Inhaltsübersicht
- Einführung
- Falle 1: Versteckte Aussagen
- Falle 2: Die Begriffe "Frauen" und "Männer"
- Falle 3: "Bei allen gesellschaftlichen Vorhaben"
- Falle 4: "berücksichtigen"
- Falle 5: Das fehlende Mitspracherecht
- Fazit
- Innere Widersprüche
- Quellenangaben und ergänzende Lektüre
Einführung
Gender Mainstreaming gehört sicherlich zu den Reizworten in der
Geschlechterdebatte, da es als ideologische Ursache vieler
Diskriminierungen von Männern und Unterwanderung der Demokratie
angesehen wird.
Der Begriff Gender Mainstreaming ist von den daran
interessierten Akteuren immer recht diffus gehalten
worden, um der Kritik keinen Angriffspunkt zu
bieten. Eine verbreitet akzeptierte und vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) offiziell abgesegnete Definition
findet sich auf
http://gender-mainstreaming.net:
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.Auf den ersten Blick hört sich das durchaus plausibel an und scheint eigentlich selbstverständlich, enthält aber mehrere geschickt gestellte Fallen. Die Definition auf http://gender-mainstreaming.net wird im Text erläutert mit Begriffen wie "Geschlechtergerechtigkeit" oder "... tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung" oder "... zur Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter beitragen" (zu den Kampfbegriffen "Geschlechtergerechtigkeit" und "tatsächliche Gleichberechtigung" s. jeweils separate Seiten). Gleichstellung wird bei der BMFSFJ-Definition nur versteckt in den Erläuterungen als Ziel angegeben. Diverse Definitionen aus anderen Quellen benennen es dagegen explizit in der Definition, z.B. http://www.uni-due.de/genderportal/mainstreaming_definition.shtml:
Gender Mainstreaming ist eine langfristige Strategie zur Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern.Wesentlich ist dabei, daß alle Definitionen mit sehr unscharfen Begriffen wie z.B. "Interessen", "Gleichstellung", "tatsächlichen Gleichstellung" (gibt es auch eine nicht tatsächliche Gleichstellung?) oder "Geschlechtergerechtigkeit" arbeiten und die wahren politischen Absichten kaschiert werden. Ferner werden als Täuschungsmanöver die beiden fundamental verschiedenen Begriffe Gleichberechtigung und Gleichstellung gleichgesetzt. Kurioserweise wird auch der Begriff "Gender" falsch verwendet; man kann dies noch am ehesten als feministisches Doublespeak auffassen. Gender bezeichnet das soziale Geschlecht im Unterschied zum biologischen Geschlecht. Gender Mainstreaming-Maßnahmen orientieren sich aber so gut wie ausschließlich am biologischen Geschlecht und kommen fast ausschließlich biologischen Frauen zugute. Die resultierenden innere Widersprüche mit feministischen Dogmen werden unten separat diskutiert. Wir beziehen uns i.f. vor allem auf diese ministerielle Definition des BMFSFJ und machen die diversen darin versteckten Aussagen zunächst explizit. Danach gehen wir auf die einzelnen unscharfen Begriffe ein und analysieren u.a., welches Potential zur Installation willkürlicher feministischer Gesetze und Verordnungen dadurch für den Feminismus entsteht.
Falle 1: Versteckte Aussagen
Die Begriffsdefinition des BMFSFJ setzt gleich mehrfach
bekannte
hypnotische Sprachmuster
ein, um die Akteure im politischen Prozeß zu täuschen und
zu Entscheidungen zu bewegen, die bei voller Kenntnis der
Sachverhalte so nie getroffen worden wären.
Durchgängig wird das Sprachmuster Ambiguität
verwendet, also die Verwendung unklarer Begriffe und
Aussagen. Die Suche nach der korrekten Bedeutung wird
implizit dem Zuhörer aufgebürdet, was ihn mental von den
wichtigen Punkten ablenkt und, weil die Unklarheiten gar
nicht lösbar sind, bei ihm ein Gefühl der fehlenden
Qualifikation oder sogar Schuld hinterläßt. Letzteres
führt zu einer defensiven Haltung, aus der heraus man sich
nicht mehr traut, die Unsinnigkeit der Definitionen
anzugreifen.
