Inhaltsübersicht
Übersicht
Strafrecht
- Unschuldsvermutung bei Anklagen durch Frauen wegen Vergewaltigung
- Gewalt durch Frauen gegen Männer
- Vergewaltigung von Männern
- Genitalverstümmelung bei Jungen
Familienrecht
Berufsleben
- Geringere körperliche Leistungsanforderungen für Frauen
- Bevorzugung von (leistungsschwächeren) Frauen bei der Besetzung von Professuren
Diskriminierung von Jungen in Schulen
Übersicht
Einführung
Die meisten Personen, die sich noch nicht näher
mit dem Problemkomplex Gleichberechtigung befaßt haben,
glauben fest daran, Männer und Frauen seien heute gemäß dem
Grundgesetz, dort Artikel 3, "formal gleichberechtigt", oft
mit dem Zusatz, Frauen seien aber immer noch nicht
"tatsächlich gleichberechtigt". Diese Botschaft liest man
schließlich fast täglich in unseren feministischen Medien,
sie ist ein feministischer Mythos.
Tatsächlich sind Männer heute rechtlich in vieler Hinsicht
schlechter gestellt als Frauen, weil sie weniger Rechte
und/oder mehr Pflichten haben. Wegen der Vielzahl der
Verstöße gegen die Gleichberechtigung ist es nicht ganz einfach,
den Überblick zu behalten. Sinnvoll ist eine Strukturierung
in zwei Dimensionen:
- anhand der Themengebiete. Die
Hauptthemengebiete dieser Ungleichberechtigungen
sind:
- Strafrecht
- Familienrecht
- Sexismus
- Berufsleben
- politische Gleichberechtigung
- Gesundheit und körperliche Unversehrtheit
- Ausbildung
- anhand der Gesetzestypen bzw. allgemeiner anhand
der Stufen unserer Rechtsordnung, insb.
- Grundgesetz
- Bundesgesetze
- Ländergesetze
- Verordnungen, Verwaltungsvorschriften usw.
- der tatsächlichen Rechtsauslegung und der Durchsetzung von Recht (Strafverfolgung oder sonstigem Handeln in öffentlichen Institutionen, die einer demokratischen Kontrolle unterliegen)
Ungleichberechtigung vs. soziale Ungleichbehandlung
Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes wird auch als
rechtliche Gleichbehandlung bezeichnet und bedeutet, daß
Gesetze und andere Elemente der Rechtsordnung
Männer und Frauen nicht grundlos ungleich behandeltn
dürfen.
Die Frage ist, ob und inwieweit dieses Gebot der
Gleichbehandlung auch für Personen im Privat- oder
Geschäftsleben gilt. Ist es einem Vermieter erlaubt, nur
alleinstehende ältere Damen als Mieter zu akzeptieren? Das
Grundrecht auf Gleichberechtigung kollidiert hier mit dem
Grundrecht auf Eigentum. D.h. hier muß ein Kompromiß
zwischen sich widerprechenden Rechten gefunden werden. Der
Staat und generell juristische Personen sind aber keine
Menschen und haben keine Menschen- bzw. Grundrechte. Während
also staatliche Ungleichbehandlungen generell strikt
abzulehnen sind, die private Ungleichbehandlungen nur in
Ausnahmefällen unzulässig und als "Ungleichberechtigung"
anzusehen.
Männer und Frauen behandeln sich jedenfalls im Alltag
gegenseitig ständig ungleich. Am offensichtlichsten ist das
im Privatleben bei der sexuellen Attraktion und anderen
biologischen Unterschieden zwischen Männern und Frauen. Dies
sind Themengebiete, die in einer liberalen, säkularen
Gesellschaft vom Grundsatz her nicht rechtlich geregelt
werden sollten.
Auf dieser Seite konzentrieren wir uns auf
Ungleichberechtigungen im Rechtssystem.
Gründe und Verantwortliche der Ungleichberechtigungen
Die Existenz von Ungleichberechtigungen kann man relativ
einfach in Gesetzestexten und ähnlichen Unterlagen erkennen,
insofern ist ihre Existenz i.d.R. unstrittig.
Hiervon zu trennen sind die Fragen, wie es dazu kam, mit
welchen Argumenten die Protagonisten von
Ungleichberechtigungen diese durchsetzen konnten bzw.
verteidigen, und wer verantwortlich gemacht werden kann für die
Beseitigung von Ungleichberechtigungen.
Bei den oben schon erwähnten Ungleichbehandlungen im Alltag
wäre die Bevölkerung Verursacher der Ungleichbehandlungen
und verantwortlich für deren Beseitigung - in einer
Demokratie ein absurder Gedanke. Wenn sehr große Teile oder
sogar die Mehrheit der Bevölkerung irgendetwas so tun will,
wie sie es tut, dann kann sie schlecht (bzw. allenfalls von
einer diktatorischen, nicht demokratisch legitimierten
Instanz) dazu gezwungen werden, gegen ihren Willen zu
handeln.
Bei rechtlichen Ungleichbehandlungen ist zunächst der
Gesetzgeber (inkl. aller nachgeordneten Bürokratien) Ursache
der Ungleichberechtigung und verantwortlich für deren
Beseitigung. Bei der politischen Machtstellung, die der
Staatsfeminismus heute innehat, ist aber kurz- und
mittelfristig nicht mit parlamentarischen Mehrheiten zu
rechnen, die die rechtlichen Diskriminierungen von Männern
beseitigen würden. Insofern kann man sich im Moment nur
darauf beschränken, diese rechtlichen Ungleichbehandlungen
zu benennen. Politische Strategien, wie man mehr
Gleichberechtigung erzielen kann, sind ein eigenes Thema,
über das man viel spekulieren kann und das hier auch aus
Platzgründen nicht behandelt wird.
