Inhaltsübersicht
- Zusammenfassung
- Zum Stand der politischen Debatte um das GPG
- Eine Aussage und ihr sofortiger Widerruf
- Die "Methodischen Hinweise"
- Fazit
- Literatur
Zusammenfassung
Nachtrag 14.03.2017: Heute ist anläßlich des EPDs
2017 erneut die übliche Pressemitteilung des Statistischen
Bundesamts erschienen. Wie erwartet enthält sie praktisch alle
Fake News der 2016er Version.
Mehr dazu hier.
Bekanntlich leben wir in postfaktischen Zeiten, Fake News allenthalben. Ein besonders markantes Beispiel von Postfaktizität kann man beim bereinigten Gender Pay Gap (bGPG) beobachten, das vom Statistischen Bundesamt berechnet wird. Das Bundesamt drückt in seinen Publikationen, wenn man diese halbwegs sorgfältig liest, unzweideutig aus, daß das bGPG
Man kann argumentieren, die Falschaussage sei didaktisch gerechtfertigt, weil eine korrekte Aussage das breite Publikum mathematisch überfordern würde und eine "ungefähr richtige" Aussage zumindest annähernd den Inhalt der Statistik vermittelt. Dieses Ziel wird aber verfehlt, wenn das Publikum zu vollkommen falschen Interpretationen und Schlußfolgerungen verleitet wird. Die falschen Aussagen in den Pressemitteilungen wurden und werden, kaum überraschend, von einschlägig interessierten Kreisen hunderte Male zitiert. Sie spielen inzwischen bei der Verbreitung von Desinformation über das GPG eine sehr wichtige Rolle, die eine ausführliche Befassung und Widerlegung in diesem Blogpost rechtfertigen.
Bekanntlich leben wir in postfaktischen Zeiten, Fake News allenthalben. Ein besonders markantes Beispiel von Postfaktizität kann man beim bereinigten Gender Pay Gap (bGPG) beobachten, das vom Statistischen Bundesamt berechnet wird. Das Bundesamt drückt in seinen Publikationen, wenn man diese halbwegs sorgfältig liest, unzweideutig aus, daß das bGPG
höchstens 7% beträgt, tatsächlich aber kleiner, also ungleich 7% ist,wobei offen bleibt, wieviel kleiner. Aus dieser Aussage wird in der feministischen Propaganda das alternative Faktum, daß das bGPG
genau 7% beträgt,also ein wahrhaft erschreckendes Ausmaß hat, und natürlich gemäß einem klassischen Fehlschluß die allgegenwärtige strukturelle Diskriminierung von Frauen beweist. Man steht vor der Situation und rätselt, warum manche Leute nicht einmal einfache deutsche Sätze verstehen können. Die jahrelang falsche Berechnung des Datums des Equal Propaganda Days (EPD) läßt zwar Zweifel an der mathematischen Kompetenz feministischer Aktivisten aufkommen, im vorliegenden Fall sind wirklich keine Kenntnisse in höherer Mathematik vonnöten. Zur Ehrenrettung unserer Aktivisten muß man allerdings erwähnen, daß das Bundesamt seit Jahren in seinen Pressemitteilungen zum GPG Formulierungen benutzt, die Fehlinterpretationen regelrecht provozieren. Dort wird eine Beschreibung des bereinigten GPG gegeben, die sachlich irreführend bzw. falsch ist, die von den Publikationen, die das Bundesamt selber als detaillierte Darstellung zitiert, widerlegt wird und die als Begleitmusik unbewiesene feministische Propagandaaussagen enthält. Das Faktoid "7% bGPG" ist ein Musterbeispiel dafür, wie man auf subtile, schwer durchschaubare Weise Fake News produzieren kann.
Fake News Nr. 1: Der vernachlässigbare
Rechenfehler
Der rhetorische Trick, mit dem in den Pressemitteilungen
gearbeitet wird, besteht darin, einerseits pro Forma einen
Fehler im berechneten bGPG zuzugeben, zugleich aber den
Eindruck zu erwecken, dieser Fehler sei geringfügig. Einem
Leser, der die Materie nicht schon vorher kennt, wird
suggeriert, er könne den Fehler vernachlässigen
(detaillierte Textanalyse s.u.).
