Die Ungleichberechtigung von Männern

Inhaltsübersicht

Übersicht

Strafrecht

Familienrecht

Berufsleben

Diskriminierung von Jungen in Schulen

Übersicht

Einführung

Die meisten Personen, die sich noch nicht näher mit dem Problemkomplex Gleichberechtigung befaßt haben, glauben fest daran, Männer und Frauen seien heute gemäß dem Grundgesetz, dort Artikel 3, "formal gleichberechtigt", oft mit dem Zusatz, Frauen seien aber immer noch nicht "tatsächlich gleichberechtigt". Diese Botschaft liest man schließlich fast täglich in unseren feministischen Medien, sie ist ein feministischer Mythos.

Tatsächlich sind Männer heute rechtlich in vieler Hinsicht schlechter gestellt als Frauen, weil sie weniger Rechte und/oder mehr Pflichten haben. Wegen der Vielzahl der Verstöße gegen die Gleichberechtigung ist es nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten. Sinnvoll ist eine Strukturierung in zwei Dimensionen:

  1. anhand der Themengebiete. Die Hauptthemengebiete dieser Ungleichberechtigungen sind:
    1. Strafrecht
    2. Familienrecht
    3. Sexismus
    4. Berufsleben
    5. politische Gleichberechtigung
    6. Gesundheit und körperliche Unversehrtheit
    7. Ausbildung
    Im nächsten Abschnitt werden diese Themengebiete detaillierter dargestellt.
  2. anhand der Gesetzestypen bzw. allgemeiner anhand der Stufen unserer Rechtsordnung, insb.
    1. Grundgesetz
    2. Bundesgesetze
    3. Ländergesetze
    4. Verordnungen, Verwaltungsvorschriften usw.
    5. der tatsächlichen Rechtsauslegung und der Durchsetzung von Recht (Strafverfolgung oder sonstigem Handeln in öffentlichen Institutionen, die einer demokratischen Kontrolle unterliegen)
Ungleichberechtigung vs. soziale Ungleichbehandlung
Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes wird auch als rechtliche Gleichbehandlung bezeichnet und bedeutet, daß Gesetze und andere Elemente der Rechtsordnung Männer und Frauen nicht grundlos ungleich behandeltn dürfen. Die Frage ist, ob und inwieweit dieses Gebot der Gleichbehandlung auch für Personen im Privat- oder Geschäftsleben gilt. Ist es einem Vermieter erlaubt, nur alleinstehende ältere Damen als Mieter zu akzeptieren? Das Grundrecht auf Gleichberechtigung kollidiert hier mit dem Grundrecht auf Eigentum. D.h. hier muß ein Kompromiß zwischen sich widerprechenden Rechten gefunden werden. Der Staat und generell juristische Personen sind aber keine Menschen und haben keine Menschen- bzw. Grundrechte. Während also staatliche Ungleichbehandlungen generell strikt abzulehnen sind, die private Ungleichbehandlungen nur in Ausnahmefällen unzulässig und als "Ungleichberechtigung" anzusehen.

Männer und Frauen behandeln sich jedenfalls im Alltag gegenseitig ständig ungleich. Am offensichtlichsten ist das im Privatleben bei der sexuellen Attraktion und anderen biologischen Unterschieden zwischen Männern und Frauen. Dies sind Themengebiete, die in einer liberalen, säkularen Gesellschaft vom Grundsatz her nicht rechtlich geregelt werden sollten.

Auf dieser Seite konzentrieren wir uns auf Ungleichberechtigungen im Rechtssystem.

Gründe und Verantwortliche der Ungleichberechtigungen
Die Existenz von Ungleichberechtigungen kann man relativ einfach in Gesetzestexten und ähnlichen Unterlagen erkennen, insofern ist ihre Existenz i.d.R. unstrittig. Hiervon zu trennen sind die Fragen, wie es dazu kam, mit welchen Argumenten die Protagonisten von Ungleichberechtigungen diese durchsetzen konnten bzw. verteidigen, und wer verantwortlich gemacht werden kann für die Beseitigung von Ungleichberechtigungen.