Hauptthemengebiete von
Ungleichberechtigungen
- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit:
- Männer haben kein uneingeschränktes Recht auf Leben, da sie nach Art. 12a GG und ergänzend durch § 1 WPflG zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden können und dabei i.a. mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit im Kampfhandlungen umkommen. Absatz (4) schließt dies auch in besonderen Notfällen für Frauen aus ("[Frauen] dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.").
- § 1631d BGB erlaubt die Genitalverstümmelungen bei Jungen, das auch noch durch nicht medizinisch als Arzt ausgebildete Personen. Im Gegensatz dazu wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach § 226a StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
- Für Frauen, die Opfer häuslicher (oder anderer) Gewalt werden, wurden sehr viele Frauenhäuser eingerichtet. deren Finanzierung wird u.a. durch § 36a SGB II sichergestellt. Achutzeinrichtungen für Männer werden nicht finanziert.
- Strafrecht:
- Unschuldsvermutung bei Anklagen durch Frauen wegen Vergewaltigung
- generell weniger strenge Bestrafung von Frauen
- keine oder weniger strenge Bestrafung von Frauen bei häuslicher Gewalt gegen Männer
- dito bei Vergewaltigung von Männern
- Nach § 183 StGB (Exhibitionismus) können sich nur Männer strafbar machen, Frauen hingegen nicht.
- Familienrecht:
- Art. 6 GG, Absatz (4) verschafft jeder Mutter einen Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch den Staat. Bei den mit der Schwangerschaft und dem Stillen verbundenen Problembereichen ist die besondere Fürsorge keine Ungleichbehandlung, weil Ungleiches ungleich behandelt werden muß. Mutter (ebenso Vater) ist man aber im Sinne der Verantwortlichkeit für das Kind ca. 18 - 25 Jahre lang. Hier bestehen keine Unterschiede mehr zwischen Mütter und Vätern.
- Bevorzugung von Frauen beim Sorgerecht für Kinder in § 1626a BGB (insb. Absatz (3))
- gesetzlich geschützter Betrug von Frauen an Kuckucksvätern, s. https://kuckucksvater.wordpress.de; hinzu kommt hier der Identitätsraub an den Kuckuckskindern als mitgeschädigten
- erzwungene Vaterschaft (Details z.B. hier)
- Reproduktive Gleichberechtigung für Männer
Sozialgesetzgebung:
- § 1 SGB IX, § 26 (6) SGB IX und § 37 (3) SGB IX verschaffen Frauen und Kindern mit Behinderungen und mit "besonderen Bedürfnissen" Sonderrechte bei Behandlungen bzw. Rehabilitationen
- § 38 (1) SGB IX, § 49 (2) SGB IX, § 154 (1) SGB IX, § 166 (2,3) SGB IX, § 187 (3) SGB IX und $ 195 (3) SGB IX verschaffen behinderten Frauen Sonderrechte bei der Besetzung bzs. beim Finden von Arbeitsplätzen.
- § 60 (3) SGB IX verschafft behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen die Finanzierung Übungen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen,
- $ 195 (2) SGB IX sichert Frauen eine qualitativ bessere Betreuung zu.
- Berufsleben:
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt in § 3 (1) Mütter, aber nicht väter vor Ungleichbehandlungen mehreren Bereichen, insb. im Berufsleben, bei Sozialleistungen, in der Bildung und bei der öffentlichen Versorgung.
- Frauen werden durch leistungsunabhängige Frauenquoten im Berufsleben privilegoert, insb. durch § 76 (4) AktG, § 6 SGleiG, § 7 SGleiG, § 8 SGleiG
- strukturelle Ungleichstellung von Männern bei der Vertretung ihrer Interessen
- kein Zugang zum wachsenden Arbeitsmarkt für Gleichstellungsbeauftragte, u.a. in § 19 BGleiG, § 60 (2) 6. SGB IX, § 222 (5). SGB IX, § 227 (2). SGB IX, § 16 SGleiG.
- geringere Leistungsanforderungen bei Frauen als Mindestqualifikation für den Zugang zu Berufen
- Bevorzugung von (leistungsschwächeren) Frauen bei der Besetzung von Professuren
- politische Gleichberechtigung: Männergesundheit:
- unzureichende Forschung von männerspezifischen Erkrankungen und der Ursachen der geringeren Lebenserwartung
- Renten: Bei der Anrechnung von Kindern auf die Rentenzeiten werden Frauen tw. bevorzugt, ebenso bei der Kinderzulage der Riesterversicherung. Details s. hier.
- schulische Ausbildung: Diskriminierung von Jungen und männlichen Heranwachsenden in der schulischen Ausbildung
- Sexismus gegen Männer
Strafrecht
Unschuldsvermutung bei Anklagen durch Frauen wegen
Vergewaltigung
Die Fälle Kachelmann, Strauss-Kahn (auch wenn letzterer
nicht in Deutschland) oder seit Ende 2013 der Fall Karl Dall haben der Öffentlichkeit erstmals bewußt
gemacht, in welchen Ausmaß für Männer, die von einer Frau
wegen eines Sexualdelikts angeklagt werden, elementare
Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, namentlich die
Unschuldsvermutung. Die gesellschaftlich akzeptierte und
von führenden Feministen wie Alice Schwarzer immer wieder propagierte Aussetzung
von Grundrechten für Männer geht auf die tiefgreifende,
seit Jahrzehnten andauernde moralische Diskreditierung von
Männern zurück. Mehr Details hierzu auf der Seite Sexismus gegen Männer.
Seit Anfang 2015 arbeiten Frauenverbände
daran, eine
weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts durchzusetzen,
das in vielen Fälle auf eine faktische Aufhebung der
Unschuldsvermutung bei Anklagen durch Frauen wegen
Vergewaltigung hinausläuft, weil es prinzipiell für Mönner
unmöglich wird, ihre Unschuld zu beweisen: Männer werden
demnach wegen Vergewaltigung verurteilt, wenn sich eine
Frau Verkehr mit einem Mann hatte, dabei dem Mann keinen
Hinweis gegeben hat, daß dies dies eigentlich nicht will,
und später erklärt, zum dem Verkehr gezwungen gewesen zu
sein, weil sie sich bedroht glaubte oder in einer Art
Schockstarre befand, in der sie zwar noch zum
Sexualverkehr, aber nicht mehr zu sprachlichen Äußerungen
fähig war.
