeschäftigung, die man auf Dauer leicht in wenigen Stunden pro Tag erledigen konnte. Der Absatz [2] stellt diesen Nebenjob wertgleich mit der Vollzeittätigkeit des Ehemanns.
Rechtslage vor dem 1. Juli 1958 (seit 1.
Januar 1900)
Die vor dem 1. Juli 1958 gültige BGB-Version war am 1.
Januar 1900 verabschiedet worden, darin relevant war der
§ 1358, Absätze (1) und (2):
- (1) [1] Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist.
- [2] Das Vormundschaftsgericht hat die Ermächtigung zu ertheilen, wenn sich ergiebt, daß die Thätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigt.
- (2) [1] Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mann der Verpflichtung zugestimmt hat oder seine Zustimmung auf Antrag der Frau durch das Vormundschaftsgericht ersetzt worden ist.
- [2] ....
Rechtslage vor dem 24. Mai 1949
Selbst vor dem 24. Mai 1949 konnte der Ehemann der Ehefrau
den Abschluß eines Arbeitsvertrags nicht willkürlich
verbieten, sondern nur einen existierenden Vertrag kündigen,
nachdem er - sofern überhaupt - von dem
Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt worden war.
Umgekehrt konnte die Ehefrau nach § 1358, Absatz (2) ggf.
eine explizite Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
erstreiten.
Quellen
- Martin Rath: Rechtsgeschichte Verlängertes Hausfrauenleid durchs Gleichberechtigungsgesetz? LTO, 18.06.2017. https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte- ... nismus/
- Martin Rath: Fortgesetzte rechtliche Knechtschaft der Hausfrau? LTO, 18.06.2017. http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-g ... smus/2/
Falschaussage (Geschichtsfälschung): Bis 1997 war
Vergewaltigung in der Ehe erlaubt
Die bekannte Feministin Margarete Stokowski behauptet auf Spiegel
Online: "Bis 1997 war Vergewaltigung in der Ehe
erlaubt, ...". Die Süddeutsche titelt zum 20-jährigen Jubiläum der
einschlägigen Gesetzesänderung im Jahre 1997: Als
Vergewaltigung in der Ehe noch straffrei war.
Solche und ähnliche Aussagen findet man regelmäßig.
Was geschah wirklich? Der § 177 "Sexueller Übergriff;
sexuelle Nötigung; Vergewaltigung", Absatz (1), im
Strafgesetzbuch lautete in der
bis zum 5. Juli 1997 gültigen Version:
Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.(Fettschrift nicht im Original.) In der ab dem 5. Juli 1997 gültigen Version lautete der Absatz (1):
Wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen 1. des Täters oder 2. einer dritten Person an sich zu dulden oder an 3. dem Täter oder 4. einer dritten Person vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.Das Tatbestandsmerkmal "außerehelich" ist hier weggefallen. Daneben wurde diverse weitere Details geändert, u.a. wurden auch Männer in die neue Definition von Vergewaltigung nach § 177 StGB einbezogen. Ferner wurden § 177 und § 178 zusammengelegt, der § 178 "Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge" entfiel ab dem 5. Juli 1997. Diese Änderung bedeutet aber nicht, daß Handlungen, die nach dem 5. Juli 1997 als Vergewaltigung bestraft wurden, vorher erlaubt waren. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags stellen zur Rechtslage vor dem 5. Juli 1997 klar:
Aufgrund des Tatbestandsmerkmals außerehelich war Vergewaltigung in der Ehe daher nur als Nötigung gem. § 240 StGB und ggf. als Körperverletzung gem. § 223 ff. StGB strafbar, was einen geringeren Strafrahmen zur Folge hatte. Außerdem galt als Vergewaltigung lediglich der erzwungene Beischlaf. Alle anderen erzwungenen sexuellen Handlungen fielen unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung gem. § 178 I StGB a.F., der ebenfalls nur außereheliche Aktivitäten umfasste. 178 II StGB a.F. sah eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.D.h. die meisten Handlungen, die man informell als Vergewaltigung ansieht, waren schon vor dem 5. Juli 1997 (u.a. schon in der Version des § 240 StGB vom 01.10.1953) innerhalb einer Ehe strafbar, aber aufgrund anderer Paragraphen des StGB und mit geringeren Mindeststrafen, z.B. "nur" einem halben Jahr Gefängnis ("in besonders schweren Fällen", wovon beim umgangssprachlichen Begriff "Vergewaltigung" regelmäßig ausgegangen werden kann). Die pauschale Behauptung, vor dem 5. Juli 1997 sei Vergewaltigung in der Ehe straffrei bzw. erlaubt gewesen, ist daher eindeutig falsch.
Quellen
- Vergewaltigung in der Ehe. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Ausarbeitung WD 7 - 307/07, 28.01.2008. https://www.bundestag.de/blob/407124/6893b73fe226537fa8 ... ata.pdf
- Ronen Steinke: Als Vergewaltigung in der Ehe noch straffrei war. Süddeutsche, 04.07.2017. https://www.sueddeutsche.de/leben/sexuelle-selbstbestim ... 3572377
- Margarete Stokowski: Fake News übers Matriarchat. Spiegel, 26.02.2019. https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/fake-news-ue ... 91.html