- Das Konzept
- Auftreten und Verbreitung
- Begründungen
- Mediale Unterstützung und politische Instrumentalisierung
- Begriffsvariante "kollektive Definitionsmacht"
- Literatur
- der Mann auf jeden Fall zu verurteilen ist
- die Frau keine Beweise für die Vergewaltigung oder auch nur eine Schilderung des Tathergangs liefern muß, der Aussage der Frau also blind zu vertrauen ist,
- die Frau den Begriff bzw. Tatbestand Vergewaltigung nach eigenem Ermessen beliebig weit fassen kann, also z.B. auch gewaltfreien Geschlechtsverkehr, bei dem sie "nicht wirklich einverstanden" war, als Vergewaltigung werten kann.
Einzuordnen ist das feministische Definitionsmacht-Konzept somit in das Sexualstrafrecht, es tangiert mehrere Aspekte der Rechtsschöpfung und Rechtsprechung:
- Es gibt jeder einzelnen Frau faktisch eine gesetzgeberische Kompetenz, da sie den Begriff "Vergewaltigung" selber definieren kann und wie ein Diktator festlegen kann, welche Handlungen Unrecht und damit strafbar sind.
- Rechtsprechung besteht normalerweise (außerhalb von Monarchien und Diktaturen) darin, 1. relevante Tatsachen (Tatbestände), die in existierenden Gesetzen definiert sind, und Indizien und Beweise dafür zu ermitteln, 2. diese zu bewerten und ggf. die Schuld des Angeklagten festzustellen und 3. auf dieser Basis ein Urteil zu fällen. Die beiden ersten Schritte werden hier von der anklagenden Frau übernommen. Der 3. Schritt, die Strafzumessung, bleibt weitgehend offen.
- Recht auf ein faires Verfahren,
- rechtliches Gehör,
- Bestrafung nur für definierte Tatbestände (nulla poena sine lege) und die
- Unschuldsvermutung.
Sofern es zu dokumentierten Verfahren gemäß dem feministische Definitionsmacht-Konzept kommt, ähneln dies den Hexenprozessen im Mittelalter oder den Schauprozessen in Diktaturen.
Das Definitionsmacht-Konzept macht einen Mißbrauch extrem leicht und verleiht Frauen enorm viel Macht über Männer. Es führt zu existenziellen Folgeproblemen (s. unten weitere Quellen) und wird regelmäßig mißbraucht, teilweise schon von 10-jährigen Mädchen auf dem Schulhof, teilweise zur Erpressung von Männern, teilweise im Berufsleben, um männliche Konkurrenten zu beseitigen.
Die Nichtbestrafung von Straftaten mangels Beweisen ist eine prinzipielle Schattenseite des rechtsstaatlichen Prinzips, niemanden willkürlich und ohne Beweise zu verurteilen, und betrifft alle Straftatbestände, nicht alleine Sexualdelikte.
Das Definitionsmacht-Konzept wird auch heute noch regelmäßig in feministischen Kreisen angewandt(1): Wenn eine Frau einen Mann bezichtigt, sie belästigt zu haben, wird er ohne Verhandlung aus der Veranstaltung entfernt.
Das Definitionsmacht-Konzept tritt faktisch auch im "legalen" Strafvollzug auf. Vergewaltigungen geschehen oft im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen in Beziehungen; in solchen Fällen werden Männer bereits bei der polizeilichen Ermittlung regelmäßig als Täter vorverurteilt, haben also keine Chance auf eine unvoreingenommene Ermittlung des Tathergangs. Man kann auch diese Vorverurteilungen als Anwendung des Definitionsmacht-Konzepts ansehen.
Das Definitionsmacht-Konzept liegt auch diversen Fällen von (versuchter) Lynchjustiz zugrunde, in denen Männer ermordet oder zusammengeschlagen wurden oder dies versucht wurde, alleine auf Basis der Behauptung einer Frau, dieser Mann habe sie vergewaltigt (oder sexuell belästigt).
Die verbreitete Anwendung des Definitionsmacht-Konzepts in den USA erklärt sich wie folgt: Die Schulen und Universitäten sind von der Obama-Regierung verpflichtet worden, regelrechte Femegerichte für Anklagen wegen sexueller Belästigung einzurichten. In diesen Gerichten werden noch nicht einmal elementarste Regeln einer fairen Prozeßführung eingehalten. Vielfach fungieren fanatische Feministinnen faktisch als Staatsanwalt und Richter in Personalunion. Die fast immer männlichen Angeklagten werden durchweg extrem hart betraft, auch bei erwiesener Unschuld durch normale, professionelle Gerichte, z.B. durch Verweis von der Uni, was wegen der dann verlorenen hohen Studiengebühren und der Brandmarkung als überführter Sexualverbrecher lebensentscheidende Auswirkungen hat.