Explizite Aussagen über die Größe des Rechenfehlers, z.B.
maximal 1% der 7%, werden nicht gemacht und sind praktisch
auch kaum möglich. Der von den Pressemitteilungen
suggerierte Eindruck, der Fehler sei nicht erwähnenswert,
ist inhaltlich jedenfalls unhaltbar.
Das Bundesamt verfügt bei weitem nicht bei allen
lohnrelevanten Einflußfaktoren über entsprechende Daten,
und diese Daten haben in alternativen gGPG-Berechungen
einen hohen Bereinigungseffekt gehabt.
Im Endeffekt berechnet das Bundesamt aufgrund der
fehlenden Daten das bGPG zu hoch, und zwar sehr
wahrscheinlich viel zu hoch. Eine korrekte
Berichterstattung über die GPG-Bereinigung wäre gewesen:
Mit Hilfe der datenmäßig erfaßten Einflußfaktoren kann das Bundesamt das GPG bis auf einen Rest von ca. 7% bereinigen. Wenn vollständige Daten zu allen Einflußfaktoren vorhanden wären, wäre das bGPG kleiner, eventuell sogar erheblich kleiner und statistisch nicht mehr signifikant.Auf den potentiellen Rechenfehler wurde in den Pressemitteilungen bis 2015 überhaupt nicht hingewiesen, in der 2016er Pressemitteilung nur in ungeeigneter Form (s.u.). Dies ist eine erhebliche Irreführung der Öffentlichkeit, denn eine korrekte Berichterstattung wie oben vorgeschlagen reduziert die politische Einschätzung und ideologische Verwertbarkeit bzw. Skandalisierbarkeit des gGPG ganz erheblich. Ein Hinweis auf den potentiell großen Fehler darf daher auch in einer summarischen Mitteilung an die Öffentlichkeit nicht unterschlagen werden. Solange das Bundesamt nicht explizit eine Obergrenze für den Rechenfehler angibt und solange das tatsächliche bGPG wahrscheinlich nahe beim statistischen Rauschen (ca. 2%) liegt, sollte das Bundesamt nicht den Eindruck erwecken, das bGPG würde 7% betragen. Dieses alternative Faktum dient im heute herrschenden hegemonialen Feminismus nämlich dazu, nach Gutdünken grundgesetzwidrige Diskriminierungen von Männern zu verabschieden.
Fake News Nr. 2: eine zwangsläufig
falsche Interpretation
Extrem irreführend bis falsch sind ferner diverse
Formulierungen in den Pressemitteilungen, das vom
Bundesamt berechnete bereinigte GPG würde
"den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien"messen. Erstens sind die Daten zu den Qualifikationen und Tätigkeiten ausgesprochen lückenhaft und ungenau. Ein Bachelor in Romanistik ist datenmäßig nicht unterscheidbar von einem Maschinenbauingenieur. "Vergleichbare" Datenwerte implizieren also nicht, daß die Personen vergleichbare Qualifikationen haben. Gravierender ist aber das Aufhetzungs-Potential dieser Formulierung. Sie kann von Lesern, die die Rechenverfahren nicht kennen, nur so interpretiert werden:
wenn man in der untersuchten Stichprobe Gruppen von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien bildet, tritt innerhalb einer solchen Gruppe typischerweise ein Verdienstabstand von 7% (oder weniger) auf bzw. wird empirisch beobachtet.Diese Interpretation ist falsch, die Aussage ist unrichtig. Beispielsweise beträgt bei Berufsanfängern sogar das unbereinigte GPG nur 2%. In der Altersklasse über 55 Jahre beträgt das unbereinigte GPG dagegen fast 30% (s. Finke (2010), S. 32; bGPGs für diese Gruppen sind nicht angegeben). Die obige Fehlinterpretation ist aber fast zwingend, sie tritt sehr häufig in Zitierungen der Publikationen des Bundesamts auf. Dieses Faktoid führt fast automatisch zu aufrichtiger Empörung über die scheinbar offensichtliche Diskriminierung und zur ideologischen Radikalisierung, ist also eine nahezu perfekte Hetz-Propaganda. Die Formulierung in den Pressemitteilungen suggeriert fälschlich, das GPG würde durch Vergleich von statistischen Zwillingen, also bis auf das Geschlecht identischen Beschäftigungsverhältnissen, berechnet. Diese intuitiv naheliegende Methode scheitert u.a. daran, daß man wegen der beruflichen Segregation für die meisten Arbeitnehmer keinen statistischen Zwilling findet. Tatsächlich benutzt wird daher die Oaxaca-Blinder-Dekomposition, die völlig anders arbeitet und die vor allem - und im Gegensatz zur obenstehenden Fehlinterpretation - die extrem vielen "nicht vergleichbaren" Beschäftigungsverhältnisse verwertet und auch vom Ergebnis her wesentlich auf diesen basiert.