Intensiv gearbeitet wird ferner mit dem Sprachmuster
Präsupposition, also der ungewollten Zustimmung zu
versteckten Aussagen. Folgenden Aussagen stimmt man bei
Verwendung der Definition des BMFSFJ implizit zu, denen
man sehr wahrscheinlich klar widersprechen würde, wenn sie
explizit geäußert würden:
- Frauen und Männer haben bei bei allen gesellschaftlichen Vorhaben und Kontexten unterschiedliche Interessen.
- Die komplette Wirklichkeit, in der man lebt, hängt vom Geschlecht ab. Wenn z.B. ein Mann und eine Frau Steuern zahlen müssen, ist das nicht das gleiche.
- "Die Männer" bzw. "die Frauen" sind keine Individuen, sondern Gruppen von Personen, die gleichartige Interessen haben. Die Interessendifferenzen innerhalb der Gruppe sind vernachlässigbar gegenüber den Interessendifferenzen zwischen den Gruppen.
- Aus Aussage 2 folgt, daß Männer die Interessen von Frauen nicht verstehen und daher nicht mitdefinieren können und umgekehrt. D.h. der politische Prozeß muß grundsätzlich von zwei gegeneinander arbeitenden Lagern ausgehen.
- Wörtlich genommen wird ausgesagt,
daß die Interessen von Frauen und Männern
normalerweise, also ohne die hier geforderten
besonderen Maßnahmen, nicht oder nicht ausreichend
berücksichtigt werden.
Sofern aber irgendwie die Interessen von Frauen oder Männern betroffen sind und deren Durchsetzung verlangt wird, ist in unserer Gesellschaft klar, daß damit ausschließlich Frauenförderung gemeint ist. Symptomatisch ist schon der Name des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den man kürzer fassen könnte als "alle außer Männer". Eine im Kontextwissen versteckte Aussage ist somit die Zustimmung zu Gleichstellungsmaßnahmen bzw. konkret einseitiger Frauenförderung.
Falle 2: Die Begriffe "Frauen" und "Männer"
Eine erste begriffliche Falle sind die Begriffe "Frauen"
und "Männer". Beides sind sehr große Gruppen, nämlich
jeweils ca. die Hälfte der Bevölkerung. Diese beiden
Gruppen sind in sich sehr heterogen. Die
"Wirklichkeit", in der Männer bzw. Frauen leben, hängt
sehr stark ab von
"Die Männer" bzw. "die Frauen" sind keine Kollektive mit einheitlichen Wahrnehmungen und Interessen. Die Begriffe "die Interessen von Frauen" bzw. "die Interessen von Männern" sind also im Kern völlig inhaltsleer. Dies erlaubt es den politischen Instanzen, die Gender Mainstreaming umsetzen dürfen, völlig willkürlich festzulegen, worin "die Interessen" von Frauen und Männern bestehen. Diese Willkür führt manchmal zu erstaunlichen Resultaten bzw. wird daran sichtbar: Es werden z.B. umfangreiche Werbemaßnahmen durchgeführt, mit denen Frauen davon abgebracht werden sollen, Kindergärtner zu werden, weil dieser Beruf schlecht bezahlt ist. Zugleich werden umfangreiche Werbemaßnahmen durchgeführt, mit denen Männer dazu überredet werden sollen, Kindergärtner zu werden, weil dieser Beruf sehr erfüllend und gesellschaftlich wertvoll ist.