Detaillierte Beschreibung s. Thomas Fischer
(Bundesrichter in Karlsruhe) Teil 1 und Teil
2.
Quellen und Materialien
- Auf dem Blog gabrielewolff sind die Fälle Kachelmann, Arnold und weitere sehr genau analysiert, insb. hinsichtlich aufgetretener massiver Verfahrensmängel und öffentlichen Drucks zur Vorverurteilung der Angeklagten und Mißachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Gabriele Wolff ist ehemalige Oberstaatsanwältin, sie gehört zu den fachlich qualifiziertesten Kritikern der Diskriminierung von Männern im Strafrecht.
- Der Artikel Die Schwächen der Strafverfolgung im Sexualstrafrecht auf www.strafakte.de, 18.04.2014 stellt ein typisches Beispiel dar, wie in unseren streng feministischen Medien die Unschuldsvermutung für Männer infragegestellt wird. Das Beispiel ist der Artikel in der Süddeutsche, 17.04.2014, Mehr Anzeigen, weniger Urteile, der Maßnahmen fordert, die Verurteilungsquote von Männern, die der Vergewaltigung angeklagt sind, zu erhöhen. Weitere Kommentare hierzu von Gisela Friedrichsen und strafakte.de, wo in scharfer Form diverse mediale Falschdarstellungen angeprangert werden, namentlich durch die Süddeutschen Zeitung und Terre des Femmes.
- publizierte Beispiele für Männer, die
unschuldig verurteilt wurden bzw. monatelang in
Untersuchungshaft saßen:
- Horst Arnold, 5 Jahre Gefängnis
- Herbert B., 7 Jahre Gefängnis
- Peter B., 5 Jahre Ermittlungsverfahren
- Uwe B. (2010), 6 Monate Untersuchungshaft
- Thomas Ewers (2002, Landgericht Dortmund), 6 Jahre und 8 Monate Gefängnis (Freispruch am 30.06.2014)
- NN (Coburg, 2011), 10 Monate Gefängnis
- NN (Kempten, 2012), 2 Jahre Gefängnis
- NN (Trier, 2009), 1 Jahr Untersuchungshaft
- 2* NN (Waldeck-Frankenberg, 2014), 5 Monate Untersuchungshaft
- NN (Sonthofen, 1996), 7 Jahre Gefängnis
- Ralf Witte, 5 Jahre Gefängnis
- Selbst dort, wo unschuldig Angeklagte freigesprochen werden, werden sie durch die Anklage, den langen Prozeß und die mediale Vorverurteilung fast immer massiv geschädigt. Ein Beispiel ist der Fall Andreas Türck.
- Interessant sind auch Informationen von Strafverteidigern, die sich auf § 177 StGB spezialisiert haben.
- Der Artikel Fälschungen am laufenden Band liefert sehr interessante Erkenntnisse zur Frage, wie verläßlich Aussagen über vergangene Ereignisse sind. Indirekt bestätigt er die Wichtigkeit der Unschuldsvermutung.
- Thomas Fischer: Die Schutzlückenkampagne. Die ZEIT, 03.02.2015. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/ ... ansicht
- Thomas Fischer: Es gibt keinen Skandal. Die ZEIT, 10.02.2015. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/ ... ansicht
Gewalt durch Frauen gegen Männer
Zu den großen Tabus unserer Gesellschaft gehört von Frauen
verübte Gewalt, und zwar sowohl gegenüber Männern, Kindern
und anderen Frauen. Genauere Erkenntnisse darüber wurden
lange Zeit systematisch verhindert, um das Ausmaß des
Problems zu verschleiern und um den gesellschaftlichen
Status von der Frau als Opfer (und dem Mann als Täter)
nicht zu gefährden. Erst seit wenigen Jahren werden
seriöse Untersuchungen hierzu durchgeführt.
Der offensichtliche Skandal besteht in der Nichtverfolgung
und der Vertuschung von Straftaten sowie der Verhöhnung
der männlichen Opfer.
Ein Teil dieser Gewalt hat das Ziel, Geschlechtsverkehr zu
erzwingen, es handelt sich also um Vergewaltigungen von
Männern durch Frauen. Dieser Fall wird in einem
separaten Abschnitt
behandelt.
Männerdiskriminierende Gesetze und Verordnungen
Obwohl Männer häufig von Gewalt - auch von häuslicher -
betroffen sind, existieren für sie kaum Zufluchtsorte
(z.B. Äquivalente von Frauenhäusern). Die folgenden
Gesetze erlauben Schutzmaßnahmen ausschließlich
für Frauen:
- Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- das Sozialgesetzbuch, §36a
- das Hilfetelefongesetz
Literatur zum Thema Gewalt durch Frauen gegen
Männer
Es gibt sehr viele Untersuchungen bzw. Publikationen zum
Thema Gewalt zwischen Frauen und Männern bzw. häusliche
Gewalt. Als Nichtprofessioneller sollte man sich auf
Metastudien beschränken, die eine große Zahl von
Einzeluntersuchungen kondensieren.
The Partner Abuse State of Knowledge (PASK) Project
Das Partner Abuse State of Knowledge Project
(http://domesticviolenceresearch.org/) ist die
mit großem Abstand umfangreichste Metastudie. Sie deckt
sämtliche Publikationen über häusliche Gewalt in
wissenschaftlichen Journalen ab 1990 und wichtige ältere
Studien ab. Insgesamt 42 hauptberufliche Forscher und 70
Hilfskräfte haben rund 2 Jahre lang für das Projekt
gearbeitet. Insg. 12000 Publikationen wurden gesichtet,
daraus 1700 als einschlägig relevant bestimmt und im
Endbericht berücksichtigt, der aus 17 Manuskripten mit
insg. 2657 Seiten Umfang besteht. Diese wurden beim
Springer-Verlag, einem der renommiertesten
wissenschaftlichen Verlage, veröffentlicht und ist auf
der Springer-Webseite hier prominent plaziert:
http://www.springerpub.com/pa. Man kann daher
durchaus von einer Metastudie der Superlative reden; es
gibt keine andere annähernd vergleichbar gründliche
Metastudie zu diesem Themengebiet.