Man kann argumentieren, die Falschaussage sei didaktisch gerechtfertigt, weil eine korrekte Aussage das breite Publikum mathematisch überfordern würde und eine "ungefähr richtige" Aussage zumindest annähernd den Inhalt der Statistik vermittelt. Dieses Ziel wird aber verfehlt, wenn das Publikum zu vollkommen falschen Interpretationen und Schlußfolgerungen verleitet wird. Die falschen Aussagen in den Pressemitteilungen wurden und werden, kaum überraschend, von einschlägig interessierten Kreisen hunderte Male zitiert. Sie spielen inzwischen bei der Verbreitung von Desinformation über das GPG eine sehr wichtige Rolle, die eine ausführliche Befassung und Widerlegung in diesem Blogpost rechtfertigen.
Zum Stand der politischen Debatte um das
GPG
Das Gender Pay Gap (GPG) ist seit vielen Jahren eines der
wichtigsten feministischen Themen, da es ideale
Voraussetzungen für feministischen Populismus bietet:
- Sehr viele Menschen (nicht nur Frauen) halten sich für unterbezahlt und nicht genügend wertgeschätzt und glauben unkritisch jedes Gerücht, das diese Einschätzung bestätigt. Daher besteht bei diesem Thema ein hohes Potential, Frauen mit Falschinformationen, die blind geglaubt werden, aufzuwiegeln und Neid und Haß auf Männer zu erzeugen.
- Selbst wenn sie es wollten, können die wenigsten Frauen die Desinformation als solche erkennen. Die Berechnung eines korrekten und halbwegs aussagekräftigen GPG ist wirklich schwierig (mehr dazu z.B. hier). Man kann es mit einem Zoodirektor vergleichen, der wissen will, ob die weiblichen Tiere beim Füttern diskriminiert werden. Daß die männlichen Tiere etwas mehr Futter als die weiblichen bekommen, ist nicht ganz falsch, weil sie etwas größer sind. Wie verrechnet man nun die Unterschiede der Fleischportionen der Löwen mit den Unterschieden der Heuportionen der Gnus und Ziegen? Die zur Lösung dieser Aufgabe eingesetzten mathematischen Verfahren sind so komplex, daß sie auch die meisten Abiturienten mit einem Leistungskurs Mathematik überfordern dürften. Die meisten Frauen bzw. Debattenteilnehmer verstehen also die Gründe nicht, warum die Berechnung schwierig ist, kennen die Fehlerquellen bei der Datenerfassung und Vorverarbeitung nicht und können die Größenordnung des entstehenden Fehlers nicht einschätzen. Somit können Informationen zum GPG nicht mehr eigenständig hinterfragt werden, sondern müssen blind geglaubt werden. Mangels eigener mathematischer Kompetenz hängt die Bereitschaft, Aussagen über das GPG als Fakten zu akzeptieren, dann nur noch von der Übereinstimmung mit den eigenen Vorurteilen (bzw. von der Angst vor der kognitiven Dissonanz, den eigenen Opferstatus infrage gestellt zu sehen) und vom Vertrauen in die Informationsquelle ab.