- der Einkommensklasse,
- der Religionszugehörigkeit,
- der Region (ärmer oder reicher, ländlich oder städtisch),
- der dominierenden Sprache und Kultur des sozialen Umfelds
"Die Männer" bzw. "die Frauen" sind keine Kollektive mit einheitlichen Wahrnehmungen und Interessen. Die Begriffe "die Interessen von Frauen" bzw. "die Interessen von Männern" sind also im Kern völlig inhaltsleer. Dies erlaubt es den politischen Instanzen, die Gender Mainstreaming umsetzen dürfen, völlig willkürlich festzulegen, worin "die Interessen" von Frauen und Männern bestehen. Diese Willkür führt manchmal zu erstaunlichen Resultaten bzw. wird daran sichtbar: Es werden z.B. umfangreiche Werbemaßnahmen durchgeführt, mit denen Frauen davon abgebracht werden sollen, Kindergärtner zu werden, weil dieser Beruf schlecht bezahlt ist. Zugleich werden umfangreiche Werbemaßnahmen durchgeführt, mit denen Männer dazu überredet werden sollen, Kindergärtner zu werden, weil dieser Beruf sehr erfüllend und gesellschaftlich wertvoll ist.
Falle 3: "Bei allen gesellschaftlichen Vorhaben"
Praktisch alles in der Politik ist ein gesellschaftliches
Vorhaben, und Vorhaben bestehen aus vielen Details, in denen
Männer und Frauen irgendwie teilhaben. Der Anspruch, bei allen
gesellschaftlichen Vorhaben und dort bei jeder Gelegenheit, wo
Menschen auftreten, über deren geschlechtsspezifische Wirklichkeit
- wie immer diese aussehen mag - nachzudenken und entsprechend
aufwendiger zu planen, ist völlig unerfüllbar und wäre nur bei
einer immensen Aufblähung der staatlichen Bürokratien halbwegs
umsetzbar.
Im Endeffekt kann nur bei wenigen, willkürlich
ausgewählten gesellschaftlichen Vorhaben tatsächlich der
Aufwand getrieben werden, die Interessen von Frauen und
Männern explizit zu berücksichtigen, z.B. um
spezielle Lösungen für Männer bzw. Frauen zu schaffen.
Die Willkür bei der Auswahl dieser gesellschaftlichen
Vorhaben zeigt sich vor allem daran, daß fast
ausschließlich die Interessen von Frauen - wie immer diese
definiert seien - berücksichtigt werden. Die Definition
von Gender Mainstreaming erzwingt diese Schieflage nicht,
sie ist aber offensichtlich der Wille der feministischen
Akteure, die für die Einführung von Gender Mainstreaming
gekämpft haben.
Diese Akteure besetzen heute alle relevanten politischen
Machtpositionen, die zur Durchsetzung von Gender
Mainstreaming-Maßnahmen erforderlich sind.
Sie sind
weitgehend feministisch (bzw. antimaskulistisch) geprägt
(vgl. auch die Seite
Die Feministische Infrastruktur und der Staatsfeminismus).
Die offensichtliche Benachteiligung von Männern bei der Auswahl von Maßnahmen wird häufig damit rechtfertigt, daß feministischen Theorien zufolge Männer ein zu Unrecht privilegiertes Geschlecht sind und dieses Unrecht gemäß dem Prinzip Blutrache kompensiert werden muß.
Die offensichtliche Benachteiligung von Männern bei der Auswahl von Maßnahmen wird häufig damit rechtfertigt, daß feministischen Theorien zufolge Männer ein zu Unrecht privilegiertes Geschlecht sind und dieses Unrecht gemäß dem Prinzip Blutrache kompensiert werden muß.
Falle 4: "berücksichtigen"
Der Begriff "berücksichtigen" eröffnet nahezu beliebige
Interpretationsspielräume, sowohl hinsichtlich der
Bewertung der Wichtigkeit der Interessen (fast ausnahmslos
von Frauen) als auch hinsichtlich der umzusetzenden
Maßnahmen und ggf. der negativen Auswirkungen auf das
jeweils andere Geschlecht. Was "berücksichtigen" bedeutet,
ist letztlich wie auch schon die Auswahl der Interessen
eine Frage der Machtposition.
Eine der wichtigsten Formen, wie die Interessen von Frauen
berücksichtigt werden, sind bekanntlich
Frauenquoten
in ausgewählten lukrativen beruflichen Positionen oder politischen
Machtpositionen. Gender Mainstreaming steht aber in einem krassen
inneren Widerspruch zu derartigen Quoten, der unten im Abschnitt
Innere Widersprüche
erläutert wird.
