Seit einigen Tagen laufen
diverse Berichte über die Ernennung von Rachel Levine zum
stellvertretenden Staatssekretär für Gesundheit in den USA
über die Ticker. Die Washington Post titelt euphorisch:
"
Rachel Levine, historic transgender nominee, confirmed
as assistant health secretary" angesichts der
historischen Tragweite des Vorgangs und berichtet:
The Senate on Wednesday voted 52 to 48 to
confirm Rachel Levine as the nation's assistant secretary
for health, making her the highest-ranking openly
transgender official in U.S. history.
Nominiert wurde Levine schon
im Januar vom derzeit weltweit
mächtigsten Trans-Aktivisten,
Joe Biden. Der Senat hat diese Nominierung jetzt
bestätigt. Daß sich Prominente als transsexuell
(1) outen, ist auch schon früher vereinzelt
vorgekommen. Die Jubelrufe im Fall Levine deuten aber
darauf hin, daß jetzt "offene Transsexualität" als ein neuer
Hype bzw. eine neue Stufe der Emanzipation angestrebt wird,
ähnlich wie offene Homosexualität. Diese scheinbare Analogie
übersieht aber, daß "offene Transsexualität" das Konzept der
Transsexualität grundsätzlich negiert und ein Widerspruch in
sich ist. Man ahnt ferner Böses hinsichtlich der von den
Grünen und von Trans-Aktivisten angestrebten Verschärfung des
Offenbarungsverbots.
Hat sich die WaPo strafbar gemacht?Gründe für das OffenbarungsverbotTransidentität bzw.
Transsexualität als (Rechts-) Anspruch an das Verhalten
Dritter"Offenbarungen" und Annahmen
über deren WahrscheinlichkeitDie innere Unlogik offener TranssexualitätFazitAnmerkungenQuellen
Hat sich die WaPo strafbar gemacht?
Zurück nach Deutschland, wo der Bundestagswahlkampf gerade
anläuft und wo die Grünen in ihrem
Wahlprogramm verkünden, "das überholte
Transsexuellengesetz endlich aufheben" und durch ein neues
Selbstbestimmungsgesetz ersetzen zu wollen. Darin soll "das
Offenbarungsverbot konkretisiert" werden. Man darf das
"konkretisieren" wohl so verstehen, daß die Merkmale des
Vergehens, einen Transsexuellen als solchen zu offenbaren,
ausgedehnt und/oder Strafen bei Zuwiderhandlung eingeführt
werden sollen.
Gute Nachrichten für die WaPo: sie macht sich in Deutschland
noch nicht strafbar, weil im Transsexuellengesetz (TSG) der
§ 5 Offenbarungsverbot i.w. nur verbietet, den oder die
früheren Vornamen eines Transsexuellen zu offenbaren oder
auch nur auszuforschen, mehr nicht
(2). Den früheren Vornamen von Levine verrät uns die WaPo
nicht, ob sie ihn kennt, weil sie ihn ausgeforscht oder
"zufällig" erfahren hat, sei dahingestellt, jedenfalls ist
sie aus dem Schneider.
Gründe für das Offenbarungsverbot
Grundsätzlich ist es eigentlich völlig uninteressant, den
eventuellen früheren Vornamen einer Person zu kennen, und
kein Schaden, davon zu wissen. Wenn z.B. jemand als "Adolf"
getauft wurde und sich dann zu "Karl" umbenannt hat, würde
man nur verständnisvoll nicken und zur Tagesordnung
übergehen. Nicht zu reden von frei erfundenen Spitz- oder
Rufnamen. Der ganze Sinn des Verbots, den früheren Vornamen
von Transsexuellen zu verraten, besteht offensichtlich
darin, die
Tatsache der Transsexualität als solche
nicht zu offenbaren. Wieso eigentlich?