Die zentrale Erkenntnis der Metastudie ist, daß Männer und
Frauen in der gleichen Größenordnung Täter und Opfer sind.
Damit steht die Metastudie in krassem Gegensatz zum
gängigen feministisch propagierten Geschlechterklischee,
wonach nur Männer Täter sind und nur Frauen Opfer.
Dementsprechend titelt eine zugehörige Pressemeldung: Unprecedented Domestic Violence Study Affirms Need to
Recognize Male Victims.
Bemerkenswert, wenn auch nicht überraschend, in diesem Zusammenhang ist, daß die deutsche Wikipedia diese Metastudie nicht zitiert, sondern in dem Eintrag über häusliche Gewalt die Gewalt gegen Männer wie üblich verharmlost und negiert. Die Auseinandersetzung mit Fiona Baine, der bekannten Zentralfigur der feministischen Unterwanderung der Wikipedia, die die Erwähnung des PASK Projekts in der Wikipedia blockiert, ist hier dokumentiert.
Dissertation Schwithal
Diese Dissertation deckt vor allem Publikationen aus dem
deutschen Bereich ab und kommt zu den gleichen
Gesamtergebnis wie das PASK Project:
Bastian Schwithal: Weibliche Gewalt in Partnerschaften: Eine synontologische Untersuchung. Books on Demand, 404 S., 16.06.2005. https://www.amazon.de/Weibliche-Gewalt-Partnerschaften- ... 3431563
Ausführliche Besprechung auf Genderama: Dissertation Schwithal enthüllt interessante Aspekte über weibliche Gewalt
Reine Bibliographien
Die folgenden Bibliographien sind reine Literaturlisten,
die neben den bibliographischen Angaben noch die
Zusammenfassung der Publikationen enthalten. Sie können daher
leicht nach Stichworten durchsucht werden.
- Die Fiebert-Bibliographie (Stand: Juni 2012)
konzentriert sich auf Frauen als Gewalttäter:
Martin S. Fiebert: References Examining Assaults By Women On Their Spouses Or Male Partners: An Annotated Bibliography. Department of Psychology, California State University, Long Beach, 2012. https://www.csulb.edu/~mfiebert/assault.htmSummary: This bibliography examines 286 scholarly investigations: 221 empirical studies and 65 reviews and/or analyses, which demonstrate that women are as physically aggressive, or more aggressive, than men in their relationships with their spouses or male partners.
- Die folgende Bibliographie (Stand: April 2012) enthält 501 Publikationen (nach Datum sortiert): http://frauengewalt.wordpress.com
Bücher und lesenswerte Einzelpublikationen
- Jan Grundmann: Wenn Männer zum Sex gezwungen werden. iwi/ivb/news.de, 30.11.2010 http://www.news.de/panorama/855088862/wenn-maenner-zum-sex-gezwungen-werden/1/
- Studie: Gewalt gegen Männer häufiger als gedacht. ehe.de, 06.06.2013, http://www.ehe.de/aktuelles/studie-gewalt-gegen-maenner ... ht.html
-
John Hamel, Tonia L. Nicholls, Linda Mills (Hrsg.):
Familiäre Gewalt im Fokus - Handbuch: Fakten -
Behandlungsmodelle - Prävention. Ikaru, 24.10.2014
http://www.amazon.de/Famili%C3%A4re-Gewalt-Fokus-Behand ... &sr=1-1
(ausführliche Rezension von Arne Hoffmann) - Catherine Herriger: Meine Ex nagelt mich an die Wand: Wenn Frauen sich rächen. Goldmann Verlag, März 2014. http://www.amazon.de/Meine-nagelt-mich-die-Wand/dp/3442174252
- Sabine Maurer: "Na, hat dich deine Frau geschlagen?". Welt, 29.01.2014, http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article124329 ... en.html
- Jochen Paulus: Wenn Frauen zuschlagen. Bild der Wissenschaft, 2006. http://www.bild-der-wissenschaft.de/bdw/bdwlive/heftarc ... 0710972
- R. Schlack, J. Rüdel, A. Karger, H. Hölling: Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung - Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1). Bundesgesundheitsbl 2013, 56:755-764, 27.05.2013. https://edoc.rki.de/oa/articles/repfVFL9MKm0A/PDF/24FsYksH0Ap7s.pdf
-
Violetta Simon: Männer, die verkannten Opfer. Süddeutsche Zeitung, 05.09.2012. https://www.sueddeutsche.de/panorama/haeusliche-gewalt- ... 1458489
Für eine streng feministische Zeitung wie die SZ führen Statistiken, die die umfangreiche Gewalttätigkeit von Frauen belegen, zu einer kognitiven Dissonanz. Um diese aufzulösen, werden die Fakten garniert mit Vermutungen und Unterstellungen, die die Fakten relativieren: "... Diese Statistik ist nicht so einfach zu deuten, gibt Sprecherin Jennifer Rotter zu Bedenken. .... Ebenso könne es sich um Gegenreaktionen von Männern handeln: Was häufiger vorkommt, ist, dass sich die Frau zur Wehr setzt und der Mann aus Wut eine Gegenanzeige stellt. So würde aus einem Opfer plötzlich eine Täterin. .... Oder schlagen Frauen nur häufiger zurück?"