Bei den oben schon erwähnten Ungleichbehandlungen im Alltag wäre die Bevölkerung Verursacher der Ungleichbehandlungen und verantwortlich für deren Beseitigung - in einer Demokratie ein absurder Gedanke. Wenn sehr große Teile oder sogar die Mehrheit der Bevölkerung irgendetwas so tun will, wie sie es tut, dann kann sie schlecht (bzw. allenfalls von einer diktatorischen, nicht demokratisch legitimierten Instanz) dazu gezwungen werden, gegen ihren Willen zu handeln.

Bei rechtlichen Ungleichbehandlungen ist zunächst der Gesetzgeber (inkl. aller nachgeordneten Bürokratien) Ursache der Ungleichberechtigung und verantwortlich für deren Beseitigung. Bei der politischen Machtstellung, die der Staatsfeminismus heute innehat, ist aber kurz- und mittelfristig nicht mit parlamentarischen Mehrheiten zu rechnen, die die rechtlichen Diskriminierungen von Männern beseitigen würden. Insofern kann man sich im Moment nur darauf beschränken, diese rechtlichen Ungleichbehandlungen zu benennen. Politische Strategien, wie man mehr Gleichberechtigung erzielen kann, sind ein eigenes Thema, über das man viel spekulieren kann und das hier auch aus Platzgründen nicht behandelt wird.



Hauptthemengebiete von Ungleichberechtigungen

  1. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit:

    • Männer haben kein uneingeschränktes Recht auf Leben, da sie nach Art. 12a GG und ergänzend durch § 1 WPflG zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden können und dabei i.a. mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit im Kampfhandlungen umkommen. Absatz (4) schließt dies auch in besonderen Notfällen für Frauen aus ("[Frauen] dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.").
    • § 1631d BGB erlaubt die Genitalverstümmelungen bei Jungen, das auch noch durch nicht medizinisch als Arzt ausgebildete Personen. Im Gegensatz dazu wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach § 226a StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
    • Für Frauen, die Opfer häuslicher (oder anderer) Gewalt werden, wurden sehr viele Frauenhäuser eingerichtet. deren Finanzierung wird u.a. durch § 36a SGB II sichergestellt. Achutzeinrichtungen für Männer werden nicht finanziert.
  2. Strafrecht:

  3. Familienrecht:

    • Art. 6 GG, Absatz (4) verschafft jeder Mutter einen Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch den Staat. Bei den mit der Schwangerschaft und dem Stillen verbundenen Problembereichen ist die besondere Fürsorge keine Ungleichbehandlung, weil Ungleiches ungleich behandelt werden muß. Mutter (ebenso Vater) ist man aber im Sinne der Verantwortlichkeit für das Kind ca. 18 - 25 Jahre lang. Hier bestehen keine Unterschiede mehr zwischen Mütter und Vätern.
    • Bevorzugung von Frauen beim Sorgerecht für Kinder in § 1626a BGB (insb. Absatz (3))
    • gesetzlich geschützter Betrug von Frauen an Kuckucksvätern, s. https://kuckucksvater.wordpress.de; hinzu kommt hier der Identitätsraub an den Kuckuckskindern als mitgeschädigten
    • erzwungene Vaterschaft (Details z.B. hier)
    • Reproduktive Gleichberechtigung für Männer
  4. Sozialgesetzgebung:

  5. Wehr- bzw. Ersatzdienst

    Nur Männer sind zum Wehr- bzw. Ersatzdienst verpflichtet. Diese Ungleichbehandlung von Männern ist im Grundgesetz Art. 12a festgelegt. Die Wehrdienstdauer ist seit Juli 2011 sozusagen auf 0 Monate reduziert. Dies kann aber im Prinzip jederzeit wieder geändert werden, die Ungleichbehandlung im Grundgesetz ist nach wie vor vorhanden.