Eine Aussage und ihr sofortiger Widerruf
Die Pressemitteilungen enthalten im Haupttext folgende
Passage über das bGPG:
"... Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2010 pro Stunde 7 % weniger als Männer."Die 2016er Pressemitteilung enthält unmittelbar anschließend einen Absatz mit folgendem Hinweis:
"Hier muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen."Die älteren Pressemitteilungen enthalten nur den ersten Absatz, der zweite Absatz mit dem Hinweis auf die Obergrenze fehlt, man kann diese Informationen nur umständlich in den zitierten Quellen finden. Wir gehen i.f. von der 2016er Pressemitteilung aus. Die beiden Absätze sind Aussagen der Form: 1. "Wir haben gerechnet und es kam x heraus.", 2. "Unsere Rechenverfahren sind fehlerhaft, ein korrektes Rechenverfahren würde weniger als x ergeben." Nach Lesen der beiden Absätze steht ein Leser vor der Frage, was ihm die Pressemitteilung denn nun insgesamt sagen will. Einer ersten, sehr klaren und präzisen Aussage "bGPG = 7%" steht eine diffuse relativierende Aussage gegenüber. Es bleibt unklar, wie groß der Fehler ist, also ob er z.B. 0.1%, 1% oder 7% beträgt, ob das korrekte bGPG also womöglich 0% ist und ob die präzise erste Aussage substantiell falsch ist. Wenn die Gesamtaussage nicht völlig inhaltsleer und unbrauchbar sein soll ("Das bGPG liegt irgendwo zwischen -2% und 10%"), kann man als Leser nur schlußfolgern, daß der Fehler nur pro forma erwähnt wird und relativ gering ist. Als Konsequenz kann man ihn somit in vereinfachenden Darstellungen komplett ignorieren. Diese Schlußfolgerung ist zwar falsch, aber bei den vorhandenen Formulierungen plausibel und eine naheliegende Erklärung, warum diese Pressemitteilungen so häufig kontrafaktisch als Beleg für die These zitiert werden, das bGPG würde 7% betragen.
Die implizite These, der
Berechnungsfehler sei irrelevant, ist unhaltbar
Die implizite These, der Fehler bei der Berechnung des
bGPG könne vernachlässigt werden, ist
auf keinen Fall haltbar.
Alleine schon die von Finke erwähnten frauentypischen
Erwerbsunterbrechungen führen zu einer deutlichen
Überschätzung der Berufserfahrung bei Frauen und
zu einem erheblichen Fehler bei der Bereinigung des GPG.
Hinzu kommen weitere, teilweise erhebliche Defizite hinsichtlich
der Erfassung der Leistungsgruppen und der
Ausbildungen, die geeignet sind, den Fehler weiter
zu vergrößern. Es ist kaum vorstellbar, daß man diese
Daten mit vertretbarem Aufwand und ausreichender
Genauigkeit nacherfassen könnte.
Daher erscheinen alternative GPG-Analysen, z.B. die Hay-Analyse oder
die Analyse des IW Köln, die auf ein bGPG von rund 2
% kommen, plausibler.
Zu dem Fazit, daß der größte Teil des GPG durch
Einflußfaktoren wie Qualifikation und Arbeitsplatzanforderungen erklärt werden, möglicherweise
sogar das komplette GPG, kommt auch eine sehr umfangreiche
Metastudie des U.S.
Department of Labor. Die USA haben ebenfalls ein
unbereinigtes GPG von ca. 23% und Arbeitsmärkte, die in
etwa mit Deutschland vergleichbar sind.