-
Hedrik Ternieden, Benjamin Schulz: Gewalt gegen Männer: "Ich habe die Messer im Haus
versteckt". Spiegel, 28.05.2013. https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studi ... 53.html
".. Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. Eine Forscherin erklärt, was dahinter steckt, ein Betroffener erzählt. .... Die Themen 'Frauen als Gewalttäterinnen' und 'Männer als Gewaltopfer' sind gesellschaftlich noch weitgehend tabuisiert"
- Alexandra Trudslev, Cinthia Briseño: Weibliche Übergriffe: Die verdrängte Gewalt Spiegel, 22.09.2010. http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/weibliche-ueb ... 85.html
Vergewaltigung von Männern
Ein Teil der Gewalt von Frauen gegen Männer hat das Ziel,
Geschlechtsverkehr zu erzwingen. In den meisten Fällen
sind die Opfer Jungen ab der Pubertät. Erwachsene Männer
sind seltener betroffen. Physische Gewalt oder Drohung mit
Waffen sind eher die Ausnahme, frauentypisch sind
Erpressung, psychische Gewalt oder der Einsatz von
Betäubungsmitteln (s. z.B. Vergewaltigung von Klausi Beimer in der "Lindenstraße",
10.05.2014). Im Endeffekt wird der Geschlechtsverkehr
gegen den klar erkennbaren Willen des Jungen oder Manns
erzwungen, teilweise mit der Absicht, ein Kind zu zeugen.
Männer, die gegen sie gerichtete Gewalt von Frauen
anzeigten, wurden bisher meist ausgelacht, die Fälle
wurden i.d.R. nicht verfolgt. Eine Anklage ist insofern
sehr risikant, als die Frau umgekehrt behaupten kann,
vergewaltigt worden zu sein - zumal der Geschlechtsverkehr
nicht strittig ist - und der Mann dann automatisch
verhaftet und vorverurteilt wird.
Sofern es durch den erzwungenen Geschlechtsverkehr zu
einer Schwangerschaft und einem Kind kommt, ist der Junge
bzw. Mann trotzdem voll unterhaltspflichtig und kann
hierdurch finanziell ruiniert werden.
Insgesamt sind also Mißstände in folgenden inhaltlich
eigenständigen Punkten vorhanden:
- Straftaten von Frauen an Männern werden oft nicht verfolgt, also auch nicht bestraft.
- Eine Gegenklage der Frau kann zur sofortigen Verhaftung des Mannes führen, s. Verlust der Unschuldsvermutung für Männer, eine Anklage ist für den Mann mit einem hohen Risiko verbinden, als Reaktion falsch beschuldigt zu werden.
Literatur zur Vergewaltigung durch Frauen
- Jutta Rogge-Strang: Vergewaltigung durch Frauen: Warum es immer noch ein Tabuthema ist. RTL, 27.08.2014. https://www..de/cms/vergewaltigung-durch-frauen-warum-e ... 02.html
- Caroline von Eichhorn, Joseph Röhmel: Sexueller Missbrauch durch Frauen: Verkehrte Lust. Der Spiegel, 28.09.2011. https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sexueller- ... 32.html
- Abigail Rine: Don Draper Was Raped. The Atlantic, 18.06.2013. http://www.theatlantic.com/sexes/archive/2013/06/don-draper-was-raped/276937/
- Wer sind die Täter und Täterinnen? http://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Mue ... nen.php
- http://erzaehlmirnix.wordpress.com/2013/07/25/feminismuskritik-doppelstandards/
- http://www.taeterinnen.org
- Siobhan Weare: From Coercion to Physical Force: Aggressive Strategies Used by Women Against Men in "Forced-to-Penetrate" Cases in the UK. Archives of Sexual Behaviot, (2018), p.1-15, 02.08.2018. https://doi.org/10.1007/s10508-018-1232-5
Genitalverstümmelung bei Jungen
Es ist eigentlich überflüssig zu erwähnen, daß
Genitalverstümmelungen bei Kindern schärfstens verurteilt
werden. Während diese bei Mädchen strafbar sind - zum Glück
-, hält der deutsche Gesetzgeber in seinem
"Beschneidungsgesetz", § 1631 d BGB vom 12.12.2012, einmal
mehr männliche Personen nicht für besonders schützenswert
und liefert sie archaischen Ritualen aus. Es existieren
zahllosen Proteste und Darstellungen, mit welchen
Falschaussagen und Betrugsmanövern die medizinischen und
psychologischen Folgen der Vorhautverstümmelung bei Jungen
verharmlost wurden. Die Proteste und Gegendarstellungen
stammen aus allen Bevölkerungkreisen. Beispielhaft genannt
seien hier:
- MANNdat-Faktensammlung "Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern", http://manndat.de/wp-content/uploads/2008/08/genitalverstuemmelung.pdf bzw. http://manndat.de/maennergesundheit/genitalverstuemmelu ... rn.html mit diversen weiteren Adressen und Links; 23. August 2005
- MANNdat e.V.: Offener Brief gegen Beschneidungsgesetz, 5. März 2010 http://manndat.de/maennergesundheit/offener-brief-gegen-beschneidungsgesetz.html
- weitere Materialien zum Thema Genitalverstümmelung von MANNdat e.V.
- Beschneidungsdebatte, ein Jahr danach. Beschissene Argumente und meine Antworten. http://robinsurbanlifestories.wordpress.com/2013/05/07/ ... worten/
Männerdiskriminierende Gesetze und Verordnungen
Ausführliche Zitate und Nachweise siehe hier.