  6. Berufsleben:

  7. politische Gleichberechtigung:

  8. Männergesundheit:

    • unzureichende Forschung von männerspezifischen Erkrankungen und der Ursachen der geringeren Lebenserwartung
  9. Renten:

    Bei der Anrechnung von Kindern auf die Rentenzeiten werden Frauen tw. bevorzugt, ebenso bei der Kinderzulage der Riesterversicherung. Details s. hier.

  10. schulische Ausbildung:

    Diskriminierung von Jungen und männlichen Heranwachsenden in der schulischen Ausbildung

  11. Sexismus gegen Männer
Eine sehr umfangreiche Liste derartiger maskulistischer Forderungen findet sich hier Zentrale Anliegen und Ziele der Männerbewegung auf den Seiten von MANNdat e.V., dem vermutlich bekanntesten deutschen Vereins zur Interessenvertretung für männliche Bürger.

Strafrecht

Unschuldsvermutung bei Anklagen durch Frauen wegen Vergewaltigung

Die Fälle Kachelmann, Strauss-Kahn (auch wenn letzterer nicht in Deutschland) oder seit Ende 2013 der Fall Karl Dall haben der Öffentlichkeit erstmals bewußt gemacht, in welchen Ausmaß für Männer, die von einer Frau wegen eines Sexualdelikts angeklagt werden, elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, namentlich die Unschuldsvermutung. Die gesellschaftlich akzeptierte und von führenden Feministen wie Alice Schwarzer immer wieder propagierte Aussetzung von Grundrechten für Männer geht auf die tiefgreifende, seit Jahrzehnten andauernde moralische Diskreditierung von Männern zurück. Mehr Details hierzu auf der Seite Sexismus gegen Männer.

Seit Anfang 2015 arbeiten Frauenverbände daran, eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts durchzusetzen, das in vielen Fälle auf eine faktische Aufhebung der Unschuldsvermutung bei Anklagen durch Frauen wegen Vergewaltigung hinausläuft, weil es prinzipiell für Mönner unmöglich wird, ihre Unschuld zu beweisen: Männer werden demnach wegen Vergewaltigung verurteilt, wenn sich eine Frau Verkehr mit einem Mann hatte, dabei dem Mann keinen Hinweis gegeben hat, daß dies dies eigentlich nicht will, und später erklärt, zum dem Verkehr gezwungen gewesen zu sein, weil sie sich bedroht glaubte oder in einer Art Schockstarre befand, in der sie zwar noch zum Sexualverkehr, aber nicht mehr zu sprachlichen Äußerungen fähig war. Detaillierte Beschreibung s. Thomas Fischer (Bundesrichter in Karlsruhe) Teil 1 und Teil 2.

Quellen und Materialien


Gewalt durch Frauen gegen Männer

Zu den großen Tabus unserer Gesellschaft gehört von Frauen verübte Gewalt, und zwar sowohl gegenüber Männern, Kindern und anderen Frauen. Genauere Erkenntnisse darüber wurden lange Zeit systematisch verhindert, um das Ausmaß des Problems zu verschleiern und um den gesellschaftlichen Status von der Frau als Opfer (und dem Mann als Täter) nicht zu gefährden. Erst seit wenigen Jahren werden seriöse Untersuchungen hierzu durchgeführt.

Der offensichtliche Skandal besteht in der Nichtverfolgung und der Vertuschung von Straftaten sowie der Verhöhnung der männlichen Opfer.

Ein Teil dieser Gewalt hat das Ziel, Geschlechtsverkehr zu erzwingen, es handelt sich also um Vergewaltigungen von Männern durch Frauen. Dieser Fall wird in einem separaten Abschnitt behandelt.

