Inhaltsübersicht
- Wie funktioniert eigentlich die (feministische) Privilegientheorie, und wozu nützt sie?
- Der Begriff Privileg
- Generierung von Rechtsansprüchen
- Grundgesetzwidrigkeit der Privilegientheorie
- Innere Widersprüche
- Gesamtbewertung
- Vertiefende Literatur
Wie funktioniert eigentlich die (feministische)
Privilegientheorie, und wozu nützt sie?
Die Privilegientheorie ist eine zentrale
theoretische Grundlage des modernen Feminismus im Sinne
eines Denk- bzw. Argumentationsmusters, das in
Debatten immer wieder ähnlich auftritt und das u.a. als
Slogan "Check Your Privilege" in den sozialen Medien sehr
verbreitet ist. Sie verallgemeinert den Grundgedanken, daß
Männer als Mitglied des Patriarchats ungerecht bevorzugt
sind (male
privilege) und deshalb z.B. durch Quoten
kompensatorisch diskriminiert werden sollten, auf andere
"Privilegien".
Außerhalb des Feminismus bzw. von Gender Studies wird diese
"Theorie" nicht anerkannt, tatsächlich steht sie in krassem
Gegensatz zum Grundgesetz und rechtsstaatlichen Prinzipien
(s.u.). Ideologisch kann man sie als extreme Form von Egalitarismus ansehen.
Die Privilegientheorie muß man eigentlich eher als
Verhaltensvorschrift bezeichnen; in diesem Sinne besteht
sie aus folgenden wesentlichen Schritten:
- Eine dazu befugte Instanz (typischerweise meinungsstarke Feministinnen) stellt fest, daß eine bestimmte Bevölkerungsgruppe privilegiert ist.
- Jeder Privilegierte, also jedes Mitglied dieser Gruppe, ist verpflichtet, sich seines Privilegs bewußt werden und sein Privileg einzugestehen.
- Der Privilegierte muß sein Privileg als soziales Unrecht erkennen.
- Der Privilegierte muß das Unrecht beseitigen.
Thema: Die feministische Privilegientheorie Zur Sitemap
Der Begriff Privileg
Der Begriff Privileg bezeichnet im allgemeinen
Sprachgebrauch ein Sonderrecht, das einer einzelnen Person
oder kleinen Gruppe von Personen vorbehalten ist und der
Person oder den Angehörigen dieser Gruppe einen Vorteil
verschafft. Das Privileg kann ein formales Recht im
juristischen Sinn sein, aber auch auch ein Vermögen oder
eine soziale Struktur, die sich ebenso als Vorteil
auswirkt wie ein Gesetz.
Abweichend davon ist ein Privileg im Sinne der
feministischen Privilegientheorie ein Vorteil, den man
aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe hat, der man durch Geburt oder sozialen Status
angehört. Beispiele:
- Nach feministischer Lesart sind Männer gegenüber Frauen in vieler Hinsicht privilegiert, z.B. weil sie angstfrei abends durch dunkle Straßen laufen können und ihnen nicht ständig die Gefahr einer Vergewaltigung oder sexuellen Belästigung droht.
- Rechtshänder sind gegenüber Linkshändern privilegiert,
- Kinder reicher Eltern gegenüber Kindern armer Eltern,
- schöne Menschen gegenüber häßlichen,
- intelligente gegenüber dummen,
- weiße gegenüber farbigen,
- normalwüchsige gegenüber kleinwüchsigen und großwüchsigen,
- gesunde Menschen gegenüber kranken,
- behinderte gegenüber nichtbehinderten
- Nach der klassischen Definition ist ein Privileg ein Gesetz oder eine soziale Struktur, die Ungleichheit verursacht, z.B. ein Steuerprivileg für eine bestimmte Personengruppe.
- Die feministische Definition geht von einer einer beobachtbaren sozialen Ungleichheit zwischen bestimmten Personengruppen aus; das Privileg ist ein individueller Vorteil, der darin besteht, im Rahmen dieser Ungleichheit der Personengruppe anzugehören, die im Vorteil ist.