Verharmlosung der Genitalverstümmelung
in den Medien
Ein Beispiel für die Verharmlosung der
Genitalverstümmelung in den Medien lieferte der
Kinderkanals KiKA am 19.1.2014 mit der Sendung "Tahsins
Beschneidungsfest". In dieser erwartet laut Ankündigung
ein Kind voller Vorfreude seine Beschneidung und damit
rituelle Mannwerdung erwartet, diese
Menschenrechtsverletzung wird verharmlosend und
romantisierend dargestellt ("Es wird getanzt, gesungen und Musik gemacht"). Die
folgenden Seiten haben dies scharf kritisiert und
teilweise offene Protestbriefe, die an den KiKA gesendet
wurden, veröffentlicht:
-
Proteste gegen "Beschneidungsfest" auf dem Kinderkanal
http://genderama.blogspot.de/2014/01/proteste-gegen-beschneidungsfest-auf.html -
Kika feiert "ein Beschneidungsfest" -
Bombardiert sie mit Beschwerden!
http://www.nuklearsprengkopf.de/2014/01/kika-feiert-ein ... werden/ -
KiKa's Schlachtfest
http://frontberichterstatter.blogspot.de/ -
Schau in meine Wunde
http://evidentist.wordpress.com/2014/01/16/schau-in-meine-wunde/ -
Trotz Kritik: Kinderkanal will die Beschneidung eines 11-jährigen ausstrahlen
http://www.humanist-news.com/trotz-kritik-kinderkanal-w ... rahlen/ -
Kinderkanal setzt pro-Beschneidungs-Propaganda auf Programm
http://beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&postID=25733 -
Facharbeitskreis Beschneidungbetroffener im MOGiS e.V. protestiert bei KiKA gegen Ausstrahlung der Sendung "Schau in
meine Welt - Tahsins Beschneidungsfest"
http://mogis-verein.de/blog/2014/01/16/facharbeitskreis ... gsfest/ -
Kein "Beschneidungsfest" auf KiKA!
http://intaktiv.de/kein-beschneidungsfest-auf-kika/ -
KIKA im Mittelalter
http://www.wissenbloggt.de/?p=22138 -
Die Freude des kleinen Tahsin
http://boxvogel.blogspot.de/2014/01/die-freude-des-klei ... 7199312 -
"Kinderschändung" im KikA?
https://web.archive.org/web/20140320150328/http://journ ... m-kika/ -
Facepalm: Beschneidungsfeier beim KiKA
http://brightsblog.wordpress.com/2014/01/15/facepalm-be ... i-kika/
Familienrecht
Vätervereinigungen / Sorgerecht für Kinder
Ehescheidungen sind heute leider normal. In vielen Fällen,
wo minderjährige Kinder vorhanden sind, einigt man sich
mehr oder minder gütlich, ohne einen Krieg zu führen.
Falls nicht, werden Väter massivst benachteiligt (oft auch die
Kinder), praktisch sind sie rechtlos, alle Rechte
liegen bei der Mutter, was natürlich auch von vorneherein
die Verhandlungsposition schwächt.
Erschreckend steinzeitlich ist bereits Artikel 6
des Grundgesetzes, darin Absatz (4): "Jede Mutter hat
Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Gegen Schutz und Fürsorge für die Mütter während der
Schwangerschaft und Stillzeit ist nichts einzuwenden,
erschreckend ist die implizite Aussage, daß Väter keinen
Schutz und keine Fürsorge brauchen, weil sie sowieso nur
eine Nebenrolle bei der Kindererziehung spielen.
Die rechtliche Diskriminierung von Vätern hat zu vielen,
oft nur lokal arbeitenden Vätervereinigungen geführt.
Einige bieten sehr umfangreiche Webseiten mit sehr viel
Informationen an.
- Gleichmass e.V.
http://gleichmass.wordpress.com/ - Initiative Hamburger Väter für ihre Kinder
http://hamv.de/ - Trennungs-FAQ
trennungsfaq.de - Väter aktuell
http://www.vaeter-aktuell.de - Väteraufbruch für Kinder e.V.
http://www.vaeteraufbruch.de/ - Vaterberater
http://www.vaterberater.de - der VÄTER Blog
http://vaeter-und-karriere.de - Väter für Kinder e.V.
http://www.vaeterfuerkinder.de - Väterkompass
http://www.vaeterkompass.de/ - VÄTER RADIO
http://www.vaeterradio.de
Ergänzende Quellen und
Materialien
- Übersichtsseite von Manndat e.V. zum Thema Väter: http://manndat.de/category/vaeter
-
Kai Vogelpohl: Offener Brief an den Ratsvorsitzenden
evangelische Kirche Deutschland, Nikolaus Schneider,
11.04.2014,
http://frontberichterstatter.blogspot.de/2014/04/offene ... en.html
Belegt mit einer großen Zahl von Verweisen auf Originalquellen, wie die evangelische Kirche Deutschland Männer systematisch diskriminiert
-
Matthias Matussek: Der entsorgte Vater. Spiegel, 17.11.1997. https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8822898.html
Die Rechtlosigkeit von Vätern war schon von über 20 Jahren ein Skandal.
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Sabine Menkens: Aufstand der Entrechteten. Die Welt, 12.4.2015,
http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/ ... en.html
Beispiele für die juristische Diskriminierung von Trennungsvätern beim Unterhaltsrecht
Berufsleben
Geringere körperliche Leistungsanforderungen für
Frauen
Frauen sind bekanntlich statistisch gesehen kleiner und
weniger muskulös als Männer, erreichen also deutlich
geringere körperliche Leistungen. Die zeigt sich am
einfachsten bei fast allen gängigen Sportarten wie Laufen,
Springen, Werfen etc., in denen Frauen mehr oder weniger
chancenlos gegenüber Männern sind und fast nie unter den
Bestplazierten landen würden.
Damit Frauen trotzdem gleichviele Medaillen bekommen wie
Männer, also bzgl. der "Erfolge" gleichgestellt werden,
gibt es getrennte Wettbewerbe für Männer und Frauen, d.h.
eine Frau muß geringere Leistungsanforderungen erfüllen,
um sich überhaupt für die Teilnahme am Wettbewerb zu
qualifizieren oder sogar eine Medaille zu gewinnen.
Dementsprechend müssen Mädchen im Schulsport für die
gleiche Note geringere Leistungen erbringen als Jungen.
Beim Sport ist das auch in Ordnung, denn Sport ist auch
Spiel, und es sollen möglichst viele motiviert werden,
aktiv mitzumachen. Daher sind auch die Paralympischen
Spiele eine sehr sinnvolle Einrichtung.