Männerdiskriminierende Gesetze und Verordnungen
Obwohl Männer häufig von Gewalt - auch von häuslicher - betroffen sind, existieren für sie kaum Zufluchtsorte (z.B. Äquivalente von Frauenhäusern). Die folgenden Gesetze erlauben Schutzmaßnahmen ausschließlich für Frauen:
  1. Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  2. das Sozialgesetzbuch, §36a
  3. das Hilfetelefongesetz
Ausführliche Zitate und Nachweise siehe hier.
Literatur zum Thema Gewalt durch Frauen gegen Männer
Es gibt sehr viele Untersuchungen bzw. Publikationen zum Thema Gewalt zwischen Frauen und Männern bzw. häusliche Gewalt. Als Nichtprofessioneller sollte man sich auf Metastudien beschränken, die eine große Zahl von Einzeluntersuchungen kondensieren.
The Partner Abuse State of Knowledge (PASK) Project
Das Partner Abuse State of Knowledge Project (http://domesticviolenceresearch.org/) ist die mit großem Abstand umfangreichste Metastudie. Sie deckt sämtliche Publikationen über häusliche Gewalt in wissenschaftlichen Journalen ab 1990 und wichtige ältere Studien ab. Insgesamt 42 hauptberufliche Forscher und 70 Hilfskräfte haben rund 2 Jahre lang für das Projekt gearbeitet. Insg. 12000 Publikationen wurden gesichtet, daraus 1700 als einschlägig relevant bestimmt und im Endbericht berücksichtigt, der aus 17 Manuskripten mit insg. 2657 Seiten Umfang besteht. Diese wurden beim Springer-Verlag, einem der renommiertesten wissenschaftlichen Verlage, veröffentlicht und ist auf der Springer-Webseite hier prominent plaziert: http://www.springerpub.com/pa. Man kann daher durchaus von einer Metastudie der Superlative reden; es gibt keine andere annähernd vergleichbar gründliche Metastudie zu diesem Themengebiet.

Die zentrale Erkenntnis der Metastudie ist, daß Männer und Frauen in der gleichen Größenordnung Täter und Opfer sind. Damit steht die Metastudie in krassem Gegensatz zum gängigen feministisch propagierten Geschlechterklischee, wonach nur Männer Täter sind und nur Frauen Opfer. Dementsprechend titelt eine zugehörige Pressemeldung: Unprecedented Domestic Violence Study Affirms Need to Recognize Male Victims.

Bemerkenswert, wenn auch nicht überraschend, in diesem Zusammenhang ist, daß die deutsche Wikipedia diese Metastudie nicht zitiert, sondern in dem Eintrag über häusliche Gewalt die Gewalt gegen Männer wie üblich verharmlost und negiert. Die Auseinandersetzung mit Fiona Baine, der bekannten Zentralfigur der feministischen Unterwanderung der Wikipedia, die die Erwähnung des PASK Projekts in der Wikipedia blockiert, ist hier dokumentiert.
Dissertation Schwithal
Diese Dissertation deckt vor allem Publikationen aus dem deutschen Bereich ab und kommt zu den gleichen Gesamtergebnis wie das PASK Project:
Bastian Schwithal: Weibliche Gewalt in Partnerschaften: Eine synontologische Untersuchung. Books on Demand, 404 S., 16.06.2005. https://www.amazon.de/Weibliche-Gewalt-Partnerschaften- ... 3431563
Ausführliche Besprechung auf Genderama: Dissertation Schwithal enthüllt interessante Aspekte über weibliche Gewalt
Reine Bibliographien
Die folgenden Bibliographien sind reine Literaturlisten, die neben den bibliographischen Angaben noch die Zusammenfassung der Publikationen enthalten. Sie können daher leicht nach Stichworten durchsucht werden.
  • Die Fiebert-Bibliographie (Stand: Juni 2012) konzentriert sich auf Frauen als Gewalttäter:
    Martin S. Fiebert: References Examining Assaults By Women On Their Spouses Or Male Partners: An Annotated Bibliography. Department of Psychology, California State University, Long Beach, 2012. https://www.csulb.edu/~mfiebert/assault.htm
    Summary: This bibliography examines 286 scholarly investigations: 221 empirical studies and 65 reviews and/or analyses, which demonstrate that women are as physically aggressive, or more aggressive, than men in their relationships with their spouses or male partners.
  • Die folgende Bibliographie (Stand: April 2012) enthält 501 Publikationen (nach Datum sortiert): http://frauengewalt.wordpress.com
Bücher und lesenswerte Einzelpublikationen


