Viel deutlicher kann man kaum ausdrücken, wie sehr man unsere Verfassung und die Gerichtsbarkeit zum Schutz dieser Verfassung verachtet. Für einen Verfassungsfeind ist diese Reaktion aber ganz natürlich. Bei der AfD würde man diese Verachtung demokratischer Institutionen - zu Recht! - als Skandal brandmarken. Das Brandenburger Verfassungsgericht hat heute das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt, s. die Pressemitteilung des Gerichts und die Urteile zu Az. VfGBbg 9/19 und VfGBbg 55/19. Es bestätigt darin in entscheidenden Leitsätzen die Standpunkte, die schon die Gemeinsamen Verfassungskommission bei der Neuformulierung von Artikel 3 GG festgehalten hatte und die Unvereinbarkeit einer feministischen Vorformatierung der Wahlergebnisse mit elementarsten Grundwerten. Nun sind die Argumente von beiden Seiten nicht neu, sondern die Debatte zieht sich in den immer gleichen Zyklen seit mittlerweile Jahrzehnten hin. Linguistisch betrachtet geht es um Begriffsverschiebungen, die prominenteste darunter die Verschiebung von Gleichberechtigung zu Gleichstellung, die einen fundamentalen Wertewandel kaschiert. Oder man erfindet Phantasiebegriffe wie "echte Gleichberechtigung", deren Sinn man nur selber definieren darf [1]. Diese Begriffskriege waren früher vielleicht einmal trickreiche Propaganda, können aber seit langem kaum noch jemanden übertölpeln. Wieso lernen SPD, Grüne und andere feministische Parteien nichts hinzu, und wie lange wird es so weitergehen? Im Kern geht es den Feministen um die Transformation eines relativ offenen, liberalen Staats in eine tribalistische Gesellschaft, in der identitäre Gruppen - das zentrale Konzept des intersektionalen Feminismus - eigene institutionalisierte Machtzentren bilden. Man ist auf diesem Weg schon weit vorangekommen. Das Netzwerk der feministischen Aktivisten hat jetzt schon genügend Machtpositionen inne - Frau Chebli ist ein Beispiel -, um immer wieder Angriffe auf unsere Verfassung, durch die es seine Macht ausbauen will, logistisch vorzubereiten und durchzuführen. Im Kern geht es um den persönlichen Machtgewinn dieser Gruppe. Diese persönlichen Interessen werden gerne hinter scheinbar altruistischen Motiven versteckt. Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) begründete das Gesetz mit der These, wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen seien, sei die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot. Schon der Ausdruck "gleichberechtigte Repräsentanz" ist, wenn man genau hinsieht, begrifflicher Unsinn und Dummenfang. Der darin vorkommende Begriff "Repräsentanz" ist ein klassischer Kampfbegriff. Dahinter wird die verfassungsfeindliche These versteckt, daß nur Frauen die Interessen von Frauen vertreten können, dies ist eine direkte Verneinung einer der wesentlichsten Errungenschaften der Aufklärung, nämlich daß alle Menschen in politischer Hinsicht gleich bzw. gleichwertig sind. Wie wenig die politische Kaste, darunter namentlich das parteiübergreifende feministische Netzwerk, den Willen der Bevölkerung repräsentiert, zeigen ironischerweise die diversen gestoppten Versuche, die Verfassung zu brechen: Als Feminist (m/w/d) bezeichnet sich nur eine Minderheit in der (weiblichen) Bevölkerung, d.h. der angestrebte Tribalismus und Geschlechterkrieg wird mehrheitlich abgelehnt. Überhaupt ist es eine Chuzpe erster Güte, den Begriff Repräsentanz so prominent ins Spiel zu bringen - wenn man auch nur ein wenig nachhakt, wird sehr schnell klar, wie schlecht der Wille des Volks durch die politische Kaste repräsentiert wird und wie sehr Elemente der direkten Demokratie, wie z.B. aus der Schweiz bekannt, hierzulande fehlen. Wird sich etwas ändern? Vermutlich nicht. Machtgier ist nach oben unbegrenzt, und nach den letzten Schlappen wird das feministische Netzwerk in Zukunft alles daran setzen, unbequeme Verfassungsrichter auszutauschen. Pro forma wird es weiter inhaltliche Debatten geben, obwohl sie längst ausdiskutiert sind, man fängt sie einfach immer wieder von Null aus an. Man sitzt in ausreichend vielen Machtpositionen fest im Sattel.Verfassungsrichter kippen #Brandenburg|er #Paritätsgesetz. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für echte Gleichberechtigung einsetzen. Der Kampf geht weiter! Wir geben nicht auf. @asfberlin @ASF_SPDFrauen @juristinnenbund https://t.co/rawQiof9AA
- Sawsan Chebli (@SawsanChebli) October 23, 2020
[1] Schon heute verschaffen zahllose Gesetze den Frauen Privilegien, daher kann von einer formalen rechtlichen Gleichstellung von Männern und Frauen schon lange keine Rede mehr sein. Sollen bei der "echten feministischen Gleichberechtigung nach Chebli" weitere Privilegien für Frauen hinzukommen? Die materiellen Interessen von Frauen gegenüber Männern werden offenbar seit langem trotz angeblich herrschendem Patriarchat sehr gut vertreten. Eine solche Durchsetzung eigener Interessen ist das eigentliche Ziel politischer Repräsentation - seltsamerweise redet niemand darüber, welche materiellen Interessen welcher Frauen in relevantem Umfang durch mehr Frauen in Parlamenten erreicht werden sollen. Nur mit solchen Zielen kann man Zwangsmaßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils begründen. Solche Ziele werden aber nicht genannt oder allenfalls vage angedeutet. Dies deutet darauf hin, daß sie nicht existieren oder keine Rolle spielen und daß hier es nur um die Reservierung gut dotierter Jobs für bestimmte Karrierefrauen geht.
Quellen
- Brandenburgs Paritätsgesetz ist verfassungswidrig. DW, 23.10.2020. https://www.dw.com/de/brandenburgs-parit%C3%A4tsgesetz- ... 5369826
- Pressemitteilung: Paritätsgesetz verfassungswidrig. VfgBbg 9/19. VfgBbg 55/19. Verfassungsgericht Brandenburg, 23.10.2020. https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/p ... swidrig
- VerfGBbg, Urteil vom 23. Oktober 2020- VfGBbg 9/19 -. Verfassungsgericht Brandenburg, 23.10.2020. https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/e ... 19_4041
- VerfGBbg, Urteil vom 23. Oktober 2020 - VfGBbg 55/19 -. Verfassungsgericht Brandenburg, 23.10.2020. https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/e ... 19_4042