Falle 5: Das fehlende Mitspracherecht
Selbst wenn die Absicht bestehen würde, die Interessen von Frauen
und Männern gleichberechtigter zu berücksichtigen, wäre die
Definition von Gender Mainstreaming als solche oft nicht
hilfreich: Interessen von Frauen und Männern stehen in manchen
Fällen einander entgegen, z.B. bei Frauenquoten. Die Strategie
"Gender Mainstreaming" würde den Konflikt eventuell bewußter
machen (falls er zufällig übersehen wird), kann ihn aber (sofern
man Gender Mainstreaming nicht als einseitige Frauenbevorzugung
versteht) nicht lösen.
Nun sind Interessengegensätze in Demokratien nichts
ungewöhnliches, daher es gibt demokratische Verfahren, um
letztlich mehrheitliche Entscheidungen herbeizuführen. Das
eigentlich tückische an der Strategie "Gender Mainstreaming"
liegt darin, daß sie (gemäß weiteren Erläuterungen auf
http://gender-mainstreaming.net) als reines
Verwaltungshandeln definiert wird und damit von jeder
politischen Debatte und demokratischer Konsensfindung
ausgenommen wird.
Dies ermöglicht auch ein andernorts unvorstellbares
Kuriosum: In der Geschlechterpolitik definieren bei
den aktuellen Machtverhältnissen feministische Frauen die
(offiziellen) Interessen von Männern.
Bei allen
demokratischen Auseinandersetzungen entwickelt
normalerweise natürlich jede Partei selber ihren
Standpunkt und vertritt sich selber in Debatten. Es gibt
indes in allen einschlägigen Ministerien entweder gar
keine formelle Instanz, die die Interessen von Männern
vertritt, oder diese Ministerien sind weitestgehend
weiblich besetzt und eindeutig feministisch orientiert.
Die Strukturen sind ähnlich absurd, wie wenn bei
Tarifverhandlungen die Arbeitgeber die Lohnforderungen der
Arbeitnehmer aufstellen und gegen sich selber verhandeln
würden und außerdem zu entscheiden hätten, ob eventuell
gestreikt wird.
Die Definition des Begriffs Gender Mainstreaming übersieht
zufälligerweise das Problem, daß Interessen von Frauen und
Männern sehr häufig gegensätzlich sind und daß es in einer
Demokratie ausschließlich Männern vorbehalten sein müßte,
ihre Interessen, die "von vornherein und regelmäßig zu
berücksichtigen" sind, zu definieren und zu vertreten.
Gender Mainstreaming hat sich in der Praxis als Mittel zur
Unterminierung demokratischer Grundprinzipien und
Errichtung totalitärer Machtstrukturen, die sich
demokratischen Kontrollen entziehen, herausgestellt. Die
reine Definition und der Grundgedanke von Gender
Mainstreaming erzwingen diesen Mißbrauch keineswegs. Die
weit überwiegend feministischen Aktivisten, die Gender
Mainstreaming durchsetzen konnten, hatten aber ganz
offensichtlich diese Absicht (s. ergänzende Lektüre) und
nutzen die unter neutral klingenden Deckmantel "Gender
Mainstreaming" geschaffenen Machtpositionen zur
flächendeckenden Durchsetzung der feministischen
Ideologie.
Fazit
Wohlwollend betrachtet ist Gender
Mainstreaming nur eine Strategie, ohnehin geltende Gesetze
durchgängig anzuwenden - was eigentlich selbstverständlich
sein sollte -, es ist selber kein neues Recht, dazu sind
die Definitionen viel zu vage.
In der Praxis führt Gender Mainstreaming allerdings zu einer
massiven Diskriminierung von Männern:
- Die bewußt vagen Begriffe in der Definition
ermöglichen eine beliebige Willkür bei der Auswahl der
Personen, die Interessen "der Frauen" bzw. "der Männer"
definieren und vertreten. Von daher ist es kein Zufall,
daß praktisch ausschließlich Maßnahmen realisiert werden,
die sich gegen Männer richten. Beispiele:
- In praktisch allen Gleichstellungsgesetzen werden die Gleichstellungbeauftragten dazu verpflichtet, ausschließlich die Interessen von Frauen zu vertreten.