Vergewaltigung von Männern

Ein Teil der Gewalt von Frauen gegen Männer hat das Ziel, Geschlechtsverkehr zu erzwingen. In den meisten Fällen sind die Opfer Jungen ab der Pubertät. Erwachsene Männer sind seltener betroffen. Physische Gewalt oder Drohung mit Waffen sind eher die Ausnahme, frauentypisch sind Erpressung, psychische Gewalt oder der Einsatz von Betäubungsmitteln (s. z.B. Vergewaltigung von Klausi Beimer in der "Lindenstraße", 10.05.2014). Im Endeffekt wird der Geschlechtsverkehr gegen den klar erkennbaren Willen des Jungen oder Manns erzwungen, teilweise mit der Absicht, ein Kind zu zeugen.

Männer, die gegen sie gerichtete Gewalt von Frauen anzeigten, wurden bisher meist ausgelacht, die Fälle wurden i.d.R. nicht verfolgt. Eine Anklage ist insofern sehr risikant, als die Frau umgekehrt behaupten kann, vergewaltigt worden zu sein - zumal der Geschlechtsverkehr nicht strittig ist - und der Mann dann automatisch verhaftet und vorverurteilt wird.

Sofern es durch den erzwungenen Geschlechtsverkehr zu einer Schwangerschaft und einem Kind kommt, ist der Junge bzw. Mann trotzdem voll unterhaltspflichtig und kann hierdurch finanziell ruiniert werden.

Insgesamt sind also Mißstände in folgenden inhaltlich eigenständigen Punkten vorhanden:

  1. Straftaten von Frauen an Männern werden oft nicht verfolgt, also auch nicht bestraft.
  2. Eine Gegenklage der Frau kann zur sofortigen Verhaftung des Mannes führen, s. Verlust der Unschuldsvermutung für Männer, eine Anklage ist für den Mann mit einem hohen Risiko verbinden, als Reaktion falsch beschuldigt zu werden.
Literatur zur Vergewaltigung durch Frauen


Genitalverstümmelung bei Jungen

Es ist eigentlich überflüssig zu erwähnen, daß Genitalverstümmelungen bei Kindern schärfstens verurteilt werden. Während diese bei Mädchen strafbar sind - zum Glück -, hält der deutsche Gesetzgeber in seinem "Beschneidungsgesetz", § 1631 d BGB vom 12.12.2012, einmal mehr männliche Personen nicht für besonders schützenswert und liefert sie archaischen Ritualen aus. Es existieren zahllosen Proteste und Darstellungen, mit welchen Falschaussagen und Betrugsmanövern die medizinischen und psychologischen Folgen der Vorhautverstümmelung bei Jungen verharmlost wurden. Die Proteste und Gegendarstellungen stammen aus allen Bevölkerungkreisen. Beispielhaft genannt seien hier:
Männerdiskriminierende Gesetze und Verordnungen
  1. §1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches
  2. §226a des Strafgesetzbuches
Ausführliche Zitate und Nachweise siehe hier.
Verharmlosung der Genitalverstümmelung in den Medien
Ein Beispiel für die Verharmlosung der Genitalverstümmelung in den Medien lieferte der Kinderkanals KiKA am 19.1.2014 mit der Sendung "Tahsins Beschneidungsfest". In dieser erwartet laut Ankündigung ein Kind voller Vorfreude seine Beschneidung und damit rituelle Mannwerdung erwartet, diese Menschenrechtsverletzung wird verharmlosend und romantisierend dargestellt ("Es wird getanzt, gesungen und Musik gemacht"). Die folgenden Seiten haben dies scharf kritisiert und teilweise offene Protestbriefe, die an den KiKA gesendet wurden, veröffentlicht:

Familienrecht

Vätervereinigungen / Sorgerecht für Kinder

Ehescheidungen sind heute leider normal. In vielen Fällen, wo minderjährige Kinder vorhanden sind, einigt man sich mehr oder minder gütlich, ohne einen Krieg zu führen. Falls nicht, werden Väter massivst benachteiligt (oft auch die Kinder), praktisch sind sie rechtlos, alle Rechte liegen bei der Mutter, was natürlich auch von vorneherein die Verhandlungsposition schwächt.