Dieses "olympische Prinzip" wird neuerdings auch
bei diversen Berufen, für die körperliche
Leistungsfähigkeit wichtig ist, angewandt, d.h. Frauen
müssen deutlich geringere sportliche Leistungen erbringen,
um überhaupt auf den jeweiligen Positionen eingestellt
werden zu können:
- als Soldat (s. z.B. Knauß (2014), Seck (2015), Keenan (2016) )
- bei der Polizei
- bei der Feuerwehr (bzw. bei Arbeitgebern, die das Deutsche Sportabzeichen verlangen), wo die Tests modifiziert und "an die Wirklichkeit angepasst" wurden. In Österreich liegen ähnliche Fälle vor.
Quellen
- Kirsten Bialdiga, Christian Schwerdtfeger: NRW will Polizistinnen besser schützen. RP Online, 09.02.2017. https://www.rp-online.de/nrw/panorama/nrw-will-polizist ... 6593885
- Robert Baumanns: Enttäuschender Leistungscheck - Frauen zu schwach für die Feuerwehr? Express, 03.02.2013. https://www.express.de/koeln/enttaeuschender-leistungsc ... 5834976
- Meghan Keenan: Retired female marine: "Sticking women in the infantry is going to cause lethal problems". Red Alert Politics, 24.03.2016. https://www.washingtonexaminer.com/red-alert-politics/r ... roblems
- Ferdinand Knauß: Tod auf der Gorch Fock - Was hat die Bundeswehr zu verbergen? Wirtschaftswoche, 23.10.2014. https://www.wiwo.de/politik/deutschland/tod-auf-der-gor ... ll.html
- Alfons Krieglsteiner: Aufnahmetest bei der Berufsfeuerwehr in Linz: Alle Frauen fielen durch. Nachrichten.at, 16.10.2016. https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Aufnahmetest ... 1521456
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Probleme beim Aufnahmetest: Haben Frauen nicht
genug Kraft für die Feuerwehr? retter.tv, 04.02.2013. https://www.retter.tv/de/feuerwehr.html?ereig=-Probleme ... s=16954
In Köln sind in diesem Jahr alle Bewerberinnen beim Einstellungstest der Feuerwehr durchgefallen. Bedeutet dies, dass die Tests zu schwer sind oder dass Frauen zu schwach sind für die Feuerwehr?
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Hope Hodge Seck: Mixed-gender teams come up short in Marines'
infantry experiment. Military Times, 10.09.2015. https://web.archive.org/web/*/http://www.militarytimes. ... 1979146
Data collected during a monthslong experiment showed Marine teams with female members performed at lower overall levels, completed tasks more slowly and fired weapons with less accuracy than their all-male counterparts. In addition, female Marines sustained significantly higher injury rates and demonstrated lower levels of physical performance capacity overall,
Bevorzugung von (leistungsschwächeren) Frauen bei
der Besetzung von Professuren
Professuren gehören zu den gehobenen
beruflichen Positionen, die Neidkomplexe auslösen. Deshalb
und weil sie auch ideale Multiplikatoren für die
feministische Ideologie sind, werden auch hier seit
geraumer Zeit Frauenquoten gefordert.
Da rechtliche oder formale Diskriminierungen von Frauen
nicht mehr vorhanden sind, werden diese analog zur
gläsernen Decke mit "strukturellen Diskriminierungen",
einem frei erfundenen Doublespeak-Begriff, begründet. Für
derartige Strukturen fehlt allerdings jeder Nachweis.
Strukturelle
Diskriminierungen von Männern an Universitäten
Tatsächlich werden Frauen systematisch bevorzugt. Direkt
nachweisbare Strukturen, durch die Männer diskriminiert
werden, sind insbesondere folgende:
- Für Frauen reservierte Professuren:
- Im Rahmen des Professorinnenprogramms des BMBF werden grundgesetzwidrig bisherige Professuren in allen Fachgebieten in für Frauen reservierte Stellen umwandelt, d.h. männliche Nachwuchsforscher werden hier eindeutig strukturell diskriminiert.
- Nicht offiziell, aber de facto sind praktisch alle der rund 200 Gender-Professuren für Frauen reserviert, da diese Professuren politikseitig kaum kaschierte reine Frauenfördermaßnahmen sind.
- Bevorzugung von Frauen in Berufungsverfahren:
- Durch Gender Budgeting und ähnliche Maßnahmen wird das Nichterreichen von politisch vorgegebenen Frauenquoten finanziell bestraft. Hierdurch wird bewußt versucht, von außen die Berufungsverfahren zu beeinflussen und weiblichen Bewerbern unabhängig von deren Qualifikation einen Vorteil zu verschaffen.
- I.d.R. gibt es Verfahrensvorschriften, wonach auch weibliche Bewerber zu Vorträgen eingeladen werden müssen, die bei gleicher Papierlage als Mann nicht eingeladen worden wären. Hierdurch haben Frauen eine 2. Chance, die Männer nicht haben.
- Hinzu kommt die standardmäßige Bevorzugung von Frauen bei "gleicher Qualifikation", die praktisch beliebig zugunsten von Frauen mißbraucht werden kann, insb. in Verbindung mit der einseitigen Interessenvertretung durch Frauenbeauftragte in Berufungsverfahren.
- Einseitige Förderung von Frauen in der Qualifizierungsphase: Frauen werden auf allen Stufen der akademischen Karriere durch unzählige Mentoring- und Förderprogramme bevorzugt, zu denen Männer nicht zugelassen sind und die dazu dienen, Frauen einen Wissens- und Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Statistische Nachweise der strukturellen
Diskriminierungen von Männern
Die gesetzlichen und verfahrenstechnischen Strukturen zur
Bevorzugung von Frauen in akademischen Laufbahnen sollten
theoretisch dazu führen, daß im Endergebnis Frauen höhere
Chancen als Männer haben, berufen zu werden, was zugleich
bedeutet, daß sie statistisch geringer qualifiziert sind.