Eine erste Begründung könnte darin liegen, das Transsexuelle
von religiösen oder ideologischen Fanatikern bedroht werden,
bis hin zur Ermordung. Zumindest verbreiten Trans-Aktivisten
dieses Bedrohungszenario, und dieses Narrativ dürfte
wesentlich dazu beigetragen haben, die Transsexuellen an die
Spitze der Opferstatuspyramide zu befördern. Wenn dieses
Argument stimmt, dann müßte man sich aus Gründen der
Gleichbehandlung viel eher um Schwule kümmern, die noch mehr
von dieser Bedrohung betroffen sind und die eine viel
größere Gruppe sind. Homosexuelle haben indes genau das
Gegenteil von Geheimhaltung ihrer Sexualität angestrebt und
längst durchgesetzt: Schwule Minister, lesbische
Parteivorsitzende oder homosexuelle Präsidenten von
Bundesländern sind längst normal, der Sachverhalt als
solcher interessiert niemanden mehr (ausgenommen die
erwähnten Fanatiker).
Das Offenbarungsverbot speziell bei Transsexuellen mit einem
Bedrohungszenario zu begründen, ist also nicht plausibel.
Wesentlich naheliegender ist die Begründung, daß eine
Offenbarung der Transsexualität den Kern dessen, was
Transsexualität ausmacht, negiert. Dies führt zur Frage, was
Transsexualität überhaupt ist.
Transidentität bzw.
Transsexualität als (Rechts-) Anspruch an das Verhalten
Dritter
Auch wenn sich sogar Experten
nicht ganz einig sind, was
Transidentität bzw. Transsexualität genau ist, kann man als
Minimalkonsens festhalten, daß man sein biologisches
Geschlecht - bis hin zur Suizidandrohung - ablehnt und sich
selber als das andere biologische Geschlecht empfindet,
ferner den
Anspruch an Dritte stellt, als das andere
Geschlecht wahrgenommen und behandelt zu werden. Genau
dieser Anspruch ist z.B. in einigen Ländern ein
Rechtsanspruch mit empfindlichen Strafandrohungen, und genau
das kommt gerade auch auf uns zu.
An dieser Stelle kommt wieder Rachel Levine ist Spiel: Bei
Levine reicht ein Blick ins Gesicht bzw. auf die
Pressefotos, um das tatsächliche biologische Geschlecht zu
erkennen: das ist ein klassisches Männergesicht. Levine ist
ein typisches Beispiel für Fälle, so man nur Sekunden
braucht bzw. minimalen Aufwand treiben muß, den Widerspruch
zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu erkennen. Ein
"Offenbarungsverbot" ist hier sinnlos, weil die Vortäuschung
des anderen Geschlechts sowieso nicht klappt.
Die Betrachter werden hier in die gleiche schizophrene
Situation gezwungen wie das Kind in "Des Kaisers neue
Kleider" (oder wie die systematischen Zerstörung des
Realitätswahrnehmung in "1984").
Das Offenbarungsverbot und verwandte Forderungen von
Trans-Aktivisten erweisen sich hier als
Eingriff in
elementare Freiheitsrechte, die Realität objektiv
wahrzunehmen und seine Meinung zu äußern, sowie als Zwang,
bewußt die Unwahrheit zu sagen.
Wenn man die Ursachen für diese absurde schizophrene
Situation verstehen will, muß man - wie so oft -
sich einige Begriffsverschiebungen und implizite Annahmen
klar machen.
"Offenbarungen" und Annahmen
über deren Wahrscheinlichkeit
Der
Begriff
Offenbarung bedeutet außerhalb religiöser Kontexte, (a)
etwas bisher Unbekanntes über sich selbst seiner Umwelt zu
verraten oder (b) selber durch eigene Fähigkeit zu einer
wichtigen Einsicht und Erkenntnis zu kommen. Beim
"Offenbarung"sverbot hat der Begriff stattdessen in erster
Linie eine ganz andere Bedeutung, nämlich i.w. ein
Geheimnisverrat: der Offenbarende (Person X) verrät einem
Dritten (Person Z) ein Geheimnis des dadurch Offenbarten
bzw. "Enttarnten" (transsexuelle Person Y) gegen deren
Willen.