Erschreckend steinzeitlich ist bereits Artikel 6 des Grundgesetzes, darin Absatz (4): "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." Gegen Schutz und Fürsorge für die Mütter während der Schwangerschaft und Stillzeit ist nichts einzuwenden, erschreckend ist die implizite Aussage, daß Väter keinen Schutz und keine Fürsorge brauchen, weil sie sowieso nur eine Nebenrolle bei der Kindererziehung spielen.

Die rechtliche Diskriminierung von Vätern hat zu vielen, oft nur lokal arbeitenden Vätervereinigungen geführt. Einige bieten sehr umfangreiche Webseiten mit sehr viel Informationen an.

Überflüssig zu erwähnen ist natürlich, daß die männerrechtliche Kernforderung darin besteht, die Rechte biologischer Väter an den Kindern zu stärken und gleiche Rechte für Väter wie für Mütter zu fordern.
Ergänzende Quellen und Materialien

Berufsleben

Geringere körperliche Leistungsanforderungen für Frauen

Frauen sind bekanntlich statistisch gesehen kleiner und weniger muskulös als Männer, erreichen also deutlich geringere körperliche Leistungen. Die zeigt sich am einfachsten bei fast allen gängigen Sportarten wie Laufen, Springen, Werfen etc., in denen Frauen mehr oder weniger chancenlos gegenüber Männern sind und fast nie unter den Bestplazierten landen würden.

Damit Frauen trotzdem gleichviele Medaillen bekommen wie Männer, also bzgl. der "Erfolge" gleichgestellt werden, gibt es getrennte Wettbewerbe für Männer und Frauen, d.h. eine Frau muß geringere Leistungsanforderungen erfüllen, um sich überhaupt für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren oder sogar eine Medaille zu gewinnen. Dementsprechend müssen Mädchen im Schulsport für die gleiche Note geringere Leistungen erbringen als Jungen. Beim Sport ist das auch in Ordnung, denn Sport ist auch Spiel, und es sollen möglichst viele motiviert werden, aktiv mitzumachen. Daher sind auch die Paralympischen Spiele eine sehr sinnvolle Einrichtung.

Dieses "olympische Prinzip" wird neuerdings auch bei diversen Berufen, für die körperliche Leistungsfähigkeit wichtig ist, angewandt, d.h. Frauen müssen deutlich geringere sportliche Leistungen erbringen, um überhaupt auf den jeweiligen Positionen eingestellt werden zu können:

Im Unterschied zum Sport müssen in diesen Berufe allerdings Männer und Frauen im Team arbeiten. Überflüssig zu erwähnen ist, daß ein Team oft vergleichbar mit einer Kette ist, die nur so schwach wie ihr schwächstes Glied ist. Im Endeffekt müssen die Männer die Minderleistung der Frauen kompensieren, was inzwischen zu wachsendem Unmut z.B. in der Bundeswehr und in der Polizei führt, wo Polizistinnen selber geschützt werden müssen.
Quellen