- (Biologische) Frauen lügen nie, ihren Aussagen kann immer vertraut werden (auch wenn sie übermüdet, alkoholisiert oder in einem andersartig beeinträchtigten Zustand waren).
- Aussagen von Männer sind stets als potentiell falsch sein, sie sind weniger glaubhaft als die von Frauen.
I.d.R. wird auch von einer bewußten Falschaussage des Mannes, also einer Lüge, ausgegangen. Für die Schuldfeststellung und die Strafzumessung ist dies allerdings belanglos.
Ergänzt wird die erkenntnistheoretische Begründung des Definitionsmacht-Konzepts durch die These, daß eine Schilderung und ein erneutes Erleben der Vergewaltigung eine Frau zu sehr psychisch belastet und ihr daher nicht zuzumuten ist - dies betrifft den zweiten o.g. Punkt des Konzepts, i.w. die Verurteilung des Manns ohne Verhandlung.
Motiviert wird das Definitionsmacht-Konzept auch regelmäßig damit, die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsanklagen sei zu gering. Hierbei wird oft auf dubiose Statistiken verwiesen, mit denen eine extrem hohe Zahl von "alltäglichen" tatsächlichen Vergewaltigungen von Frauen "bewiesen" wird, denen nur wenige Verurteilungen gegenüberstehen. Auch hier wird im Endeffekt die Aufhebung rechtsstaatlicher Grundsätze für Männer gefordert, denn hier wird gefordert, mehr oder weniger willkürlich einen Teil der freigesprochenen Angeklagten zu verurteilen, also letztlich wieder auf das Rechtsprinzip der Sippenhaft zurückgegriffen.
- Täter und Opfer haben das gleiche
Geschlecht:
Solche Fälle sind, da sie nur eine Minderheit betreffen, selten und dringen kaum an die Öffentlichkeit. Straftaten zwischen männlichen Homosexuellen sind zudem für den Feminismus kein originäres Thema.
Gewalt in lesbischen Beziehungen ist zwar relativ verbreitet und bei lesbischen Paaren sogar deutlich häufiger als in heterosexuellen Beziehungen (für die USA s. z.B. Breiding (2014), Glass (2014)), aber ein Tabu und kaum erforscht. Straftaten zwischen Lesben öffentlich zu machen kann jedenfalls nicht im Interesse des Feminismus liegen, weil dann Frauen als Täter dargestellt werden und die Glorifizierung von Frauen als per definitionem gewaltlos und unschuldig unterminiert werden würde.
Forderungen, das Definitionsmacht-Konzept auch auf sexuelle Gewalt in homosexuellen Beziehungen anzuwenden, scheinen nicht zu existieren und würden allenfalls die Unhaltbarkeit des Konzepts deutlich machen.
- Täter männlich und Opfer weiblich:
Diese Fälle sind häufig und werden medial stark in den Vordergrund gerückt, derartige Fälle sollten hinreichend bekannt sein. Diese Fälle werden regelmäßig politische instrumentalisiert, um feministische Machtpositionen zu stärken. Besonders zynisch in diesem Zusammenhang ist, daß die Skandalisierung der Vorfälle einer zentralen Begründung des Definitionsmacht-Konzepts direkt widerspricht, nämlich daß ein erneutes Erleben der Vergewaltigung eine Frau zu sehr psychisch belastet und ihr daher nicht zuzumuten ist.
- Täter weiblich und Opfer männlich:
In diesem Fall zwingt die Frau den Mann zu einem ungewollten Geschlechtsverkehr (ggf. mit dem Risiko einer ungewollten Vaterschaft). Beispiele für Vergewaltigungen von Männern findet man hier. Vergewaltigungen von Männern durch Frauen sind sehr häufig (Statistiken für die USA s. Stemple (2014) und Rosin (2014)). Dennoch sind Vergewaltigungen von Männern durch Frauen in der Öffentlichkeit nahezu unbekannt. Dies hat mehrere Gründe:
- Durch die allgemeine moralische Diskreditierung von Männern (vgl. Sexismus gegen Männer) leidet deren Glaubwürdigkeit, was die Aussichten, einen Prozeß zu gewinnen, als noch geringer erscheinen läßt als bei Frauen.