Die "Methodischen Hinweise"
Am Ende der Pressemitteilungen finden sich unter der
Überschrift "Methodische Hinweise" weitere Erläuterungen
zum GPG, die fragwürdige bis direkt falsche Aussagen
enthalten. Obwohl die "Methodischen Hinweise" jedes Jahr
redaktionell leicht modifiziert wurden, sind die i.f.
zitierten Falschaussagen in den letzten 4 Jahren wörtlich
identisch vorhanden.
Aussagen über das unbereinigte
GPG
Über das unbereinigte GPG erfährt man:
"Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind."Dieser Satz ist bei näherem Hinsehen weitgehend sinnfrei und scheint nur dazu zu dienen, feministische Kampfbegriffe erwähnen zu können. "Unterschiedliche Zugangschancen" ist ein Kampfbegriff, der den etwas aus der Mode gekommenen Begriff "gläserne Decke" inzwischen oft ersetzt. Er arbeitet ausgesprochen hinterhältig mit der Doppeldeutigkeit des Begriffs "(Zugangs-) Chance". Eine geringe Chance kann sowohl als Wahrscheinlichkeit als auch als unterstellter diskriminierender sozialer Wirkmechanismus verstanden werden (mehr zu dieser Begriffsverschiebung hier). Die Zugangschancen zum relativ gut bezahlen Ingenieurberuf sind vergleichsweise schlecht, wenn man kein Ingenieurfach studiert hat. Die Anteile des unbereinigten GPG, die man zumindest statistisch auf mehr Ausbildungsinvestitionen und andere rationale Gründe zurückführen kann, werden hier mittels unheilschwangerer Andeutungen zu "schlechteren Zugangschancen" für Frauen umgedeutet, das ist pure Proganda. "Schlechtere Zugangschancen" im Sinne diskriminierender sozialer Wirkmechanismen führen zu Verdienstunterschieden, denen keine Ausstattungsunterschiede gegenüber stehen, die also statistisch "nicht erklärt" werden können. Sie fallen, sofern existent, daher vor allem in das bereinigte GPG. Da das unbereinigte GPG alle bekannten und unbekannten Faktoren erfaßt, werden sie natürlich auch im unbereinigten GPG erfaßt, das ist trivial und nicht erwähnenswert. Die oben zitierte Aussage ist also wörtlich genommen korrekt, und zwar genauso korrekt und sinnlos wie die analoge Aussage "... wird der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch Menstruationsbeschwerden, allgemeine Dummheit und Faulheit, Risikoscheu usw. von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird." Die sinnlose Erwähnung von statistisch irrelevanten bzw. unbewiesenen Ursachen für das GPG benutzt eine klassische Propagandatechnik: Implizit wird hierdurch die Hypothese aufgestellt und vom Leser auch so verstanden, es gäbe relevante diskriminierende Wirkmechanismen und sie hätte einen Effekt, der über dem statistischen Rauschen und der Rechenungenauigkeit der Schätzverfahren liegt. Damit auch der Dümmste merkt, daß er (oder eher sie) den Denkfehler begehen soll, von einer Statistik auf eine Diskriminierung zu schlußfolgern, folgt am Ende noch ein Wink mit dem Zaunpfahl: "... [schlechtere Zugangschancen] ..., die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind." Es werden also noch weitere indirekt wirkende "Strukturen" postuliert. Möglich ist alles mögliche, was genau mit diesen unheilschwangeren Andeutungen gemeint ist, bleibt offen. Propagandatechnisch hat man es aber hinbekommen, die implizite, Angst und Emotionen erzeugende Aussage im Text unterzubringen, Frauen seien möglicherweise Opfer "benachteiligender Strukturen", also eine reine Vermutung. Anzumerken zur Qualität der Argumentation und zum Eindruck, daß hier Fake News verbreitet werden, sind noch zwei Punkte:
- Statistiken können die Existenz sozialer Wirkmechanismen prinzipiell nicht beweisen. Korrelationen beweisen keine Kausalitäten bzw. Wirkmechanismen, das ist Erstsemesterlehrstoff in Soziologie.