- Das Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW) verpflichtet
z.B. alle Hochschulen eines Landes gesetzlich zur
einseitigen Bevorzugung von Frauen. §3 "Aufgaben", Absatz
(4) schreibt den Hochschulen vor:
"Die Hochschulen fördern ... die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Hochschule und wirken auf die Beseitigung der für Frauen bestehenden Nachteile hin. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu beachten (Gender Mainstreaming)."
Es wird hier klar und rechtlich bindend ausgedrückt, daß Gender Mainstreaming ausschließlich als einseitige Frauenförderung zu verstehen ist.
- Gender Mainstreaming hat sich in der Praxis als Mittel zur Unterminierung demokratischer Grundprinzipien und Errichtung totalitärer Machtstrukturen herausgestellt, die politisch relevante Entscheidungen den üblichen demokratischen Kontrollen entziehen.
- Gender Mainstreaming war und ist der wichtigste Hebel, die immensen Mittel zum Aufbau und Unterhalt der Feministischen Infrastruktur zu erlangen. Diese Infrastruktur unterminiert das Grundrecht auf Gleichberechtigung, weil hierdurch Rechte von Frauen mit wesentlich mehr Nachdruck durchgesetzt werden als Rechte von Männern.
Innere Widersprüche
Die vorstehenden Abschnitte haben auf die Willkür
zugunsten von Frauen hingewiesen, die Gender Mainstreaming
durch die unscharfen Begriffe ermöglicht. Theoretisch
begründet wird die Bevorzugung von Frauen nicht, es wird
stillschweigend auf verbreitete feministische Theorien
Bezug genommen, wonach eine soziale Struktur namens
"Patriarchat" existiert, die alle Männer automatisch
privilegiert, und Frauen angeblich "strukturell
diskriminiert" sind, weswegen Männer kompensatorisch
diskriminiert werden dürfen.
Wenn man die Gender Mainstreaming-Definitionen genauer
betrachtet, fallen Widersprüche zu feministischen Theorien
auf, die deren zentrale Thesen bzw. Annahmen ungewollt
infrage stellen. Nochmal:
Diese Begriffskonfusion ist so erstaunlich, daß es schwer fällt, an einen Zufall zu glauben; sofern beabsichtigt, wäre es ein weiteres Beispiel für feministisches Doublespeak.
... die unterschiedlichen .... Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.
Keine Unterscheidung zwischen biologischem oder sozialen Geschlecht
Es ist unklar, ob in der Definition mit "Frauen" bzw. "Männern" biologische oder soziale Geschlechter gemeint sind. Dafür, daß biologische Begriffe gemein sind, spricht u.a.:- Faktisch zielen fast alle Gender Mainstreaming-Maßnahmen dahin, biologischen Frauen Vorteile zu verschaffen. Die aktiven und passiven Sonderrechte, die Gender Mainstreaming-Maßnahmen einrichten, können nur von biologischen Frauen in Anspruch genommen werden.
- Die Definition redet von "... Frauen und Männern" und betont damit den Gegensatz zwischen Männer bzw. Frauen; diese sind aber nur im biologischen Sinn eindeutig unterscheidbar (Frauen produzieren Eier und können schwanger werden, Männer produzieren Sperma); bei sozialen Rollen kann man leicht mehr als zwei Fälle unterscheiden.
- Biologische Frauen bzw. Männer bilden keine sozialen Gruppen mit homogenen Wahrnehmungen und Interessen, s. Falle 2: Die Begriffe "Frauen" und "Männer".
- Der Begriff Gender wird der Bezeichnung "Gender Mainstreaming" äußerst prominent plaziert, er ist zentral für den Feminismus (als zugrundeliegende Ideologie).
Diese Begriffskonfusion ist so erstaunlich, daß es schwer fällt, an einen Zufall zu glauben; sofern beabsichtigt, wäre es ein weiteres Beispiel für feministisches Doublespeak.