- Die Vorverurteilung bei der polizeilichen Ermittlung wurde schon oben erwähnt.
- Das öffentliche Eingestehen, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein, ist für Männer mit einem Gesichtsverlust verbunden und von daher extrem tabuisiert.
Ob sich Männer bei weiblichen Vergewaltigern theoretisch auf die Definitionsmacht berufen dürfen, bleibt unklar, in der Praxis ist es nicht möglich. Da in der Regel die Anklage wegen Vergewaltigung mit einer Gegenklage wegen Vergewaltigung oder zumindest Verleumdung pariert werden kann, würde das Recht der Frau, sich einseitig auf die Definitionsmacht zu berufen, unterminiert werden.
Daß das Ausmaß der Delikte nur ungenau bekannt ist und daß zu wenig für die Opfer und die Prävention getan wird, ist bei allen drei oben genannten Konstellationen ein gesellschaftliches Defizit, das gezielt behandelt werden kann und sollte.
Der Begriff Definitionsmacht wird teilweise auch in einer Variante benutzt, die man als kollektive Definitionsmacht bezeichnen kann. Hier erhalten Kollektive Rechte bzw. die Macht, als Kollektiv bestimmte Entscheidung treffen zu können, die auch für Individuen außerhalb dieses Kollektivs verbindlich sind. Typischerweise handelt es sich dabei um eine Minderheit, die der Mehrheit bestimmte Vorschriften machen kann (die Mehrheit braucht in Demokratien kein Definitionsmacht-Konzept, da sie theoretisch mehrheitliche Entscheidungen herbeiführen kann.) Beispielsweise haben schwarze Frauen gegenüber weißen durchgesetzt, alleine über Rassismusthemen entscheiden zu können (Beispiele s. hier). Das kollektive Definitionsmacht-Konzept überschneidet sich stark mit dem Kollektivbewußtseinskonzept (Identitätspolitik) und dem Intersektionalismus (Denken in Opferstatushierarchien).
Die Entscheidungen, die aufgrund kollektiver Definitionsmacht getroffen werden, betreffen typischerweise keine Einzelfälle oder Gerichtsverfahren, sondern allgemeinpolitische Standpunkte, Verhaltensregeln / "Gesetze" und/oder Problemdefinitionen, z.B. zu bestimmen, was unter Sexismus fällt und was nicht.
Eine Gemeinsamkeit von individueller und kollektiver Definitionsmacht besteht in der Annahme, es gäbe keine Objektivität bzw. objektiven Erkenntnisse, sondern nur subjektive Erkenntnisse von direkt betroffenen Personen. Bei einer einzelnen Person sind ihre subjektiven Erkenntnisse klar, bei einem Kollektiv ist dies nur unter der Annahme klar, daß alle Mitglieder des Kollektiv identische Erkenntnisse und Meinungen haben. Diese Annahme ist bei großen Kollektiven und komplizierten Themen unrealistisch (sofern man keine Gehirnwäsche durch identity politics unterstellt). Es ergibt sich somit in der Praxis das Folgeproblem, eine Mehrheitsmeinung zu erheben und durch Sprecher nach außen zu vertreten.