- Der "Zugang zu Berufen" findet vor allem bei Stellenbesetzungen statt, der Begriff "schlechtere Zugangschancen" unterstellt, daß Frauen bei der Besetzung von Stellen unfair behandelt werden. Chancengerechtigkeit bei Stellenbesetzungen ist ausschließlich ein Merkmal von Stellenbesetzungsverfahren. Die Verdienststrukturerhebung erfaßt aber nur Daten über existierende Beschäftigungsverhältnisse, nicht über Stellenbesetzungsverfahren. Das Statistische Bundesamt verfügt somit aufgrund der VSE-Daten und deren Analyse über keinerlei eigene Erkenntnisse, ob die Verfahren chancengerecht sind. Die implizite These von den "schlechteren Zugangschancen von Frauen" und die wilden Spekulationen über "möglicherweise ... benachteiligende Strukturen" sind also keine Ergebnisse eigener statistischer Analysen, sondern nachgebetete, hochumstrittene feministische Propaganda.
Aussagen über das bereinigte
GPG
Eine nochmalige Steigerung des Fake-Faktors bringt der
nächste Satz über das bereinigte GPG, der nicht unzufällig
sehr oft von feministischen Aktivisten zitiert wird:
"Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien."Im Vergleich zur ähnlichen Aussage im Haupttext sind hier die Erwerbsbiografien dazugekommen. Die Aussage wird also dahingehend verschärft, daß angeblich im bGPG auch Unterschiede in den Erwerbsbiografien herausgerechnet werden. Gerade in diesem Bereich sind aber die Daten am unvollständigsten. Diese Aussage ist somit hochgradig irreführend und bei ihrer naheliegenden Interpretation sachlich falsch. Sie wird durch die direkt anschließend als Referenz angegebenen Quellen des Bundesamts widerlegt: STATmagazin-Beitrag "Frauenverdienste - Männerverdienste: Wie groß ist der Abstand wirklich?" In der Mitte dieser Webseite, die vermutlich nur ein Bruchteil der Leser der Pressemitteilung durcharbeitet, lesen wir:
"In diesem Zusammenhang sollte jedoch berücksichtigt werden, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausfallen würde, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie zum Beispiel das individuelle Verhalten in Lohnverhandlungen oder Erwerbsunterbrechungen. Eine detaillierte Erläuterung hierzu enthält der Bericht Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen."In dem letzten zitierten Bericht (es handelt sich um Finke201010) ist von möglicherweise keine Rede mehr, sondern dort wird klipp und klar gesagt:
"... Der ermittelte Wert [des GPG] ist eine Obergrenze. Er wäre geringer ausgefallen, wenn der Berechnung weitere lohnrelevante Eigenschaften - vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen - zur Verfügung gestanden hätten."Daß man mit den VSE-Daten das GPG nicht vollständig bereinigen kann, wird in der oben zitierten Aussage unterschlagen. Ein tatsächlich bereinigtes GPG kann mit den VSE-Daten gar nicht berechnet werden. Ein mit den VSE-Daten bereinigtes GPG von ca. 7% ist in Wirklichkeit großenteils ein Rechenfehler aufgrund fehlender Daten.
Fazit
Man kann nur rätseln, was sich das Statistische Bundesamt
bei den Formulierungen in den Pressemitteilungen gedacht
hat und warum es sich zum Komplizen von
Desinformationskampagnen wie dem EPD macht. Einen
Gefallen hat es sich damit nicht getan, der Vorfall ist
geeignet, die Glaubwürdigkeit des Statistischen Bundesamts
zu beschädigen.
Für eine Institution, deren Anspruch mathematische
Kompetenz und Präzision ist, ist es zudem äußerst
peinlich, einen logischen Widerspruch zwischen einem Text
für die Presse und den zitierten Detailunterlagen zu
produzieren.
Dort, wo das Bundesamt feministische Propaganda nachbetet,
überschreitet es klar seine Kompetenzen.
Man kann allenfalls darüber spekulieren, ob die
Öffentlichkeit bewußt desinformiert werden soll und
wieviel Druck das BMFSFJ und andere feministische
Machtzentren auf das Bundeamt ausgeübt haben, ideologisch
nutzbare Pressemitteilungen zu produzieren.