Bevorzugung von (leistungsschwächeren) Frauen bei der Besetzung von Professuren

Professuren gehören zu den gehobenen beruflichen Positionen, die Neidkomplexe auslösen. Deshalb und weil sie auch ideale Multiplikatoren für die feministische Ideologie sind, werden auch hier seit geraumer Zeit Frauenquoten gefordert. Da rechtliche oder formale Diskriminierungen von Frauen nicht mehr vorhanden sind, werden diese analog zur gläsernen Decke mit "strukturellen Diskriminierungen", einem frei erfundenen Doublespeak-Begriff, begründet. Für derartige Strukturen fehlt allerdings jeder Nachweis.
Strukturelle Diskriminierungen von Männern an Universitäten
Tatsächlich werden Frauen systematisch bevorzugt. Direkt nachweisbare Strukturen, durch die Männer diskriminiert werden, sind insbesondere folgende:
  1. Für Frauen reservierte Professuren:
    • Im Rahmen des Professorinnenprogramms des BMBF werden grundgesetzwidrig bisherige Professuren in allen Fachgebieten in für Frauen reservierte Stellen umwandelt, d.h. männliche Nachwuchsforscher werden hier eindeutig strukturell diskriminiert.
    • Nicht offiziell, aber de facto sind praktisch alle der rund 200 Gender-Professuren für Frauen reserviert, da diese Professuren politikseitig kaum kaschierte reine Frauenfördermaßnahmen sind.
  2. Bevorzugung von Frauen in Berufungsverfahren:
    • Durch Gender Budgeting und ähnliche Maßnahmen wird das Nichterreichen von politisch vorgegebenen Frauenquoten finanziell bestraft. Hierdurch wird bewußt versucht, von außen die Berufungsverfahren zu beeinflussen und weiblichen Bewerbern unabhängig von deren Qualifikation einen Vorteil zu verschaffen.
    • I.d.R. gibt es Verfahrensvorschriften, wonach auch weibliche Bewerber zu Vorträgen eingeladen werden müssen, die bei gleicher Papierlage als Mann nicht eingeladen worden wären. Hierdurch haben Frauen eine 2. Chance, die Männer nicht haben.
    • Hinzu kommt die standardmäßige Bevorzugung von Frauen bei "gleicher Qualifikation", die praktisch beliebig zugunsten von Frauen mißbraucht werden kann, insb. in Verbindung mit der einseitigen Interessenvertretung durch Frauenbeauftragte in Berufungsverfahren.
    Tendenziell bewirken die Verfahrensbevorzugungen zugunsten von Frauen eine Art Beweislastverschiebung: Bei den unklaren, nicht exakt entscheid- oder meßbaren Bewertungsfaktoren muß die Besetzungskommission fehlendes oder unsicheres Wissen über die Qualifikation einer Frau durch optimistische Annahmen ersetzen, daß diese Qualifikation schon vorhanden ist oder nach einer Einarbeitung vorhanden sein wird. Diese "Aufrundung der Qualifikation" bei Frauen kann nur vermieden werden, wenn explizit gezeigt wird, daß sie nicht gerechtfertigt ist. Eine derartige Negativkritik ist allerdings ein Minenfeld. Umgekehrt kann es bei männlichen Bewerbern ohne Diskussion negativ bewertet werden, wenn diese ihre Qualifikation nicht selber klar genug darstellen.

    Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind Forderungen, Stellenausschreibungen möglichst weit zu fassen (oder genaue Qualifikationsbeschreibungen ganz zu verbieten): dann kann das Grundrecht auf Gleichberechtigung und Bestenauslese leichter mit Gesetzen zur Bevorzugung von Frauen "bei gleicher Qualifikation" unterlaufen werden.

  3. Einseitige Förderung von Frauen in der Qualifizierungsphase:

    Frauen werden auf allen Stufen der akademischen Karriere durch unzählige Mentoring- und Förderprogramme bevorzugt, zu denen Männer nicht zugelassen sind und die dazu dienen, Frauen einen Wissens- und Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Statistische Nachweise der strukturellen Diskriminierungen von Männern
Die gesetzlichen und verfahrenstechnischen Strukturen zur Bevorzugung von Frauen in akademischen Laufbahnen sollten theoretisch dazu führen, daß im Endergebnis Frauen höhere Chancen als Männer haben, berufen zu werden, was zugleich bedeutet, daß sie statistisch geringer qualifiziert sind. Diese Hypothese wird durch empirische Untersuchung eindeutig bestätigt: die Chancengleichheit in Berufungsverfahren ist insgesamt nicht gegeben, Frauen haben signifikant bessere Chancen.

Eine Langzeitstudie des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung untersuchte die Karrierewege aller Soziologen, die derzeit an deutschen Universitäten beschäftigt sind. Nach dieser Studie müssen Frauen für eine Professur im Schnitt deutlich weniger publizieren. Bei sonst gleichen Faktoren liegt ihre Chance auf eine Professur 1,4 Mal höher.