Thema: Die feministische Privilegientheorie Zur Sitemap
Generierung von Rechtsansprüchen
Die Privilegientheorie sollte man eigentlich eher als
Verhaltensvorschrift und Methode zur Generierung von
Rechtsansprüchen bezeichnen. Dies vollzieht sich in
folgenden Schritten:
- Der Privilegierte ist verpflichtet, sich seines Privilegs bewußt zu sein oder zu werden bzw. anders gesagt all seinen Mitgliedschaften in privilegierten Klassen. Den meisten rechtshändigen, gesunden, weißen Männern ist z.B. nicht bewußt, 4 privilegierten Klassen anzugehören. Die Feststellung, ob ein Privileg vorliegt, liegt im Ermessen des Nichtprivilegierten (vgl. auch das Definitionsmacht-Konzept), genauer gesagt im Ermessen der Person, die sich zum Nichtprivilegierten bzw. Opfer deklarieren darf. In der Praxis sind das nahezu ausschließlich Frauen, innerhalb der Gruppe der Frauen ggf. solche, die einen höheren Opferstatus haben, z.B. schwarze lesbische Frauen gegenüber weißen heterosexuellen. Der Privilegierte darf keine Begründung für die Feststellung verlangen, daß er ein Privileg habe. Dieser Anspruch wäre ein weiteres Privileg des Privilegierten und würde die Situation für den Nichtprivilegierten weiter verschlimmern und seine Leiden unerträglich steigern. Ferner kann es sein, daß die Benachteiligung nur subjektiv vom Nichtprivilegierten feststellbar ist (z.B. Angstgefühle), also nicht objektiv dargestellt werden kann. Der Privilegierte darf sein Privileg nicht einfach ignorieren. Der Nichtprivilegierte hat einen (moralischen bzw. Rechts-) Anspruch darauf, daß sich der Privilegierte die Zeit nimmt, sich mit seinem Privileg zu befassen und es sich bewußt zu machen. (Analog dazu erwartet das Finanzamt vom jedem, der Geld verdient, sich über die diversen zu zahlenden Steuern zu informieren, und akzeptiert bei Nichtzahlung einer Steuer nicht die Ausrede, man habe von der Existenz dieser Steuer nichts gewußt.) Der Privilegierte hat aber keinen Anspruch darauf, vom Nichtprivilegierten erklärt zu bekommen, worin sein Privileg im Detail besteht (dies wäre eine besonders unmoralische supremacy-Haltung), sondern muß selber danach suchen und z.B. vagen Hinweisen auf eigene Privilegien systematisch nachgehen.
- Der Privilegierte muß das Privileg als Unrecht anerkennen, oft in diffuser Form als "ungerechte gesellschaftliche Verhältnisse, die allen schaden und die beseitigt werden müssen". Darüber hinaus muß er jedem Mitglied der nichtprivilegierten Klasse das Recht zubilligen, als Mitglied dieser Klasse persönlich den Status eines Opfers einzunehmen und damit verbundene Vorteile zu erlangen. Zynismus (lieber reich und gesund als arm und krank), also Leugnung des Unrechts, oder ein Hinterfragen, ob wirklich ein Vorteil oder ein Unrecht vorliegt und in welchem Zusammenhang es zu relativieren ist, sind untersagt. Derartige Einwände gelten als moralisch doppelt verwerflich: 1. wird ein ungerechter Vorteil ausgenutzt und 2. dies sogar im vollem Bewußtsein, ein Unrecht zu begehen. An dieser Stelle wird oft eine trickreiche Unterscheidung zwischen einem diffusen gesellschaftlichen Unrecht und persönlicher Schuld eingeführt (bzw. von feministischen Ratgebern als Diskussionsstrategie empfohlen): Beispielsweise wird man nicht in böser Absicht als Mann geboren, sondern es ist einfach so, man(n) ist also im konventionellen Rechtssinn nicht persönlich schuld an seinem Geschlecht. Trotzdem ist man als Mann, vergleichbar mit der Erbsünde bzw. Sippenhaft, automatisch und unausweichlich am kollektiven Unrecht gegenüber den Frauen beteiligt.