Invariabilität des (sozialen) Geschlechts
Nach der Definition haben Menschen offenbar ein fest vorgegebenes Geschlecht, das zu berücksichtigen ist. Die simple Lösung, die Interessen von Frauen und Männern einfach durch Umerziehung, Hypnose oder sonstige Mittel anzugleichen, ist nicht erlaubt. Frauen und Männer haben im Gegenteil ein Recht, verschieden zu sein (als einzelne Person sowieso, aber auch statistisch) und ihre Unterschiede zu behalten. Für Unterschiede in den biologischen Geschlechtern ist dies trivial und sehr alte Praxis, daher sind offenbar soziale Geschlechterrollen mitgemeint. Dies ist ein eklatanter Widerspruch zu zentralen (radikal-) feministischen Theorien, wonach das Geschlecht sozial konstruiert ist, also durch Umerziehung auch geändert werden könnte, und wonach es "eigentlich" keine unterschiedlichen Geschlechterrollen gibt, also von Natur aus gleich viele Frauen und Männer z.B. Ingenieure, Grundschullehrer und DAX-Vorstand werden wollen. Gender Mainstreaming ist auch nicht als Übergangslösung konzipiert, die Definition unterstellt eine dauerhafte wesentliche Verschiedenheit von Frauen und Männern.Verstärkung der Geschlechterunterschiede
Gängigen feministischen Theorien und Politkerinnen zufolge müssen existierende Interessenunterschiede zwischen den Geschlechtern eingeebnet werden, weil unnatürlich. Gender Mainstreaming wirkt dem diametral entgegen: Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen werden sogar noch betont und verstärkt. Erstens werden sie explizit gesucht und festgehalten, also besonders bewußt gemacht. Zweitens ist es das Ziel, Männer und Frauen unterschiedlich zu behandeln, d.h. die Unterscheidung wird sogar organisatorisch und/oder gesetzlich verankert und ist, einmal existent, kaum noch zu beseitigen, weil die davon profitierenden Frauen heftigen Widerstand gegen eine Abschaffung von "Fördermaßnahmen" leisten werden. Insb. das Stereotyp, daß Frauen schwach und hilfsbedürftig sind, wird intensiv vermittelt und hat vielfach den Effekt, Frauen tatsächlich zu infantilisieren.Heteronormativität
Durch die Betonung der Interessenunterschiede von Männern und Frauen unterstellt Gender Mainstreaming, daß es zwei wesentlich verschiedene Geschlechter gibt. Jede Betonung dieser - für normale Menschen offensichtlichen - Tatsache, daß es zwei verschiedene Geschlechter gibt, wird in vielen feministischen Diskursen schärfstens kritisiert und abgelehnt. Hierzu wurde der Kampfbegriff Heteronormativität geprägt, der die Heterosexualität als sozialen Standardfall anprangert bzw. ablehnt. Gender Mainstreaming ist somit ausgesprochen heteronormativ, sowohl in der Definition als auch in den realen Handlungen. Man könnte vorschlagen, die Ziele und Prinzipien des Gender Mainstreaming von zwei Geschlechtern auf beliebige viele Geschlechtstypen auszuweiten. Beispielsweise leben homo- bzw. heterosexuelle Männer in sehr verschiedenen "Wirklichkeiten", z.B. hinsichtlich offener Homophobie oder Strafbarkeit der sexuellen Orientierung in manchen Ländern oder der Anbahnung sexueller Beziehungen, und müßten eigentlich als separate Gruppen betrachtet werden. Es ist aber kaum vorstellbar, wie man dann noch mit vertretbarem Aufwand das Hauptziel der einseitigen Frauenförderung realisieren könnte und die zugehörigen praktischen Mechanismen gestalten müßte. Hierbei würde vor allem die Illusion zerstört werden, "die Frauen" seien ein homogenes Kollektiv (vgl. hierzu die Diskussion des Elitefeminismus), weil offensichtlich würde, daß es mehr oder minder privilegierte Frauen gibt.Quellenangaben und ergänzende Lektüre
Zur historischen Entstehung von Mainstreaming-Strategie
und der Umschiffung demokratischer Beschlußfassungen:
-
Michael Bock: Gender-Mainstreaming als totalitäre Steigerung von
Frauenpolitik. Kellmann-Stiftung, 2006. http://www.kellmann-stiftung.de/beitrag/Bock_Gender.htm
Den Anspruch, eine Gesellschaft ... flächendeckend durch ein einheitliches Gestaltungsprinzip der Politik "auf Kurs" zu bringen, kennen wir von den totalitären Regimen des 20. Jahrhunderts. Es geht darum, nicht nur den gesamten Staatsapparat, sondern auch Vereine, Verbände und sonstige gesellschaftliche Gruppierungen effektiv auf den Kurs der jeweiligen Erneuerungspolitik zu bringen. Der unbedingte Wille, die gesamte soziale Wirklichkeit einem einheitlichen Prinzip unterzuordnen bzw. sie damit zu durchdringen, ist der Grund dafür, dass man diese Regime "totalitär" nennt. Er bezeichnet den äußersten Gegensatz zu einer liberalen Staatsauffassung, ....