Ebenso darüber, ob es Zufall ist,
daß die Pressemitteilungen in den letzten Jahren immer
gerade 3 - 4 Tage vor dem EPD erschienen sind,
also zu einem idealen Zeitpunkt, um sie für feministische
Propaganda ausschlachten zu können.
Der nächste EPD findet übrigens am 18.03.2017
statt. Die nächste Pressemitteilung dürfte also ungefähr
am 15.03.2017 erscheinen. Man darf gespannt sein, ob sie
wieder die gleichen falschen bzw. irreführenden Aussagen
enthält.
Nachtrag 14.03.2017
Am 14.03.2017 ist anläßlich des EPDs 2017 erneut die
übliche Pressemitteilung
des Statistischen Bundesamts erschienen. Wie
erwartet enthält sie praktisch alle Fake News und falsch
interpretierbaren Aussageb der 2016er Version. Einige
Beispiele:
- Die Überschrift lautet:
Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären
Korrekt hätte die Überschrift lauten müssen:Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden, soweit sie in den Destatis-Daten erfaßt sind, erklären. Wenn diese Daten vollständig wären, könnte man wahrscheinlich auch den Rest erklären.
- Weiter im Text:
Danach kann das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds nicht durch die lohnrelevanten Merkmale erklärt werden.
Richtig muß es heißen:Danach kann das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds nicht durch die in den Destatis-Daten erfaßten lohnrelevanten Merkmale erklärt werden. Sie können aber vermutlich durch nicht in den Destatis-Daten erfaßte lohnrelevante Merkmale erklärt werden.
- Die Aussage "bGPG = 7%" und ihr sofortiger Widerruf "bGPG ist kleiner als 7%" ist wie im Vorjahr vorhanden.
- Die methodischen Hinweise sind wörtlich identisch mit der 2016er Version, insb. die darin enthaltene feministische Propaganda.
Literatur
Die Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamts
- Verdienstunterschiede von Frauen und Männern bleiben weiter bestehen. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 101, 21.03.2012. https://web.archive.org/web/20160116023456/http://www.d ... 21.html
- Verdienstunterschiede von Frauen und Männern bleiben weiter bestehen. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 108, 19.03.2013. https://web.archive.org/web/20161115143845/https://www. ... 21.html
- Gender Pay Gap 2013 bei Vollzeitbeschäftigten besonders hoch. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 104, 18.03.2014. https://web.archive.org/web/20181106193516/https://www. ... 21.html
- Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland weiterhin bei 22 %. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 099, 16.03.2015. https://web.archive.org/web/20161115122617/https://www. ... 21.html
- Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland bei 21%. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 097, 16.03.2016. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressem ... 21.html
- Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 094, 14.03.2017. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressem ... 21.html
Sonstige Quellen
-
CONSAD Research Corporation: An Analysis of the Reasons for the Disparity in
Wages Between Men and Women - Final Report. U.S. Department of Labor, 12.01.2009. https://web.archive.org/web/20100331031109/http://www.c ... ort.pdf
"It is not possible to produce a reliable quantitative estimate of the aggregate portion of the raw gender wage gap for which the explanatory factors that have been identified account. Nevertheless, it can confidently be concluded that, collectively, those factors account for a major portion and, possibly, almost all of the raw gender wage gap." (S. 15, 2.3 Summary) - Claudia Finke: Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen 2006. Statistisches Bundesamt, Artikelnummer: 5621001-06900-4, 10.2010. https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Ver ... ionFile
- Michael Hanfeld: Das Jahr der falschen Nachrichten. FAZ, 31.12.2016. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wo-2016-f ... 20.html
- Walter Joachimiak: Frauenverdienste - Männerverdienste: Wie groß ist der Abstand wirklich? Statistisches Bundesamt, 19.03.2013. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/STATmagazin/VerdiensteArbeitskosten/2013_03/Verdienste2013_03.html