- Es ist die Pflicht des Privilegierten, das Unrecht zu beseitigen, weil er in der bevorteilten Position ist. Dies wird auch als "die Verantwortung übernehmen" bezeichnet, analog zur Situation, daß man irgendwo einen Schaden verursacht hat und dann verantwortlich für die Behebung des Schadens ist. Außerdem ist der Privilegierte persönlich dafür verantwortlich, das Unrecht zu beseitigen, auch wenn dieses nur zwischen den Klassen besteht und er persönlich nicht direkt involviert ist, er es also gar nicht beeinflussen kann. Der Nichtprivilegierte muß nichts tun, außer ggf. den Privilegierten auf sein Privileg bzw. seine Klassenzugehörigkeit aufmerksam zu machen (daher wird das "male privilege" ständig in feministischen Texten betont), sofern dieser in Schritt 1 versagt hat, sich sein Privileg selber bewußt zu machen. Der Nichtprivilegierte hat einen (moralischen bzw. Rechts-) Anspruch darauf, daß sich der Privilegierte um die Beseitigung des "Unrechts" kümmert, auch unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile. In feministischen Ratgebern zur Verbreitung der Privilegientheorie wird häufig auf die hier zu erwartenden inneren Widerstände (oder den zu befürchtenden gesunden Menschenverstand) hingewiesen und empfohlen, es als moralisch besonders verwerflich zu brandmarken, ungerechtfertigte Vorteile nicht aufgeben zu wollen (womit von der eigentlichen Frage abgelenkt wird, ob der Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist). Der Privilegierte hat aber keinen Anspruch darauf, vom Nichtprivilegierten beraten zu werden, wie er das Unrecht beseitigt, sondern muß selber nach Lösungen suchen. Welche Maßnahmen der Nichtprivilegierte als ausreichend zur Beseitigung des Unrechts ansieht, liegt alleine in seinem Ermessen. Solange er mit den Maßnahmen nicht zufrieden ist, wird er die Feststellung des Privilegs nicht zurücknehmen, also den Privilegierten nicht aus seiner Pflicht entlassen. Beispiel: Männer haben mehr Interesse an Politik (z.B. aus biologischen Gründen: mehr Testosteron), treten deswegen häufiger in Parteien ein und kandidieren häufiger für Ämter, haben also unverdient als Klasse das Privileg, durch ihr Engagement mehr Einfluß als die Klasse der Frauen zu haben. Jeder einzelne Mann muß also nachdenken, ob er es moralisch verantworten kann, in eine Partei einzutreten oder für ein Amt zu kandidieren, weil er dadurch das Unrecht vergrößert, daß Frauen dort unterrepräsentiert sind. (Wegen der notorischen Unzuverlässigkeit von Männern bei dieser Pflichterfüllung haben feministische Parteien Frauenquoten in den Wahllisten für Parteiämter.) Die ggf. im Schritt 2 eingeführte Unterscheidung zwischen einer als ungerecht empfundenen sozialen Ungleichheit und persönlicher Schuld wird hier heimlich fallengelassen und stellt sich als geschickte rhetorische Finte heraus: Die Pflicht zur Beseitigung des Unrechts kommt einer Verurteilung und Bestrafung gleich, ohne daß die Schuld des Täters explizit festgestellt und ohne daß ein Strafmaß explizit verkündet wird. Der Begriff Strafe wird geschickt umgangen, weil der Privilegierte sich seine Strafe selber ausdenken muß. Faktisch bestimmt aber der Nichtprivilegierte das Strafmaß, da er frei darüber entscheiden kann, ob die selbstauferlegte Strafe angemessen ist oder nicht.
Thema: Die feministische Privilegientheorie Zur Sitemap
Grundgesetzwidrigkeit der Privilegientheorie
Die feministische Privilegientheorie steht in eklatantem
Gegensatz zu Prinzipien des Grundgesetzes und des
Rechtsstaats:
- Es werden Kollektive gebildet, die Inhaber von Rechten sein können ("die Frauen", "die Dummen", "die Linkshänder"). Dies widerspricht direkt Art. 3 GG, wonach alle Menschen unabhängig von eventuellen Gruppenzugehörigkeiten rechtlich gleich zu behandeln sind.