Große Teile der Debatte um Transsexualität und speziell um
das Offenbarungsverbot drehen sich im Kern um die Frage, wie
perfekt Außenstehenden dauerhaft der Eindruck des neuen
Geschlechts vermittelt werden kann, also wie häufig das
Geheimnis aufgedeckt wird, und wie groß die Anteile der
Aufdeckungen sind, die auf eigene Erkenntnisse
(Offenbarungen vom Typ (b)) bzw. Geheimnisverrat
(Offenbarungen vom Typ (c)) zurückzuführen sind.
Das Offenbarungsverbot im TSG und viele Debattenbeiträge von
Trans-Aktivisten gehen offenbar von der Annahme aus, ein
Transsexueller könnte das gewünschte andere biologische
Geschlecht dauerhaft perfekt vortäuschen und das Geheimnis
würde fast nur durch Verrat aufgedeckt, während die
Aufdeckung des Geheimnisses durch eigene Erkenntnisse sehr
selten ist und keine Rolle spielt. Nur unter diesen Annahmen
ist das Auskundschaften und Verraten der Transsexualität die
Hauptursache für die erhebliche Schädigung eines
Transsexuellen und als böswillig zu bewerten. Nur dann ist
ein Verbot bzw. eine Bestrafung moralisch gerechtfertigt.
Diese Annahmen sind indes sehr optimistisch. Eine perfekte
Vortäuschung des anderen biologischen Geschlechts ist in
Wirklichkeit schwierig bis unmöglich. Der Grad der
Unmöglichkeit hängt vom
Sinn bzw.
Kontext ab, warum man überhaupt Geschlechter
unterscheidet. Wenn es um Kinder bzw. Fortpflanzung oder um
medizinische Untersuchungen geht, ist die Geheimhaltung
definitiv unmöglich. Bei direkten sexuellen Kontakten oder
im Leistungssport ist sie fast unmöglich
(3). Selbst im allgemeinen sozialen Umgang, wo man mehr
Distanz wahrt und wo es eigentlich gar keinen funktionalen
Grund gibt, Geschlechter zu unterscheiden, muß man einen
extremen Aufwand treiben, um nicht durchschaut zu werden.
Bei ungünstigen biologischen Voraussetzungen ist man auch
hier chancenlos. Einen Eindruck von dem Aufwand und den
Schwierigkeiten vermittelt
Vincent (2006).
Ursache der Schwierigkeiten selbst in "harmlosen" Kontexten
ist unsere angeborene
Andro- bzw. Gynophilie, mit
der wiederum eine angeborene ausgeprägte Fähigkeit
einhergeht, männliche bzw. weibliche Phänotypen zu
unterscheiden, also Menschen nach ihrem Phänotyp zu
klassifizieren. Je nach Klassifizierung reagieren wir
entweder mit sexueller Attraktion oder mit intrasexuellem
Konkurrenzverhalten.
Wir können andere nicht nur binär als potentiellen
Fortpflanzungspartner oder intrasexuelle Konkurrenz
klassifizieren, sondern die potentiellen Partner sogar
hinsichtlich ihrer Eignung zur Fortpflanzung graduell
bewerten. Wir finden sie dann mehr oder weniger "schön". Bei
der Bewertung der Schönheit von Gesichtern und anderen
Körperteilen kommt es auf kleinste Unterschiede in den
Farben, Formen und Proportionen an. Wir sind extrem gut
darin, diese Unterschiede zu erkennen und können unsere
ausgeprägte Fähigkeit zur Klassifizierung und
Schönheitsbeurteilung nicht einfach abschalten, das ist
nämlich der
Kern unserer Sexualität. Die
Schönheitsbeurteilung ist sozusagen die meßtechnische
Realisierung der sexuellen Attraktion.
Genau diese Abschaltung wird aber von Trans-Aktivisten durch
Parolen wie
"eine Transfrau ist eine Frau" verlangt, ebenso
tendenziell durch das Offenbarungsverbot. Diese Forderung
ist inhaltlich genau dasselbe wie die Forderung, Schwule zu
"heilen", das ist ein
massiver Eingriff in die sexuelle
Selbstbestimmung. Kürzlich hat der Protest gegen diese
Fremdbestimmung u.a. zur SuperStraight-Kampagne geführt
(4).