Schon seit 2004 ist der Frauenanteil unter den Rufen deutlich höher als bei den Bewerbern, der Vorteil für Frauen ist dabei tendenziell immer größer geworden. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) berichtet z.B. für das Jahr 2013, daß bundesweit jede 18. Frau, die sich beworben, einen Ruf auf eine Professur erhielt, aber nur jeder 23. Mann. Im Jahr 2013 erhielten von 50.019 männlichen bzw. 17.098 weiblichen Bewerbern 2.220 bzw. 955 einen Ruf. Frauen hatten damit in 2013 eine rund 28% höhere Chance auf eine Berufung. Neuere Zahlen für 2014 und 2015 zeigen vergleichbare Bevorteiligungen von Frauen. Z.B. in 2015 stellten Frauen 27,1% der Bewerbungen, erhielten aber 34,6% der Berufungen, eine "Überrepräsentation" von rund 28%.
Weitere Untersuchungen
Eine Analyse des Instituts für Demoskopie Allensbach (Petersen (2017)) zeigte, daß 92% der männlichen Nachwuchswissenschaftler überzeugt sind, daß keine Chancengleichheit bei Berufungen herrscht und Frauen größere Chancen als Männer haben, eine Anstellung an der Hochschule zu bekommen. Von den weiblichen Nachwuchswissenschaftlern war eine knappe Mehrheit dieser Meinung. Diese Einschätzungen sind konsistent mit den oben zitierten GWK-Statistiken.

Die Rekrutierungsprozeduren für professorale Dauerstellen und die Voreingenommenheit der Gutachter wurden an einer großen Zahl von Universitäten in den USA untersucht. Bewerbungen, die bis auf das Geschlecht identisch waren, wurden von 363 Gutachtern bewertet. Dabei bevorzugten männliche und weibliche Gutachter praktisch in allen Fächern und sozialen Randbedingungen weibliche Bewerbungen massiv.

Die Studie Madison (2020) überprüfte die häufig geäußerte feministische Behauptung, Frauen müssen deutlich mehr leisten als Männer, um zu einer Professur zu kommen. Untersucht wurden hierzu sämtliche Berufungen an den 6 größten schwedischen Universitäten in einem Zeitraum von 2009 bis 2014 in den Fächern Medizin, Erziehungswissenschaften, Recht, Linguistik, Politologie und Psychologie. Verglichen wurde die Anzahl, Qualität und Rezeption der Publikationen aller Berufenen. Es stellte sich heraus, daß das genaue Gegenteil der feministischen Propaganda zutrifft (Men had significantly more publications and citations in both medicine and in the social sciences).

Wie üblich muß davor gewarnt werden, Beobachtungen in anderen Ländern ungeprüft auf Deutschland zu übertragen. Allerdings wäre es überraschend, wenn nicht auch in Deutschland die feministische Ideologie und der oben geschilderte politische bzw. gesetzliche Druck, Frauen in Berufungsverfahren zu bevorzugen, zu Druck auf die Gutachter, zur Auswahl "günstiger" Gutachter und zu entsprechend einseitigen Gutachten führen würde.

Quellen

Diskriminierung von Jungen in Schulen

Diskriminierung von Jungen in der schulischen Ausbildung

Die Diskriminierung von Jungen als Bildungsverlierer - dies ist seit rund 20 Jahren anhand von Statistiken über die Schulabschlüsse nicht zu übersehen. Die Ursachen sind ebenfalls gut bekannt, z.B. die bei gleichem Wissensstand
  • geringere Chance von männlichen Grundschülern, eine Empfehlung zum Übergang an ein Gymnasium zu bekommen,
  • die schlechtere Benotung bei gleichen schulischen Leistungen

Diese Probleme sind zwar gut bekannt, allerdings werden sie nicht beseitigt. Im Gegenteil kann werden seit langem geforderte Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von den üblicherweise feministisch orientierten Bildungsministerien konsequent ignoriert, weil dies die inzwischen erreichte Bildungsdominanz von Frauen gefährden würde.

Ausführlichere Darstellung und Quellen siehe separate Seite Bildungsdiskriminierung von Jungen.