- Die Feststellung einer Nichtprivilegierung liegt völlig willkürlich im Ermessen der Personen, die die abstrakte Privilegientheorie auslegen dürfen, also aus feministischer Sicht immer bei den Frauen. Die Feststellung einer Nichtprivilegierung führt unmittelbar zur Festlegung von (informellen oder ggf. formellen) Ansprüchen der Nichtprivilegierten gegenüber den Privilegierten. Wegen dieser Erzeugung von Rechtsansprüchen ist die Feststellung einer Nichtprivilegierung vergleichbar mit der Verabschiedung eines Gesetzes. In einer Demokratie ist der Erlaß von Gesetzen aber alleine der demokratisch gewählten Volksvertretung vorbehalten. Daß einzelne Personen faktisch nach Gutdünken Verhaltensregeln und Gesetze ohne gesellschaftliche Diskussion bzw. parlamentarische Kontrolle erlassen können, ist Wesensmerkmal von Monarchien und totalitären Systemen und unvereinbar mit demokratischen Prinzipien.
- Moderne demokratische Staaten praktizieren
Gewaltenteilung: die drei Gewalten Gesetzgebung
(Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung
(Judikative) sind strikt getrennt. Die rechtsprechende
Gewalt wird durch unabhängige Richter ausgeübt, die insb.
unbefangen sein müssen, also nicht selber in einen
Streitfall verwickelt sein dürfen.
Die Privilegientheorie hebt diese Trennungen auf: Die Nichtprivilegierten können gleichzeitig die Rolle des Gesetzgebers und Richters spielen.
Wesentlich gravierender ist, daß sie im konkreten Streitfall die Rolle des Anklägers und Richters in Personalunion übernehmen. - Als Privileg deklarierten Tatbestände sind vielfach nur Wahrnehmungen von Grundrechten, z.B. der freien Meinungsäußerung, Kandidatur für Ämter bzw. Vertretung eigener Interessen. Die erwartete Beseitigung des Unrechts besteht regelmäßig darin, auf die Wahrnehmung von Grundrechten zu verzichten. Die Privilegientheorie zielt daher regelmäßig darauf ab, Grundrechte (i.d.R. für Männer) außer Kraft zu setzen.
-
In einem Rechtsstaat kann man nur für etwas bestraft oder
zur Verantwortung gezogen werden, das man selber durch
eigene Entscheidungen verursacht hat, für das man also die
persönliche Schuld trägt. Man kann nicht dafür bestraft
werden, Rechtshänder, Mann oder gesund zu sein. Man trägt
auch nicht persönlich die Verantwortung für alles Unheil,
das irgendwo auf dieser Welt passiert.
Man kann nicht zu irgendetwas verpflichtet werden, indem ein Dritter nach Gutdünken gesellschaftliche Klassen definiert, diese Klassen als verantwortlich für bestimmte Zustände deklariert und alle Mitgliedern dieser Klasse bestimmte Verantwortungen oder Strafen auferlegt.
Thema: Die feministische Privilegientheorie Zur Sitemap
Innere Widersprüche
Die Privilegientheorie wurde zunächst nur dazu entwickelt,
feministische Ansprüche zu bestätigen und die feministischen
Deutungshoheit sicherzustellen. Sie ist eigentlich nur dazu
gedacht, zugunsten von Frauen verwendet zu werden. Dargestellt
wird diese Intention natürlich nicht, weil dies den vordergründig
formulierten Gerechtigkeitsanspruch sofort widerlegen würde.
Sofern man die Theorie wörtlich nimmt, also als
uneingeschränkt anwendbar ansieht, führt dies sofort zu
inneren Widersprüchen. Konkret kann man leicht zeigen, daß
die Privilegientheorie es verbietet, die
Privilegientheorie anzuwenden, und zwar
folgendermaßen:
- Personen A und B sind Mitglieder verschiedener soziale Klassen. Person B erklärt Person A als privilegiert.
- Person B zwingt damit Person A, ihr Privileg aufzugeben oder der Person B kompensierende Privilegien einzuräumen.
- Die Privilegientheorie anwenden zu können war somit ein Privileg von Person B, das ihr nur aufgrund der Klassenzugehörigkeit signifikante Vorteile eingebracht hat, die eventuell von A sogar als größer eingeschätzt werden als das unterstellte eigene Privileg.
- Person A darf daher ihrerseits dieses Privileg bei Person B feststellen und zwingt mit Hinweis darauf Person B, ihr Privileg aufzugeben, also hier konkret die Privilegientheorie nicht mehr anzuwenden.