Die innere Unlogik offener Transsexualität
Bei den vorstehenden Betrachtungen war der Fall "offener
Transsexualität" nicht berücksichtigt. Das TSG macht dies
auch nicht, d.h. die Verbote gelten grundsätzlich auch dann,
wenn der Transsexuelle selber seine Transsexualität
offenbart
(5). Der Hauptgrund, Selbstoffenbarungen nicht zu
berücksichtigen, dürfte in der Einschätzung liegen, daß
diese extrem unwahrscheinlich sind.
Wenn es der Kern der Transidentität bzw. Transsexualität
ist, sich selber bzw. Dritten die Illusion zu verschaffen,
das andere, gewünschte Geschlecht zu sein, dann kann man
nicht zugleich genau diese Illusion selber zerstören, indem
man "offen transsexuell" ist. Levine z.B. ist ein
biologischer Mann, der als "Frau" wahrgenommen werden will,
uns aber zugleich mitteilt, daß er gar keine biologische
Frau ist. Als Betrachter befindet man sich in einer völlig
absurden Situation, zwei sich direkt widersprechende
Aussagen aus der gleichen Quelle glauben zu sollen.
Als außenstehender Betrachter kann man dieses Paradox auf
etwas unschöne Weise auflösen, indem man offen
Transsexuellen die Fähigkeit zu logischem Denken abspricht.
Alternativ kann man einen offen Transsexuellen als eine Art
permanenten Travestiekünstler ansehen. Dann stellt sich aber
die Frage, was mit dem vorgetäuschten Phänotyp noch
ernsthaft ausgesagt werden soll, welche
Ansprüche an das Verhalten anderer
gestellt werden und ob überhaupt bzw. in welchen Kontexten
hier noch von einem Geschlecht die Rede sein kann, das die
funktionale Unterscheidung von Personen anhand das
Geschlechts bezweckt.
Eine halbwegs in sich konsistente Auflösung des Paradox
besteht darin, in bestimmten Kontexten "Transfrau" und
"Transmann" als eigene Kategorien neben "Frau", "Mann"
(6)
und eventuell weiteren Kategorien anzusehen. Damit würde man
letztlich die biologischen bzw. medizinischen Realitäten
anerkennen. Dazu müßte man aber den bisherigen dogmatischen
Anspruch "eine Transfrau ist eine Frau" (analog für Männer)
aufgeben, was eine Kehrtwende um 180 Grad bedeuten würde.
Fazit
Festhalten kann man als Fazit, daß das Konzept "offene
Transsexualität" zusätzliche Verwirrung stiftet und die
ohnehin vorhandene
Unklarheit, was
Transsexualität überhaupt ist, weiter vergrößert.
Man darf gespannt sein, ob sich "offene Transsexualität" als
Phänomen weiter ausbreiten und ob sich dessen die innere
Unlogik im kommenden Selbstbestimmungsgesetz niederschlagen
wird.
Anmerkungen
(1)
Auf die unterschiedlichen Benutzungen der Bezeichnungen
transident, transsexuell und transgender gehen
wir hier nicht ein und benutzen i.f. vereinfachend nur die
Bezeichnung transsexuell.
(2)
Die WaPo (oder eine deutsche Zeitschrift, die den gleichen
Text veröffentlicht) macht sich auch deshalb nicht strafbar,
weil das TSG i.w. nur für Behörden gilt. Aus dem Text des
Gesetzes ist dies nicht direkt ersichtlich. Die
Staatsanwaltschaft Tübingen stellte im Einstellungsbescheid
vom 29.07.2020 zum Aktenzeichen 14 Js 16672/20 fest (s.