- Leitfaden Gender Mainstreaming im Europäischen
Sozialfonds. BMFSFJ, 2004. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anl ... rue.pdf
Auf S. 6 beklagt der Leitfaden, Gender Mainstreaming sei nicht in allen Politikfeldern systematisch verankert, insb.: "Die Intention, Gender Mainstreaming als systematischen integrierten geschlechtersensiblen Handlungsansatz für alle Interventionen, in allen Phasen, unter Beteiligung aller Akteure zu implementieren, wird faktisch auf einen einzigen Wirkungsbereich reduziert, der für explizit positive Aktionen bezüglich der Diskriminierung von Frauen vorgesehen ist."
- Birgit Kelle: Nach außen Gleichstellung, von innen Feminismus. FOCUS Magazin Nr. 32, 2012. http://www.focus.de/magazin/archiv/politik-nach-aussen- ... 13.html
- Dale O'Leary: The Gender Agenda - Redefining Equality, (Deutsche Zusammenfassung von Christl Ruth Vonholdt) . Vital Issues Press, Lafayette, Internet Archive (28.09.2007), Teil I und II, 1997. http://web.archive.org/web/20070928091350/dijg.de/pdf/b ... ry1.pdf, http://web.archive.org/web/20070928091350/dijg.de/pdf/b ... ry2.pdf
- René Pfister: Aus Gleichstellung wird "Gender Mainstreaming". Spiegel, 30.12.2006. http://www.spiegel.de/spiegel/a-457053.html
- Bettina Röhl: Die Gender Mainstreaming-Strategie. Cicero Online Spezial, 31.03.2005. http://bettinaroehl.blogs.com/mainstream/2005/03/cicero_online_s.html
- Volker Zastrow: "Gender Mainstreaming" - Politische Geschlechtsumwandlung. FAZ, 20.06.2006. http://www.faz.net/aktuell/politik/gender-mainstreaming ... 41.html
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der
Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
§ 1 Ziel des Gesetzes: .... Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. ...
- Ähnliche Formulierungen finden sich in
diversen Landesgleichstellungsgesetzen, z.B. im Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz -
LGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes: .... Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. ...
- In allen länderspezifischen Hochschulgesetzen werden die Hochschulen verflichtet, Maßnahmen zur Förderung von Frauen zu ergreifen, ggf. eingeschränkt auf Bereichen, in denen diese unterrepräsentiert sind. Maßnahmen zur Förderung von Männer, auch in Bereichen, in denen sie extrem unterrepräsentiert sind, sind nie vorgesehen. Die (stets weiblichen) Gleichstellungsbeauftragten haben ausschließlich die Interessen von Frauen zu vertreten. Es sind flächendeckend in allen Bereichen - auch dort, wo Frauen überrepräsentiert sind - Frauenförderpläne zu erstellen, der Begriff Männerförderplan existiert nicht.