Thema: Die feministische Privilegientheorie Zur Sitemap
Gesamtbewertung
Die Privilegientheorie wird von ihren feministischen
Protagonisten (z.B. Laurie Penny) unter den Deckmantel, ungerechtfertigte
Privilegien abbauen zu wollen, verkauft.
Faktisch handelt es sich bei dieser Theorie aber um ein
System, das den Personen, die die Definitionshoheit
darüber haben (wollen), was Privilegien sind, eine enorme
autoritäre Macht verleiht, die keine sachliche
Begründung hat und die durch keinerlei Maßnahmen
gegen Mißbrauch abgesichert wird. Im Endeffekt soll
hierdurch eine autoritäre feministische Führungselite
etabliert werden, die in krassem Gegensatz zu den
Prinzipien des Grundgesetzes und der Rechtsstaatlichkeit
steht.
Die Privilegientheorie kann als Verallgemeinerung des
Definitionsmachtkonzepts angesehen werden und
wird in diesem speziellen Sinn am meisten praktisch
angewandt.
Thema: Die feministische Privilegientheorie Zur Sitemap
Vertiefende Literatur
- Christian Schmidt:
Weitere Kritik an Privilegientheorie und Deutungshoheit.
Alles Evolution, 28.05.2012,
2012.
http://allesevolution.wordpress.com/2012/05/28/weitere- ... shoheit
Übersicht über konkurrierende Ansätze zur Definition der Privilegientheorie
- Christian Schmidt:
Feminismus für Kerle (von einem Kerl).
Alles Evolution, 10. August
2012,
2012.
http://allesevolution.wordpress.com/2012/08/10/feminism ... m-kerl/
Ausführliche Analyse einer bekannten "Gehirnwäsche", die (biologischen) Männern einen Schuldkomplex wegen prinzipieller Prilivegiertheit einreden und das Opfer-Abo von Frauen bekräftigen soll.
- Alvaro Pino: »Die postmoderne Liebe zu den
Schwachen sorgt dafür, dass die Schwachen auch schwach
bleiben« (Interview mit Robert Pfaller). Jungle World Nr.
35, 30. August 2012
http://jungle-world.com/artikel/2012/35/46161.html
Erläutert u.a. den von Robert Pfaller geprägten Begriff "Beuteverzicht", den "Schutz vor Belästigung" als zentrales postmodernes gesellschaftliches Leitbild und die desaströsen Auswirkungen dieses Leitbilds.
- Leo Fischer: Repression für alle. KONKRET, Heft 11/2013. http://www.konkret-magazin.de/hefte/heftarchiv/id-2013/ ... le.html
- Jonathan Haidt:
Where microaggressions really come from: A sociological
account.
07.09.2015.
http://righteousmind.com/where-microaggressions-really-come-from/
Ausführliche Zusammenfassung des (nicht frei zugänglichen) Papiers: Campbell, B., Manning, J.: Microaggression and moral cultures. Comparative sociology, 13, p.692-726, 2014.
Das Phänomen der "Mikroaggressionen" und die darauf basierende Machtausübung der "Unterdrückten" über die "Mikroaggressoren" tritt in den USA an Universitäten inzwischen verbreitet auf. Es stellt einen prinzipiellen Wandel von bisherigen Wertesystemen dar: nunmehr kann soziales Ansehen über die Maximierung des eigenen Opferstatus ("A Culture of Victimhood") erreicht werden. Der Text analysiert die sozialen Bedingungen hierfür, insb. staatliche Autoritäten, die bedingungslos Partei für Individuen mit hohem Opferstatus ergreifen und dessen Interessen durchsetzen, Rufmordstrategien in sozialen Massenmedien usw., und zeigt die beobachtbare Intoleranz, Aufhebung der Meinungsfreiheit, Wettbewerb um den maximalen Opferstatus etc. als Folge daraus. - Neel Kolhatkar: Modern Educayshun, 09.11.2015,
https://www.youtube.com/watch?v=iKcWu0tsiZM
Kurzfilm, der eine egalitäre Dystopie zeigt, in der schulischer bzw. wissenschaftlicher Erfolg nur noch vom Opferstatus abhängen und in der Kritik am Egalitarismus (mund-) tot gemacht wird.
Thema: Die feministische Privilegientheorie Zur Sitemap