Usebach (2020)),
(nur) staatliche Organe, wie Behörden und Gerichte seien
Adressaten der Norm. In diesem Prozeß war der Tübinger
OB Boris Palmer angeklagt worden, gegen § 5 Abs. 1 TSG
verstoßen zu haben, weil er den früheren Vornamen eines
anderen Mitglieds der Grünen benutzt hatte. § 5 Absatz (2)
verpflichtet aber auch Privatpersonen (frühere Ehegatten,
die Eltern, die Großeltern und die Abkömmlinge des
Transsexuellen), bei bestimmten Rechtsgeschäften den neuen
Vornamen anzugeben, den alten also nicht zu offenbaren.
Man kann jedenfalls davon ausgehen, daß die Grünen und die
Transgender-Verbände die politische Absicht haben, den
Geltungsbereich des Offenbarungsverbots deutlich auszuweiten
und Verstöße dagegen zu einer strafbewehrten
Ordnungswidrigkeit zu machen.
(3)
Eine andere Person kann natürlich mit einem
Transsexuellen freiwillig und in voller Kenntnis der
Transsexualität erfüllende sexuelle Kontakte haben. Darum
geht es hier nicht, sondern nur um die Frage, ob diese
Kenntnis bei einer Person, die dazu nicht willens ist,
vermieden werden kann.
(4)
Die SuperStraight-Kampagne erregt seit Anfang März unter dem
Hashtag #superstraight (ferner analog unter #supergay und #superlesbian) einige Aufmerksamkeit. Sie lehnt den
Anspruch von Trans-Aktivisten ab, bei der Partnersuche
Transsexuelle unterschiedslos wie Nicht-Transsexuelle in
Betracht zu ziehen. Stattdessen zieht man nur
Nicht-Transsexuelle als Partner in Betracht. Die
feministische bzw. trans-aktivistische Presse verurteilte die Bewegung
sofort als transphob. Dieser Konflikt ist aber nur ein
Symptom einer tiefgehenden Spaltung der feministischen
Bewegung über der Frage, was die Begriffe "männlich" und
"weiblich" bedeuten und wer den höchsten Opferstatus
hat. Der Konflikt wurde schon bei den Affären um J.K.
Rowling sichtbar und ist ein eigenes Thema.
(5)
Man kann allenfalls argumentieren, daß eine
Selbstoffenbarung ein konkludentes Handeln darstellt, durch
das eine allgemeine Erlaubnis erteilt wird, die
Transsexualität oder frühere Vornamen Dritten zu verraten.
Solche Interpretationen sind aber unsicher und schaffen
Rechtsunsicherheit.
(6)
Die SuperStraight-Aktivisten haben prompt die
Bezeichnungen supermale bzw. superfemale für
biologische Männer bzw. Frauen eingeführt.
Quellen
-
Steven Asarch: A social-media trend has people identifying as 'super
straight.' The transphobic campaign was meant to divide
LGBTQ people. Business Insider, 09.03.2021. https://www.businessinsider.in/thelife/news/a-social-me ... 066.cms
-
Dan Diamond, Samantha Schmidt: Rachel Levine, historic transgender nominee,
confirmed as assistant health secretary. The Washington Post, 24.03.2021. https://www.msn.com/en-us/news/politics/rachel-levine-h ... ndlbing
-
Vritti Rashi Goel: Rachel Levine confirmed as assistant health
secretary. CBS News, 25.03.2021. https://www.msn.com/en-us/news/politics/rachel-levine-c ... ndlbing
-
Caitlin O'Kane: Biden picks Dr. Rachel Levine, a transgender woman,
as assistant health secretary in historic first. CBS News, 19.01.2021. https://www.cbsnews.com/news/rachel-levine-assistant-he ... 4eb9d17
-
Jens Usebach: Ist es eine Straftat eine Transsexuelle beim Deadname
zu nennen? anwalt.de, 08.08.2020. https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-es-eine-straftat- ... 19.html
-
Norah Vincent: Self-Made Man: My Year Disguised as a Man. Atlantic Books, ISBN-13: 978-1843545040, 14.09.2006. https://en.wikipedia.org/wiki/Self-Made_Man_(book)
Sehenswertes Video von ABC News zur Bucherscheinung:
https://www.youtube.com/watch?v=Ip7kP_dd6LU