Diese Hypothese wird durch empirische Untersuchung
eindeutig bestätigt: die Chancengleichheit in
Berufungsverfahren ist insgesamt nicht gegeben, Frauen
haben signifikant bessere Chancen.
Eine Langzeitstudie des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung untersuchte die Karrierewege aller Soziologen, die derzeit an deutschen Universitäten beschäftigt sind. Nach dieser Studie müssen Frauen für eine Professur im Schnitt deutlich weniger publizieren. Bei sonst gleichen Faktoren liegt ihre Chance auf eine Professur 1,4 Mal höher.
Schon seit 2004 ist der Frauenanteil unter den Rufen deutlich höher als bei den Bewerbern, der Vorteil für Frauen ist dabei tendenziell immer größer geworden. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) berichtet z.B. für das Jahr 2013, daß bundesweit jede 18. Frau, die sich beworben, einen Ruf auf eine Professur erhielt, aber nur jeder 23. Mann. Im Jahr 2013 erhielten von 50.019 männlichen bzw. 17.098 weiblichen Bewerbern 2.220 bzw. 955 einen Ruf. Frauen hatten damit in 2013 eine rund 28% höhere Chance auf eine Berufung. Neuere Zahlen für 2014 und 2015 zeigen vergleichbare Bevorteiligungen von Frauen. Z.B. in 2015 stellten Frauen 27,1% der Bewerbungen, erhielten aber 34,6% der Berufungen, eine "Überrepräsentation" von rund 28%.
Weitere Untersuchungen
Eine Analyse des Instituts für Demoskopie Allensbach
(Petersen (2017))
zeigte, daß 92% der männlichen Nachwuchswissenschaftler
überzeugt sind, daß keine Chancengleichheit bei Berufungen
herrscht und Frauen größere Chancen als Männer haben, eine
Anstellung an der Hochschule zu bekommen. Von den
weiblichen Nachwuchswissenschaftlern war eine knappe
Mehrheit dieser Meinung. Diese Einschätzungen sind
konsistent mit den oben zitierten
GWK-Statistiken.
Die Rekrutierungsprozeduren
für professorale Dauerstellen und die Voreingenommenheit
der Gutachter wurden an einer großen Zahl von
Universitäten in den USA untersucht. Bewerbungen, die bis
auf das Geschlecht identisch waren, wurden von 363
Gutachtern bewertet. Dabei bevorzugten männliche und
weibliche Gutachter praktisch in allen Fächern und
sozialen Randbedingungen weibliche Bewerbungen massiv.
Die Studie Madison
(2020) überprüfte die häufig geäußerte feministische
Behauptung, Frauen müssen deutlich mehr leisten als Männer,
um zu einer Professur zu kommen. Untersucht wurden hierzu
sämtliche Berufungen an den 6 größten schwedischen
Universitäten in einem Zeitraum von 2009 bis 2014 in den
Fächern Medizin, Erziehungswissenschaften, Recht,
Linguistik, Politologie und Psychologie. Verglichen wurde die
Anzahl, Qualität und Rezeption der Publikationen aller
Berufenen. Es stellte sich heraus, daß das genaue Gegenteil
der feministischen Propaganda zutrifft (Men had
significantly more publications and citations in both
medicine and in the social sciences).
Wie üblich muß davor gewarnt werden, Beobachtungen in
anderen Ländern ungeprüft auf Deutschland zu übertragen.
Allerdings wäre es überraschend, wenn nicht auch in
Deutschland die feministische Ideologie und der oben
geschilderte politische bzw. gesetzliche Druck, Frauen in
Berufungsverfahren zu bevorzugen, zu Druck auf die
Gutachter, zur Auswahl "günstiger" Gutachter und zu
entsprechend einseitigen Gutachten führen würde.
Quellen
- Frauen im Vorteil - Wie man zu einer Soziologie-Professur kommt. FAZ, 29.01.2015. https://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/wie-man ... 69.html
- Mark Lutter, Martin Schröder: Who Becomes a Tenured Professor, and Why? - Panel Data Evidence from German Sociology, 1980-2013. Research Policy 45:5, p.999-1013, DOI 10.1016/j.respol.2016.01.019, 06.2016. https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048733316300129
- Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung, 18. Fortschreibung des Datenmaterials (2012/2013) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. GWK, Materialien der GWK, Heft 40, 2014. https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-40-Chancengleichheit.pdf
- Guy Madison, Pontus Fahlman: Sex differences in the number of scientific publications and citations when attaining the rank of professor in Sweden. Studies in Higher Education 2020, p.1-22, DOI: 10.1080/03075079.2020.1723533, 06.02.2020. https://doi.org/10.1080/03075079.2020.1723533
- Wendy M. Williams, Stephen J. Ceci: The myth about women in science. CNN, 13.04.2015. https://edition.cnn.com/2015/04/13/opinions/williams-ce ... ex.html
"National hiring audits, some dating back to the 1980s, reveal that female scientists have had a significantly higher chance of being interviewed and hired than men. Although women were less likely to apply for jobs, if they did apply, their chances of getting the job were usually better."
- Wendy M. Williams, Stephen J. Ceci: National hiring experiments reveal 2:1 faculty preference for women on STEM tenure track. Proceedings of the National Academy of Sciences of the United Stated of America (PNAS) 112:17, p.5360-5365, 05.03.2015. https://www.pnas.org/content/112/17/5360
Diskriminierung von Jungen in Schulen
Diskriminierung von Jungen in der
schulischen Ausbildung
Die Diskriminierung von Jungen als Bildungsverlierer -
dies ist seit rund 20 Jahren anhand von Statistiken über
die Schulabschlüsse nicht zu übersehen. Die Ursachen sind
ebenfalls gut bekannt, z.B. die bei gleichem Wissensstand
- geringere Chance von männlichen Grundschülern, eine Empfehlung zum Übergang an ein Gymnasium zu bekommen,
- die schlechtere Benotung bei gleichen schulischen Leistungen