- Ulrike Heider: Moralischer Rigorismus. Junge Welt, 27.08.2016. https://www.jungewelt.de/2016/08-27/070.php
- Nadja Hermann: Feminismuskritik: Definitionsmacht. erzaehlmirnix.wordpress.com, 30.07.2013. http://erzaehlmirnix.wordpress.com/2013/07/30/feminismuskritik-definitionsmacht/
- Les Madeleines: Definitionsrecht - Textgrundlage einer Veranstaltung vom AStA der Uni Hannover und dem Hochschulinformationsbüro, 3. Dezember 2001. 2001. https://lesmadeleines.files.wordpress.com/2001/12/defrecht.pdf
- Les Madeleines: Kein Kavaliersdelikt - Warum Definitionsmacht frauenverachtend und anti-feministisch ist. Jungle World 32, 12.08.2012. https://jungle-world.com/artikel/2010/32/41534.html
- NN: Keine Definitionsmacht für Niemand!, 2013, http://keinedefma.blogsport.de/2013/07/07/keine-definitionsmacht-fuer-niemand/ bzw. http://keinedefma.blogsport.de
- NN (DefmaKritik): 7 Thesen zur Definitionsmacht, indymedia.org, 01.08.2010, http://web.archive.org/web/20140406204219/linksunten.indymedia.org/node/23759
- NN: Unterdrückungsmechanismen in emanzipatorischen Bewegungen? 10.03.2013, http://drehumdiebolzeningenieur.wordpress.com/2013/03/1 ... gungen/
- Fabian Stepanek: Willkür statt Aufklärung: Vorwurf sexueller Nötigung und "Täterschutz"-Framing für Grundrechte. Telepolis, 24.07.2021. https://www.heise.de/tp/features/Willkuer-statt-Aufklae ... 05.html
- Justus Wertmüller, Uli Krug: Infantile Inquisition - Vergewaltigungsdebatten in der Szene: Verdränger werden Verfolger. Bahamas 32/2000, 2000. https://www.redaktion-bahamas.org/auswahl/web32-4.html
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Judith Grossman: A Mother, a Feminist, Aghast. Wall Street Journal, 17.04.2013. https://online.wsj.com/article/SB10001424127887324600704578405280211043510.html
"Title IX ... has obliterated the presumption of innocence that is so foundational to our traditions of justice. ... Who knew that American college students are required to surrender the Bill of Rights at the campus gates? ... allegations were a barrage of vague statements, rendering any defense virtually impossible. ... I fear that in the current climate the goal of "women's rights," ... runs the risk of grounding our most cherished institutions in a veritable snake pit of injustice."
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Ron Laughery: War on sex or just colleges gone crazy? dailycamera.com, 12.01.2014. https://www.dailycamera.com/columnists/ci_24887524/laug ... zy.html
"... Joshua Strange at Auburn University who in 2011 was accused by a girlfriend ... in an audio recording of the Strange trial obtained by the Wall Street Journal, the lack of fair treatment and due process was frighteningly apparent. Standards of proof were arbitrarily changed and then summarily ignored. Strange's lawyers were forbidden to speak, much less question the accuser. No qualified legal experts were involved.."
- Margaret Wente: The escalating war against campus `rape culture'. The Globe and Mail, 31.07.2014. http://www.theglobeandmail.com/globe-debate/the-escalat ... 871248/
- Cathy Young; Guilty Until Proven Innocent - How the government encourages kangaroo courts for sex crimes on campus. reason.com, January 2014. http://reason.com/archives/2013/12/17/guilty-until-proven-innocent
- Arne Hoffmann: Debatte über angebliche Vergewaltigung an der Columbia kocht hoch. Genderama , 05.02.2015. https://genderama.blogspot.de/2015/02/debatte-uber-ange ... ng.html
- Rudi Novotny: Was geschah auf der Matratze? DIE ZEIT Nr. 21/2015, 01.06.2015. https://www.zeit.de/2015/21/columbia-university-sexuell ... ansicht
- M.J. Breiding, J. Chen, M.C. Black: Intimate Partner Violence in the United States - 2010. National Center for Injury Prevention and Control, Centers for Disease Control and Prevention, 2014. https://www.ncjrs.gov/App/Publications/abstract.aspx?ID=267363
- JD Glass: 2 Studies That Prove Domestic Violence Is an LGBT Issue. Advocate, 04.09.2014. https://www.advocate.com/crime/2014/09/04/2-studies-pro ... t-issue
- Hanna Rosin: When Men Are Raped. Slate, 29.04.2014. https://slate.com/human-interest/2014/04/male-rape-in-a ... en.html
- Lara Stemple, Ilan H. Meyer: The Sexual Victimization of Men in America: New Data Challenge Old Assumptions. American Journal of Public Health 104:6. June 2014, p.e19-e26, DOI: 10.2105/AJPH.2014.301946, 06.2014. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4062022
(1) Diese Seite entstand im Gefolge der Aufschrei-Kampagne anno 2013, die sich konzentionell stark auf das Definitionsmacht-Konzept stützte und daher zu Debatten über die Verfassungs- und Menschenrechtswidrigkeit dieses Konzepts führte. Das Bewußtsein über dieses Unrecht scheint in den Folgejahren abgenommen zu haben, nicht zuletzt aufgrund zahlloser feministischer Twitter-Kampagnen, die von unseren Medien gesponsort wurden, namentlich die MeToo-Kampagne. Obwohl das Definitionsmacht-Konzept also viel weiter verbreitet ist als früher, findet man nur noch wenige Artikel, z.B. Stepanek (2021), die dessen Verfassungs- und Menschenrechtswidrigkeit thematisieren.